Rechts überholen bei Nötigung?

3 Antworten

Zwar ist das Verhalten des Fahrers auf der linken Spur - sagern wir mal: nicht gerade vorbildlich, dennoch ist in der Situation das rechts Überholen nicht erlaubt. 

Ferner sehe ich hier auch keine Nötigung:

Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit
einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung
nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe
bestraft.

Genau.  Zum thema Nötigung gibt es einige gute Seiten, die man einmal durchlesen könnte:

https://www.bussgeldkatalog.org/noetigung-im-strassenverkehr/

Das versteht die deutsche Rechtsprechung von Nötigung im Straßenverkehr:

Ausbremsen: Ein grundloses Bremsen oder ein überraschender Fahrbahnwechsel ist ein Hindernis und somit eine Gewalteinwirkung. Ausnahme: Es liegt kein Vorsatz vor. Beispiel für keinen Vorsatz: Kinder am Straßenrand, die ein plötzliches Bremsen rechtfertigen.

Auffahren: Wenn der Drängler mit der Fortsetzung des gefährlichen und beängstigenden Verhalten nicht aufhört und sich das Opfer in einer Zwangslage befindet, handelt es sich in der Regel um Nötigung im Straßenverkehr. Wichtige Aspekte im Straßenverkehr: Geschwindigkeit der Fahrzeuge, Abstände, Streckenlänge und Dauer der Tat

Überholbehinderung: Eine Anzeige wegen Nötigung im Straßenverkehr ist in der Regel dann gerechtfertigt, wenn eine schikanöse Behinderung, ein absichtliches Langsamfahren gemeinsam mit einem plötzlichen Ausscheren oder ein beharrliches Linksfahren bei freier rechter Straße vorliegt.

Annahme: auf der linken Spur befindet sich eine Überholschlange - du bleibst rechts und fährst mit deiner Geschwindigkeit weiter - 

du läufst dann unweigerlich auf den Vorausfahrenden auf - kein Überholen. nur Vorbeifahrt. 

Spätestens dort hast deine Zeit um den Verkehr vorbeizulassen - dich braucht keiner einscheren zu lassen.

du läufst dann unweigerlich auf den Vorausfahrenden auf - kein Überholen. nur Vorbeifahrt. 

Stimmt nicht, auch das ist ein Überholvorgang.

Das gibt höchstens deine Meinung wieder, jedoch nicht die Tatsachen. Es gibt 

https://dejure.org/gesetze/StVO/6.html

Dieser passt nicht mit dem, was du "vorbeifahren" nennst.

http://www.verkehrslexikon.de/Module/Vorbeifahren.php

spezifiziert dann auch noch, das vorbeifahren nur an einem NICHT verkehrsbedingt stehenden Hindernis gilt.

Ich erinnere mich an einen Rechtsspruch, der rechts überholen erlaubt, wenn links extrem gebremst wird, den habe ich jedoch auf die schnelle nicht gefunden. Wird der links fahrende nur langsamer, darfst du ihn höchstens anzeigen, jedoch nicht überholen.

Du mußt nicht abbremsen, wenn jemand auf einer Spur neben Dir langsamer wird oder gar bremst.

Du behälst die gleiche Geschwindigkeit bei. Überholen ist mit Beschleunigen verbunden.

In der Praxis fährst aber dann so vorbei, daß nichts passieren kann, wenn er doch rüberscheren sollte.