Hartz4 & neuer Telefon- und Internetvertrag?

5 Antworten

Diese Regelung ist mir völlig unbekannt und dürfte nicht stimmen. Das Jobcenter verlangt nur, dass du werktäglich unter deiner Postanschrift erreichbar bist - und die hat das Jobcenter ja.

irgendwann ist auch mal gut meine ich.

Zahlt der Staat (also ich) nicht schon genug?

Hast Du eine Quelle für Deine Behauptung?

Niemand muss telefonisch erreichbar sein - schon gar nicht fürs Jobcenter. Postalische Erreichbarkeit reicht vollkommen.

Dein Kumpel wird das wohl nicht bezahlt bekommen.

Telefon und Internet fallen unter den Regelbedarf.

Ansonsten kannst du mir gerne eine Stelle im SGB II nennen oder eine Dienstanweisung bzw. ein SG Urteil, das anderes besagt.