Mit Gras aus Enschede in Münster gepackt..Weggerannt...

7 Antworten

Mit dieser nicht geringen Menge ( = höherer Strafrahmen) wird von beabsichtigtem Handel ausgegangen und nicht mehr von Eigenbedarf. Erschwerend ( = strafverschärfend) kommt hinzu, dass Du mit Drogendelikten bereits aktenkundig bist, selbst wenn Du diesbezüglich (noch) keine Vorstrafen hast.

Ob Du in den Knast wanderst, hängt (auch) maßgeblich davon ab wie Du Dich während der Hauptverhandlung vor dem zuständigen Gericht "verkaufst". Ziehst Du dort eine Show ab (z.B. "Die haben ein Baggy unterschlagen...!") und kannst den Richter nicht durch den Nachweis einer geregelten Arbeit/Ausbildung und mittels intaktem sozialen Umfeld davon überzeugen, dass es künftig zu keinen weiteren Straftaten kommen wird, dann werden Staatsanwalt, Richter und Schöffen es für besser halten Dich erst einmal aus dem Verkehr zu ziehen.

Im Übrigen halte ich es für mehr als bekloppt in einer solchen Situation eine weitere Schmuggelfahrt anzukündigen. Sollte es (mal) im Rahmen einer Hausdurchsuchung zur Beschlagnahme Deines PC`s kommen (was bei BtM-Delikten häufig der Fall ist), dann wird nach Auswertung der Dateien aus dem "King" vor Gericht nur noch ein armes Würstchen, das seinen Hammer zurecht kriegt.

Aber vielleicht wolltest Du auch nur noch einmal so richtig angeben... zeigen wie cool und abgebrüht Du bist...Deinem Bruder und Deinen Freunden gegenüber imponieren mit lächerlichen Mengen...mit einer unbedeutenden weiteren Zahl auf http://hanfverband.de/index.php/component/content/article/1525

es ist und war nur eigenbedarf kiffer aus deutschland die keine selfmade leute ahben wissen was es fürn dreck gibt und man hört auch von leuten die im rollstuhl landen weil sie blei rauchen oder sonstwas brix oder kp...

durchsuchen? hahaha jaja die sollen mal kommen^^ das hier ist eine WG von daher wird das ganze nicht so einfach und wer sagt das der PC mir gehört`?

@King289

Na, klasse...! Weil Du mal was von angeblichen "Leuten im Rollstuhl" wg. Brix oder Blei gehört hast, hast Du die Erlaubnis nicht geringe Mengen einzuführen? Und weil Du in einer WG wohnst, glaubst Du, man würde nicht herausfinden können, wer den PC benutzt hat? Träum weiter, "King".

@aXXLJ

haha was laberst du mich hier eig voll? versteh ich echt nicht kümmer dich doch um deinen eigenen dreck ich muss und amche schon immer alles alleine würd dich ma gerne sehen... bevor ich hier gleich noch rot werde beende ich das hier mal....

ich glaub du träumst echt junge komm mal auf dein leben kla^^

@King289 Der (angebliche) "King" verliert die Fassung, wenn er mit unbequemen Wahrheiten konfrontiert wird. Scheinst noch nicht so richtig mit der Pubertät durch zu sein, Bengelchen. Macht aber nichts. Wenn Du Dich bei der Hauptverhandlung ähnlich dusselig anstellst wie hier bei GuteFrage, dann wird der Staatsanwalt aus Mitleid vielleicht drei Monate Knast weniger beantragen.

"Ich wurde schon 3-4x mit Drogen gepackt, ALLERDINGS nicht ICH selber, nur mein bruder oder freunde" -Meinste nicht das es leicht sinnfrei ist?

Es kommt auf den Richter an, wenn der dich nicht mag dann kommste in Bau. Gerade bei der Menge ist es kein kleines Vergehen mehr. Wie viel THC drin ist juckt da keinen, wichtig ist wie viel Ott es insgesamt ist.

wegen "Sinnfrei" Kommentar einen DH. Allerdings ist tatsächlich der "Reinwert" THC ausschlaggebend.

mfg

@Drogan

aahh du hast ahnung... naja im märz ist es soweit... wollen die mich wegen dem schiss 4jahre weg stecken töte ich mich und andere nur mal direkt so als androhung... ist dochn witz

NEIN!

genau das ist nemlich das was alle denken/sagen und eben NICHT der Fall ist!

was meinste woher ichw eis wieviel reines thc das ezug hatte? es geht um die endmenge an THC die in g gerechnet wird und 7.5g ist die Grenze der ´´nicht geringen Menge´´ nach oben ist da alles offen aber ab 7.5g klingts arg nach Bau.... nur ich weis halt nicht so die müssen auch die anderen seiten sehen ich bin n normaler bürger ich haue keinem grundlos auf die fresse odersowas

@King289

Stimmt, habe mir gerade mal ein paar seiten angeschaut da heißt es auch

"Das Gesetz sieht erhebliche Strafen für den unerlaubten Umgang mit Drogen vor.

Das Betäubungsmittelgesetz stellt den Umgang mit folgenden Drogen unter Strafe: Heroin, Kokain, Opium, Haschisch, Cannabis, Amphetamine. Daneben gibt es mehrere Dutzend anderer Stoffe, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen.

Die Höhe der Strafe richtet sich maßgeblich nach der Menge der gehandelten Drogen und der Anzahl der Einzeltaten.

Das Gesetz unterscheidet zwischen geringer Menge zum Eigenkonsum, geringer Menge und nichtgeringer Menge.

Die Bestimmung der Menge richtet sich nach dem Hauptwirkstoff der Droge. Die Reinheit der Drogen kann sehr unterschiedlich sein. Bei speziell gezüchtetem holländischem Grass liegt der THC-Gehalt teilweise bei über 20 %. Bei einem solchen THC-Gehalt wird die Einfuhr von mehr als etwa 35 Gramm grundsätzlich mit einer Mindestfreiheitsstrafe von 2 Jahren bestraft. Die Tat ist Verbrechenstatbestand. Das Gericht hat einem Angeklagten einen Rechtsanwalt als Pflichtverteidiger beizuordnen. Es kann je nach den Umständen ein sogenannter minderschwerer Fall angenommen werden, was aber immer noch mit einer Mindestfreiheitsstrafe von 6 Monaten bis 5 Jahren führen kann."

Dann nehme ich meine 2. Antwort zurück, allerdings wurde ich selbst schon einmal erwischt ( leider gottes). Da war nicht einmal die Rede von wieviel % THC drin sind. Naja wurde fallen gelassen und ich habe aufgehört :-)

@resaone

fast so hat mir ein guter kollege das auch erzählt ich wollts ihm nich glauben.... aber scheint echt so das Menschen die in Hamburg bahnhof einen 57Jährigen kaltblütig abstechen den verbluten lassen und keine strafe nichts bekommen und ich wohl für ein paar beschissene gramm gras in den knast gehe

ich fahre morgen ja eh nochmal kommen die mir mit 2jahren ok, das pack ich aber alles was drüber ist ne man, dann geh ich stiften^^

@King289

PPS: Das komischste an der gesamten sache ist das 1 Baggy vom aufhaltsort zur Station verschwunden sind, in die Tasche des Beamten???

sollte ich das vor gericht raushauen oder lieber brav die fresse halten?

@King289

Klar kannst du da einen Aufstand machen, aber mal im Ernst : 1) Kannst du es nicht beweisen, 2) Wäre es dann noch mehr vor Gericht(also vom Streitwert her) und du würdest dir ins eigene Beim schießen.

Das ist schlecht, auch für das Berufsleben, denn dies kommt ins polizeiliche Führungszeugnis.
Du kennst den genauen Reinwert?

In den Knast kommst Du wohl nicht direkt, aber Dir wird wegen der menge wohl Handel vorgeworfen.
Das ist kein Eigenbedarf mehr.

Du wurdest öfter gepackt, aber hattest nie etwas?
Mit gefangen - Mit gehangen.

Irgendwie glaube ich Deine Geschichte nicht wirklich.

lol? was sollst du daran nicht glauben? warum sollt ich das hier posten?

omg

@King289

Es wird bei Gute Frage so viel gefragt, da kann man nicht alles glauben ;)

Das ist keine kleine Menge mehr, die als Eigenkonsum" gewertet wird. Hinzu kommt das Du weggerannt bist. Aber gleich Knast? Wenn Du keine Bewährungsstrafe hast, dann bekommst Du jetzt eine.

Also in Zukunft besser aufpassen ;-)

klar ist das schlecht. Nicht nur aus strafrechtlicher Sicht!