Strafanzeige erstatten wegen Sachbeschädigung - Kosten?

6 Antworten

Hallo,

eine Strafanzeige - egal ob gegen eine konkrete Person oder gegen "unbekannt" - kostet dich nichts. Auch nicht bei einem möglichen Verfahren, selbst wenn der andere frei gesprochen wird, da du ja nur die Anzeige erstattest, der Staatsanwalt jedoch Anklage erhebt. Das heißt, wenn der Staatsanwalt von vornherein keine Beweise für die Schuld des Angeklagten sieht, klagt er ihn nicht an (nur von der Rechtstheorie zum Verständnis...)

Wenn du einen Verdacht hast und zudem dein Nachbar einen Hinweis auf den Täter geben kann, teile dies den Kollegen mit. Diese werden ihre Ermittlungen auf die Person fixieren. Kann auf diese Weise ein Beweis für die Schuld erbracht werden, wird dies der zuständigen Staatsanwaltschaft so mitgeteilt. Wenn nicht, wird auch keine Anklage erhoben werden.

Wenn der Roller dein Eigentum ist, kannst Du natürlich Anzeige erstatten.

Wie ich lese, hast Du das getan. Du schreibst auseiannder gebaut. Ist der Roller so liegen geblieben oder danach abtransportiert worden. Die Antwort darauf ist nur von allgemeinem Interesse.

Wenn Dein Nachbar etwas gesehen hat, kann das dabei behilflich sein, aus der Anzeige gegen Unbekannt eine solche gegen Bekannt zu machen. Das kostet bis dahin kein Geld. Du kannst der Polizei die Angaben zum Nachbarn geben, damit sie diesen hören oder anschreiben können. Du kannst den Nachbarn aber auch bitten, sich selbst bei der Polizei zu melden. Wenn Du Mitteilungen zum Vorfall an die Polizei geben willst, musst Du auch die Tagebuch-Nummer der Anzeige mit nennen.

Kommt es wegen Sachbeschädigung oder Diebstahl zu einem Prozess, kostet Dich das imemr noch kein Geld.

Es ist Anliegen der Gesellschaft, strafbares Tun zu bestrafen. Damit ist aber noch keine automatische Regulierung Deines Schadens verbunden. Im Idealfall ist Dein Eigentum noch da und ganz. Dann muss der Täter es zurück geben. Wenn das aber nicht der Fall ist und Du Schadenersatz haben willst dann wirst Du nochmals klagen müssen.

Das wäre dann eine Zivilklage und die kostet dann Geld. Die Kosten richten sich nach dem Streitwert.

Wenn Du eine Rechtschutzversicherung hast, berät Dich dein Rechtsanwalt, was wiederum kein Geld kosten sollte.

Wir der "Täter" im Zivilverfahren zu einer Leistung verurteilt, hat aber aus diversen Gründen kein Geld, kannst Du Dir einen so genannten "Titel" reservieren lassen. Dieser hat 30 Jahre Bestand und wenn der Verurteilte in dieser Zeit zu Geld kommt, kannst Du davon etwas abbekommen. Das hängt von der Anzahl der Titel ab, die es gegen diese Person bereits gibt

Es entstehen für Dich keine Kosten. 

Auch nicht, wenn es zu einem Verfahren kommt und dann wegen zu weniger Beweise eingestellt wird? Ich kenn mich da leider gar nicht aus ..

Die Polizei hat doch die Anzeige schon aufgenommen

Aber gegen Unbekannt. Ich möchte eine Person direkt anzeigen, weil ich mir ohnehin sicher bin dass es der jenige war. 

@kleinesmonsta

Äußere deinen Verdacht dann lieber gegenüber der Polizei; diese wird diesem dann nachgehen

Welche Kosten genau? Ja, wenn er unter Tatverdacht steht und der Nachbar ihn sogar mit eigenen Augen gesehn haben soll, dann ist er Zeuge und somit wird die Anzeige dann wahrscheinlich erfolgreich gelöst werden. Ansonsten einfach mit ner Aufnahme überführen. Jedoch sollte der Zeuge reichen, denk ich