Anzeige und Angeklagt?

4 Antworten

Jemanden Anzeigen ist ihn der Polizei zu melden aufgrund eines Vergehens / Verbrechens

Anklage erheben, ist wenn die Staatsanwalt von der Schuld überzeugt ist und ein gerichtliches Verfahren einleitet

Zum Thema "Beleidigung": Wenn jemand beispielsweise "A*****och* zu Dir sagt und Du zeigst ihn deswegen an, wird die Staatsanwaltschaft das ganze meist nicht zur Anklage bringen (weil nicht im Interesse der Öffentlichkeit). Dir bleibt dann noch die Möglichkeit einer sogen. "Privatklage" (Zivilrecht). Wichtig hierbei: Wenn die Staatsanwaltschaft klagt, bist nicht DU das Opfer, sondern der Staat (weil eine Straftat begangen wurde). Du bist in diesem Fall lediglich "Zeuge". Bei schwerwiegenden Straftaten (Körperverletzung, Vergewaltigung usw.) ist es (leider) auch so. Der Staat tut quasi so, als wäre IHm etwas angetan worden und erhebt Anklage. So gut unsere Rechtssystem im Vergleich zu anderen auch sein mag, hier wirkt es doch sehr realitätsfremd.

jemand zeigt dich an . ob es zur anklage durch die staatsanwaltschaft kommt entscheidet dann diese nachdem geprüft wurde.

beispiel: jemand beleidigt dich, du zeigst ihn an... dann wird oft die anklage fallen gelassen, sprich es kommt nicht zur anklage, da es zb keine zeugen gibt .

quelle: ehemalige polizistin...

Anzeigen kann jeder Bürger (aber Vorsicht, keine Falschanzeigen machen, könnte als Vortäuschung einer Straftat angeklagt werden). Anklagen kann nur der Staatsanwalt und dann gibt es ein Gerichtsverfahren, in dem das Gericht ein Urteil fällt. Oftmals sind Anzeigen Ursache einer Anklage, wenn der Staatsanwalt meint, dass es hinreichende Beweise gibt.