Anwesenheitspflicht bei Hartz4..?!

8 Antworten

Nein, es zählt natürlich nicht. Die "Ortsabwesenheit" hat ihre Begründung darin, daß man während dieser Zeit den Vermittlungsbemühungen des Arbeitsamtes nicht zur Verfügung steht. Wenn man Schüler ist, dann hat man eine Beschäftigung und es gibt keine Vermittlungsbemühungen - weil man ja eine Beschäftigung hat. Ergo gibt es auch keinen Grund, die Zeit einer Klassenfahrt auf die 3 Wochen anzurechnen.

Nein das zählt nicht dazu, weil das ja zur Schulzeit gehört.

Die Gründe für eine Abwesenheit sind egal. Es gilt grundsätzlich diese Regelung. Wenn du aber mit deinem zuständigen Sachbearbeiter redest, kann der auch in einem gewissen Rahmen seinen Handlungsspielraum nutzen. Beispiel: Wenn durch die Dazer der Klassenfahrt ein Familienurlaub nicht möglich wäre,** kann** der Sachbearbeiter eine Ausnahme machen. Allerdings muss er das nicht. Spreche ihn doch einfach mal darauf an.

Wenn das für Schule/Studium zwingend erforderlich ist denke ich, dass der Teilnahme ncihts im Wege steht. Aber um sicher zu gehen, solltest dies im Jobcenter erfragen.

es zählt nicht weil es eine veranstaltung ist, die du selber ja nicht geplant hast, du musst es dir dann bescheinigen lassen, und dann gibst du das einfach bei der arge ab, da können die dir nichts abziehen.