Anzeige wegen Betrug? Paket zu spät abgeschickt?

7 Antworten

Hast du eine Rechtschutzversicherung? Die wäre auf jeden Fall von Vorteil. Wenn nicht, ist es zu spät dafür, weil der Fall ja schon läuft. 

Nimm doch die Ware einfach zurück. 6 Wochen sind schon eine lange Zeit. So lang hätte ich nicht gewartet. Ob du schuldig gesprochen wirst entscheidet bei einer Anklage der Richter. Das kann so oder so kommen. 

Adidos38 
Fragesteller
 12.11.2015, 14:18

Habe ich leider nicht. Nur mein Vater. Das Geld kann ich nicht zurücksenden, da ich es nicht mehr leider habe.

labertasche01  12.11.2015, 14:24
@Adidos38

Wenn du noch zuhause wohnst und in Ausbildung bist fällst du da mit rein. 

Dann musst du dem Käufer die Sache erklären. Die Ware anderweitig verkaufen und das Geld dann an den ersten Käufer zurückgeben . Vielleicht lässt er sich darauf ein.

Du bist in Lieferverzug geraten und wenn er dir wirklich Mahnfristen gesetzt hat, hast du Pech gehabt , weil der Käufer vom Kaufvertrag zurückgetreten ist. Evtl. hast du dich schadensersatzpflichtig gemacht.

Du hast zwar  viel geschrieben, aber das, worauf es ankommt, nämlich die genaue zeitliche Abfolge des Hin und Hers fehlen. Insbesondere: Ist der Käufer vor dem Abschicken des Pakets zurückgetreten bzw. wurde das Paket innerhalb einer hierfür gesetzten Frist versendet?

Niemand kann Dir so einen belastbaren Rat geben.

Nein du hast den Vertrag immer wieder gebrochen in dem du ihn jedes mal nicht das Päckchen zugeschickt hast! Wie kann man das 7 Wochen nicht gebacken bekommen? Schick ihm das Geld zurück und verkaufe die Ware an jemanden anders! Ich glaube eher das du das Geld schon verbrasst hast!

Dann meinte ich, dass ich meine rechte kenne und wir es dann ruhig gerichtlich vorgehen.

Tatsächlich? Vielleicht hättest du da vorher jemanden fragen sollen, der sich damit auskennt, bevor du dich derart weit aus dem Fenster lehnst :-O Nach deiner vollmundigen Weigerung darf der Käufer bereits aus Rechtsgrund Verzugsschaden auf deine Kosten einen Anwalt mit außergerichtlicher Wahrnehmung seiner Rechte beauftragen. Und entgegen deinem Bauchgefühl, gar "Kenntnis deiner Rechte" sind die tatsächlich umfassend und durchsetzbar:

Was kann passieren ?

Gem. § 433 I BGB warst du nach Geldeingang vereinbarter Vorkasse "verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen." Warst du daran gehindert, hättest du einen Dritten mit Versandfertigmachung und Aufgabe des Sendung beauftragen müssen oder dem Käufer Abholung gegen Fahrtkostenersatz anbieten müssen. Jedenfalls ist es dem Käufer tatsächlich unzumutbar, 7 Wochen auf seine Ware zu warten.

Ich habe früh oder spät ja meine Pflicht erfüllt mich entschuldigt und eine Entschädigung angeboten.

Daruf kommt es garnicht mehr an: Richtigerweise durfte er - wie geschehen - eine Frist zur Erfüllung bestimmen und bei fruchtlosem Fristablauf gem. § 323 BGB Rücktritt vom Vertrag erklären. Mit der Wirkung - wie erklärt -, die Ware nunmehr annahmezuverweigern und nach dessen Rücksendung zunächst den Kaufpreis einschl. Versandkosten erstattet zu verlangen.

Darüberhinaus kann er Schadensersatz geltend machen, etwa die Kaufpreisdifferenz und sämtliche Aufwendungen für einen nunmehr anderweitig zu beschaffenden gleichwertigen Artikel, § 325 BGB.

Im Ergebnis kann und sollte deine Entschädigung erstens sehr großzügig bemessen und zweitens unverzüglich schriftlich beziffert und nachweislich (Einwurfeinschreiben) zugesichert und nach Erhalt der Ware tatsächlich auch überwiesen werden.  Und nicht nur den Auktionspreis, sondern auch die erwartbaren Mehrkosten der Ersatzbeschaffung berücksichtigen sowie Kosten dessen anwalticher Vertretung.

Ein Angebot von derzeit gerade einmal 9% könnte ihn veranlassen, seinen Rechtsanspruch n.  §§ 323, 325 BGB anwaltlich vertreten und auf dem Klageweg geltend zu machen, wozu du ihn geradezu bereits  ermuntert hast,  was dich allein in der ersten Instanz 385,55 EUR zusätzlich kosten dürfte - deine eigenen Aufwendungen nicht einmal mitgerechnet :-)

Nur in einem Punkt stimme ich deinen Ahnungen zu: Eine Strafanzeige wg. Betrugs dürfte mangels Vorsatz eingestellt werden.

Viel Glück - du wirst es brauchen :-)

G imager761

nope23  12.11.2015, 15:34

dem gibts es wohl nichts mehr hinzuzufügen

Adidos38 
Fragesteller
 12.11.2015, 15:36

Ist ja aber kein Betrug .. habe es doch geschickt. Und einen Kaufvertrag gibt es ja bei eBay Kleinanzeigen nicht. Habe den Artikel letztendlich losgeschickt. Was soll ich am besten machen ?

imager761  12.11.2015, 16:34
@Adidos38

Kannst du nicht lesen? Entweder bietest du dem Käufer zur Vermeidung seiner zivilrechtlichen Zahlungs- und Schadensersatzklage 600+ EUR an, hoffst, dass er das annimmt oder lässt dich für zusätzliche 400+ EUR Prozesskosten darauf verklagen, wenn dir das zu billig ist oder du dir mit der versprochenen Überweisung erneut "6-7 Wochen" Zeit lässt, weil du das Geld gerade nicht aufbringen kannst.

Und strafrechtlichen Betrug habe ich ausdrücklich verneint.

Was ist daran nicht zu kapieren und vor allem: Warum reißt man seine Klappe auf, wenn nichts dahinter ist?.Ich würde dich schon aus Prinzip verklagen, wenn du mich erst wochenlang hinhälst und dann mit "ich [kenne] meine rechte und wir [sollten] ruhig gerichtlich vorgehen" noch derart dumm kommst! Zumal ich dafür keinen Anwalt bräuchte und mit der Straßenbahn zum Gerichtsort beim Amtsgericht an meinem Wohnort käme  - hoffentlich hast du mehr Glück mit deinem Käufer :-O


RobertLiebling  13.11.2015, 08:52
@Adidos38

Und einen Kaufvertrag gibt es ja bei eBay Kleinanzeigen nicht.

Allein dieser Satz zeigt, dass Du von Vertragsrecht nicht mal ansatzweise Ahnung hast.