Gefährdung im Straßenverkehr: Anzeige!

9 Antworten

Bei Anzeigen werden die Beschuldigten erstmal vorgeladen (außer natürlich, dass ein dringender Tatverdacht z.B. Tötung o.ä. besteht). Nach der Vernehmung wird dann entschieden, ob es sich lohnt dem nachzugehen.

Es kommt auf den Einzelfall an. Wenn der Besuch beim Beschuldigten nicht neue Beweise zutage fördern kann, dann ist ein Besuch ziemlich sinnfrei. Deshalb wird nur bei vermuteter Alkoholisierung und bei Fahrerflucht ein Besuch notwendig sein. Alles andere kann man auch bei einer Vernehmung oder mit Anhörungsbogen klären.

Post von der Staatsanwaltschaft - Anhörungsbogen - Bei Nichteingeständnis wird dann ein Verfahren eingeleitet oder bei geringfügigkeit, eingestellt!

Wann geht die Polizei so einer Anzeige nach?

Sobald sie erstattet wurde.

Schauen sie beim dem Angezeigten persöhnlich vorbei

Kommt auf den Einzelfall an - normalerweise nicht. Welche Erkenntnisse sollte ein Hausbesuch auch bringen? Wie gesagt - Einzelfallentscheidung. Im Normalfall erhält derjenige einen Anhörungsbogen oder wird zwecks Vernehmung vorgeladen und befragt - genau wie der Anzeigende/Zeuge/Geschädigte.

kommt auf die genaue gefährdung an und wann das war oder ob das jetzt gerade stattfindet! und ja wenn es sich um einen "gefährlichen eingriff in den straßenverkehr" handelt, dann kommen die auf alle fälle vorbei - so schnell wie mögich - wenn es akut ist, also jetzt gerade stattfindet!!!

also wenn du z.b. beobachtet hast, wie jemand steine auf die autobahn wirft. das ist eine sehr ernste angelegenheit und wird dann viel strenger bewertet und sofort eingeschritten.