Anzeige mit Verfahren wegen 0,05g Gras... Ist das legitim oder reine Schikane?
Hallo liebe Community, vor ungefähr 3 Monaten war ich mit meinem Bruder und einem Freund unterwegs und mein Bruder und besagter Freund haben eben was geraucht, ich war quasi nur als Beobachter dabei. Es ist ziemlich blöd gelaufen und es sind 2 Zivile Polizisten vorbeigekommen, die meinem Bruder den Joint abgenommen haben. Ich kenne mich leider nicht so gut aus mit Gras und was die damit verbundene Rechtslage angeht aber ich weiß dass mein Bruder eh nicht so der hardcore Kiffer ist und vlt 0,1-0,2 Gramm in eine Tüte dreht. Als die Polizisten gekommen sind war der Joint eh schon fast tot und es hatte auch niemand was weiteres dabei, also in dem Stummel den sie mitgenommen haben waren MAXIMAL 0,05g Marijuana und mein Bruder hat gestern eine Vorladung für eine Verhandlung bekommen wegen dem besitz von "einer Konsumeinheit Marijuana". Ich dachte die müssen das wiegen und dann anhand von der ermittelten Menge ein Verfahren aufziehen oder nicht. Meiner Meinung nach ist es einfach nur reine Schikane wegen einer Menge von unter 0,1g Gras ein Gerichtsverfahren einzuleiten. Meine Frage ist: Was denkt ihr darüber und kann man gegen diesen Unfairen Schachzug von der Polizei mit der "Konsumeinheit" und nicht der genauen Menge irgendetwas unternehmen, oder sind uns da die Hände gebunden?
7 Antworten
Legitim, so traurig wie es ist.
Aber wenn die vorladung nur von Der Polizei ist einfach nicht hingehen Oder telefonisch absagen.
Solange die Vorladung nicht von Der staatsanwaltschaft ist, ist die chance noch recht gut das es fallen gelassen wird.
Die Polizei ist gesetzlich dazu verpflichtet jeden Besitz von Drogen anzuzeigen, egal wieviel das ist. Kein Grund also das persönlich zu nehmen.
Eher total richtig. Wenn die Polizisten es nicht machen hat man eher einen netten Polizisten erwischt...
Die Verfassungsrichter machten jedoch eine gewichtige Ausnahme. Besitzt jemand nur eine geringe Menge von Cannabis, darf dies nicht zur Strafbarkeit führen. Denn nur der Besitz einer großen Menge kann zu einer Gefährdung der Allgemeinheit führen und daher den Eingriff in die Freiheit einer Person (Art. 2 Abs. 2 GG) rechtfertigen (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 09.04.1994, Az. 2 BvL 43/92; 2 BvL 51/92; 2 BvL 63/92; 2 BvL 64/92; 2 BvL 70/92; 2 BvL 80/92; 2 BvR 2031/92). Das Bundesverfassungsgericht setzte selbst aber keine Freigrenzen fest. Daher hat in der Folgezeit jedes Bundesland für sich entschieden, ab welcher Menge der Besitz von Cannabis strafbar sein soll.
http://www.refrago.de/Ab_welcher_Menge_ist_der_Besitz_von_Cannabis_strafbar.frage148.html
Der Besitz jeder Menge ist illegal. Anzeige wird normalerweise immer gemacht. Bei einer geringen Menge geht es nur darum dass das laufende Verfahren eingestellt werden KANN.
Was genau verstehst du am Text oben nicht? ;) Klar ist der Besitz Strafbar aber SIEHE OBEN
Also ist es Legitim trotzdem aber eine Schikane da es unüblich ist und bei einer solchen Menge als nichts anderes ausgelegt werden kann.
"Bei den von den Bundesländern festgelegten Freimengen ist zu beachten, dass sie gesetzlich nicht vorgeschrieben sind. Sie beruhen vielmehr auf interne Richtlinien für die Staatsanwaltschaften. Es ist daher grundsätzlich möglich im jeden Einzelfall von dieser Richtlinie und daher von den Freigrenzen abzuweichen.
So hat z.B. das Amtsgericht Hersbruck eine Lehrerin verurteilt, die nur 0,01 Gramm Cannabis in ihrer Handtasche hatte (vgl. Lehrerin wegen Besitz von weniger als 0,01 Gramm Cannabis zu 700 Euro Geldstrafe verurteilt)."
"Daher hat in der Folgezeit jedes Bundesland für sich entschieden, ab welcher Menge der Besitz von Cannabis strafbar sein soll."
Diesen Satz verstehe ich nicht. Du sagst doch selbt jede Menge ist strafbar. Passender wäre es gewesen wenn. Wie gesagt ist es immer strafbar, bei der geringen Menge geht es lediglich darum bei welcher Menge das Verfahren eingestellt werden könnte.
Ja gut das ist ein wenig Auslegungssache, wenn es im Zuge einer -als "nicht schädigenden Menge" definierten Einschätzung des Richters zu einer Einstellung kommt, handelst es sich schlussendlich um eine nicht strafbare Menge ;)
Das ist kein unfairer Schachzug sondern der normale Weg der immer gegangen wird. In Bundesländern wie Berlin mögen die Beamten in der Hinsicht etwas humaner sein, aber grundsätzlich kann man immer mit einer Anzeige rechnen.
Bei einer geringen Menge kamn das Verfahren allerdings eingestellt werden, darauf verlassen braucht man sich aber nicht. Kenne selbst einen Fall bei dem ein Bekannter wegen 0,2 Gramm vor Gericht gezerrt wurde.
Deinem Bruder steht es frei ob er die Vorladung besucht oder nicht.
ja aber es geht hier ja nicht um eine Menge wie 0,2Gramm sondern um MAXIMAL 0,05gramm eher weniger
Lass das die Justiz entscheiden.
Das ändert trotzdem nichts daran dass der Besitz strafbar isz. Die Menge ist erstmal irrelevant
Sag deinem Bruder er soll nicht zur Vorladung der Polizei hingehen, es ist keine Pflicht.
DIe Anzeige wird wegen geringfügigkeit fallengelassen.
Nennt man Deutscher Rechtsstaat, verschwendung von Steuergeldern.
Total falsch.