Ist es möglich, meine Bestellung von dem Auto zu stonieren?

5 Antworten

Der alte Preis deiner Bestellung ist weiterhin gültig. Einer Erhöhung musst du nicht zustimmen. Solche Erhöhungen werden vom Hersteller subventioniert. Sollte der Händler auf die Erhöhung bestehen, kannst du von deiner Bestellung kostenlos zurück treten.

Was aber die Stornierung betrifft, wenn du jetzt bei einem anderen Händler neu bestellen würdest hast du auch eine längere Lieferzeit.

liweiyao 
Fragesteller
 14.06.2017, 18:46

Das Autohaus schickt mir jetzt eine neue Auftragsbestätigung. Ich bekomme eine Subvention, muss nur 20% der Erhöhung(ca. 200 Euro) bezahlen. Aber es ist nicht die Wichtigste. Die verlängerte Lieferzeit ist ein großes Problem. Ich würde nur nicht so lange warten. Es besteht auch das Risiko, dass die Lieferzeit weiter verlängert werden kann.

Für mich am besten, diese Bestellung zu stornieren und ein fertiges Auto zu kaufen.

kieljo  14.06.2017, 19:57
@liweiyao

Ich kenne keine Möglichkeiten, dass ein Autohaus 20 % erhöhen kann auf Kosten des Kunden. Da stimmt etwas nicht.

Du bestellst einen Neuwagen und an diese Bestellung bist du 6 Wochen gebunden. Der Händler auch. In dieser Zeit muss er dir die Lieferung bestätigen oder das Fahrzeug liefern. Von einer Erhöhung steht da nichts in der Bestellung.

Genesis82  14.06.2017, 21:03
@kieljo

14 Tage beträgt die Frist zur Bestätigung, so lange ist der Käufer an die Bestellung gebunden, der Händler erst nach der Bestätigung bzw. Lieferung. Und eine Preiserhöhung kann weitergereicht werden, wenn zwischen Bestellung und Auslieferung mehr als 4 Monate liegen.

Möglich ja, nur zu welchen Kosten. Welche Stornokosten Du dabei tragen musst, steht in Deinem Kaufvertrag und den AGB des Händlers.

Du hast doch bestimmt etwas unterschrieben. Was steht denn da drin?

liweiyao 
Fragesteller
 14.06.2017, 18:33

Auf dem alten Auftrag hatte ich ja unterschrieben. Das Autohaus schickt mir jetzt eine neue Auftragsbestätigung. Bedeutet es, dass der alte Auftrag schon nicht gültig ist?

maja0403  14.06.2017, 18:46
@liweiyao

Da würde ich mich nicht auf Laienwissen verlassen. Ihr habt ja einen Vertrag abgeschlossen und normalerweise kann eine Vertragspartei nicht einfach die Bedingungen ändern. das wäre ja hier der Fall. Das schaut aber anders aus, wenn das im Vertrag so vorgesehen ist.

Normalerweise kann man so einen Vertrag rückgängig machen wenn sich die Bedingungen ändern. Und wenn man etwas bestellt, dann muß man das auch zu dem Preis bekommen wo du es bestellt hast. Das da eine Preisänderung komt nachdem du bestellt hast kann ja nicht dein Schaden sein.
Mit der Lieferzeit kenne ich das nur so, als das da keine genauen Daten festgelegt sind.
Also bitte genau das Kleingedruckte lesen und ggf. Rat eine Experten einholen. Man kann auch online Anwälte befragen für kleineres Geld.

Eine Preiserhöhung geht nur dann zu deinen Lasten, wenn zwischen Bestellung und Lieferung mehr als 4 Monate liegen (steht so auch in den allgemeinen Geschäftsbedingungen). Aber in der Praxis kommt das selten vor, weil der Hersteller üblicherweise eine Preisgarantie gibt, wenn das Fahrzeug rechtzeitig vor der Preiserhöhung bestellt wurde (also nicht nur deine Bestellung beim Händler, sondern auch die vom Händler beim Hersteller). Ich vermute, dass der Händler entweder diese Frist versäumt hat oder sich verrechnet hat - beides ist aber sein Problem, nicht deins.

Zur Lieferzeit: Was steht in deiner Bestellung und was wurde schriftlich bestätigt? Die Lieferzeitverzögerung musst du teilweise hinnehmen, aber nur, wenn dir ein unverbindlicher Termin genannt wurde. Wenn dieser unverbindliche Termin verstrichen ist, hat der Händler noch weitere 6 Wochen Zeit zur Lieferung, dann kannst du ihn in Verzug setzen und eine Lieferung in einer angemessenen Zeit - üblicherweise 14 Tage - verlangen. Erst dann kannst du kostenlos stornieren.

Kurz gesagt: Du bist nicht berechtigt, die Bestellung kostenfrei zu stornieren. Die weitergereichte Preiserhöhung musst du nur dann akzeptieren, wenn die Lieferzeit mehr als 4 Monate beträgt.

Wegen der Preiserhöhung unter Umständen ja. Dafür müsste man aber die konkrete vertragliche Situation kennen, was hier nicht möglich ist. Vielleicht wäre es sinnvoll, mal einem Rechtsanwalt die Verträge vorzulegen...