Kann ich eine Anzeige wegen Gefährdung machen?

13 Antworten

also wenn der wirklich nur 5 Tage pro Woche Post ausfaehrt, verstoesst er wahrscheinlich gegen seinen Arbeitsvertrag, denn die haben 6 Tage Woche.

Zuerst einmal, Anzeigen koennt ihr ihn nur, wenn er sich nicht an die Verkehrsvorschriften und das Geschwindigkeitslimit haelt. Ist dort 50 erlaubt, dann darf er auch so schnell fahren. Eine Anliegerstrasse ist davon nicht ausgenommen. Nur wenn es eine Spielstrasse ist oder Kilometerbegrenzung herrscht, koennt ihr was machen. Dann koennt ihr euch bei der Polizei/Ordnungsamt beschweren, damit die mal mit Radar messen, denn nur weil ihr denkt, dass er 45 faehrt, heisst ja nicht, dass das definitiv zu ist. Das muss dann offiziell gemessen werden.

Ansonsten muesstet ihr erst mal zusehen, dass man eine 30er Zone dort einrichtet zuerst. Oder solche Verlangsamungsboeller bekommt, das ist sogar oft noch sinnvoller. Sprecht man mit dem Buergermeister oder der Gemeinde drueber.

Klar muss man auch den Umstaenden entsprechend angepasst fahren, aber das ist auch Abwaegungssache, ob das nun zu schnell und gefaehrlich ist oder nicht. Er koennte ja auch Gegenargumentieren, dass es schliesslich eine Strasse ist und da laesst man Tiere und Kinder nun mal nicht einfach ohne Aufsicht rumkennen.

Wenn er sich an die dort geltenden Vorschriften hält.. Vielleicht kann Eure Gemeinde diese Straße als Spielstraße deklarieren?

Die Frage ist, ob nicht schon die Tatsache, dass es eine Privatstrasse ist und schon eine beschränkte Nutzung vorliegt, Dir Recht gibt und die Anwohner eine "Unterlassungsklage" gegen die Post androhen könnten!

klar können sie das und dann sagt ihnen die post dass sie sich ihre briefe und päckchen in zukunft auf dem postamt abholen können

Da es keine Gesxchwindigkeitsbegrenzung gibt, kann er bis 50 km/h schnell fahren. Wie jemand zu bremsen hat, ist in der StVO auch nicht geregelt. Eine Gefährdung muß schon konkret vorliegen. Was du hier aber schreibst, ist eine abstrakte Gefährdung und somit auch nicht sanktionsfähig.

Wen dieser postbote so rast könt ihr auch euer recht benutzen den ihr könt ihm sogar verbieten mit einem auto dort zu fahren dan hat er wirklich ein problem Und das könt ihr auch der post mitteilen da dies notwendieg ist weil die post dort rast.Ihr köntet zb auch mal bei verhkehrsamt nach einer erlaubnis zum austellen eines schildes wie tempo 30 oder auch spielstraße nachfragen wen er dan so fährt habt ihr eine möglichkeit ihn anzuzeigen

dan hat er wirklich ein problem

Wenn man der Post verbietet, zu einem zu fahren, hat nicht die Post ein Problem, sondern man selbst. Man bekommt nämlich keine Post mehr.

@BrainBackup

Ich meinte damit das er die straße nicht mehr befahren darf und eben unten auf einer öffentliche straße das fahrzeug abstellen mus den er hat das problem verursacht es muß ja nicht für die ganze post das verbot sein.auch kan die post immer noch mit dem rad oder zu fuß gebracht werden.