Anzeige gegen ex - Stalking, Belästigung etc?

5 Antworten

Hallo, dies ist in der tat ein Grund sie anzuzeigen. Nicht nur ein Grund, du solltest es! Hebe unbedingt die SMS, anrufen und Beleidigungen auf, nicht löschen! Dies sind Beweismittel für die Polizei.
Ich wünsche dir viel Erfolg
LG

Geh mal zum Stalking-Beauftragten deiner Polizei. Oft reicht es, wenn mal ein Beamter dem Stalker / der Stalkerin klarmacht, dass ihr Verhalten zumindest am Rande der Legalität ist. Die diversen Beleidigungen kannst du natürlich auch anzeigen (auch - und besonders - die der anderen Whatsapp-Mitglieder, die sollen doch sehen, was ihr "Mitlaufen" für Konsequenzen haben kann).

Stalking Beauftragten? So etwas gibt es nicht.

@GoldAnwalt

Gibt's natürlich. Einer Freundin hat der Bremer Stalking-Beauftragte mal sehr geholfen. Vielleicht heißt dieser Job bei euch anders.

Dann droh zurück. Sag ihr wenn sie und ihre Freundinnen nicht aufhören gehst du zur Polizei. Das wird bestimmt reichen. Versuchs mal

ich habe zu ihr früher selber so ein mist abgezogen und hatte deshalb schonmal ein Strafverfahren.. Dann würde sie drohen dass meine alte ex sie anzeigt weil sie 15 ist und ich 19 war.. wegen Kindesmissbrauch oder so.. 14/15 war sie ( aber im kopf reifer, nicht dass ihr denkt ich sei komisch... meine jetzige wurde gestern 19, so wie ich auch bin) .

9 Anrufe pro Tag allein ist juristisch gar nichts. Zusammen mit den Whatsapp Nachrichten, Facebook usw. summiert es sich aber.

Sofern du aktuell keine Nachweise über die Belästigungen hast, solltest du alles 2 - 3 Wochen protokollieren. Also ein "Tagebuch" über die Belästigungen führen, Screenshots machen. Das reicht dann für eine erfolgreiche Strafanzeige wegen Nachstellung ( stalking ) nach § 238 StGB .

Die Beleidigungen kannst du selbstverständlich seperat anzeigen. ( § 185 StGB )

"Du wirst sehen was du davon hast" erfüllt noch nicht die Bedrohung nach § 241 StGB . Es muss dir oder einen Dritten deutlich oder unmittelbar mit Gewalt gedroht werden. Zum Beispiel "Dir haue ich noch übelst eine rein!" .

Oder auch "Ich werde ein paar Leute beauftragen, die dir zeigen wo`s lang geht!" .

Wenn es so weiter geht, dann kannst du mit dem Protokoll und den Screenshots von mindestens 3 Wochen ( bei extrem starker Belästigung auch nach wenigen Tagen. Extrem wären z. Bsp. 100 Anrufe pro Tag oder vergleichbares ) zum Amtsgericht gehen und eine Einstweilige Anordnung beantragen.

Normale Belästigungen sind laut StGB nicht strafbar. Es gibt nur die starke Belästigung in Form der Nachstellung nach § 238 StGB . 

ich bin noch nicht so gross aber ich würde sie anzeigen solche menschen sind unnormal😉