Sanktion trotz Krankschreibung? (Hartz 4)

10 Antworten

Die Krankmeldung hat am ersten Tag der Krankschreibung zu erfolgen,das kann auch telefonisch erfolgen,die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss dann innerhalb von 3 Werktagen vorgelegt werden !!! Eine Sanktion der Leistungen ist bei vorhandener Krankschreibung nicht möglich,wenn diese auch rechtzeitig vorgelegen hat.Ich würde auf jeden Fall,erst einmal einen Widerspruch gegen diesen Bescheid einlegen um mir den Anspruch zu sichern.Das wird allerdings für den Augenblick auch nichts nutzen,denn die Sanktion wird vorläufig von den Leistungen abgezogen.Sollte sich nach dem Widerspruch herausstellen,das die Sanktion nich gerechtfertigt war,bekommt er die Kürzungen nachgezahlt.

Etwas verspätet - aber ich hätte bitte eine Antwort darauf. Wenn alles richtig abgelaufen ist und der SB nun trotzdem droht, dass er 20% sanktioniert, wenn er kein Attest vom Arzt bekommt, welches bestätigt, dass sie nicht an dem Meldetermin erscheinen konnte, weil sie zu diesem Zeitpunkt bettlägerig war, doch der SB betroffener Person aber nur mündlich unterbreitet hat, damit sie dieses Attest nachreicht, ist es dann rechtens und was kann sie unternehmen, wenn sie nur eine mündliche Aufforderung bekommen hat?

Es ist für sie kein Problem, diesen Nachweis zu bringen, denn eine fiebrige Angina ist ein Grund, dass Haus nicht zu verlassen.

Und nein, sie ist sonst nicht auffällig und hat bisher allen Anforderungen dem Amt gegenüber vorbehaltlos Folge geleistet.

Danke im Voraus und ich hoffe du findest nochmal hier her, Isomatte :-)

lg

@KaeteK

Eine drohende Ankündigung einer Sanktion hat im Endeffekt immer schriftlich zu erfolgen,dieser Ankündigung muss auch eine Stellungnahme beigefügt sein,das man bis zu einem genannten Termin sich dazu äußern kann !

Dann kann man dagegen in Widerspruch gehen,sie könnte den SB - von sich aus dazu auffordern,das sie das schriftlich möchte,aber das muss ja so oder so erfolgen,also muss sie ihn auch nicht dazu auffordern.

Dazu käme noch,das diese 20 % gar nicht zulässig wären,wenn sie sich bis dato nichts hat zu Schulden kommen lassen,denn ein versäumter Termin hat eine Sanktion von 10 % zur Folge,wenn man keinen ausreichenden Hinderungsgrund nachweisen könnte.

@isomatte

Herzlichen Danke! lg K

Das ist natürlich nicht rechtens, aber er kann doch anhand der krankmeldung das Datum vorweisen, das Geld muß ihm nachbezahlt werden. Unsere Ämter sind aufgrund der fehlenden Mitarbeitern nicht immer schuld.

Berlin Neukölln einfach völlig überfordert. Wobei ich sagen muss das auch viele inkompetente und unfreundliche, sowie herablassende Mitarbeiter dort sind.

@DreaxLike

Ich selber musste noch nie zum Amt. Was du schreibst, habe ich schon von vielen gehört. Da kommt man sich vor, als wenn man selber schuld ist an dieser Misere.

In deiner vorherigen Frage hast du aber geschildert, dass ihr anstatt die Maßnahme zu beginnen eine Woche unerlaubt abwesend wart. Wenn er nicht innerhalb von 24 Stunden einer Aufforderung nicht nachkommen kann (egal was), nützt es nichts wenn er eine Krankschreibung "nachschiebt".

Er hat ja die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen und evtl. dagegen zu klagen.

Unerlaubt? Hatte ich nirgends geschrieben. 1 *Woche war erlaubt nur ging es meinem Freund so schlecht das ich ihm die 500 km Fährt nicht zumuten wollte. Dennoch haben wir uns dann entschieden mitte der Woche heimzufahren. Die Krankschreibung war auch pünktlich beim Amt!

Wenn er seine Krankmeldung abgegeben hat, nicht. Hin rennen und beschweren, viel Spass beim Anstellen in den Schlangen^^ Alles Gute!

Ich wuerde gegen den Bescheid sofort Widerspruch einlegen. Wenn alles seine Ordnung hat (genehmigter Urlaub, Erkrankung und Krankschreibung vor Ort gleich am ersten Tag der Massnahme mit Info an die Arge und Vorlage der Bescheinigung am 3. Tag und ich gehe mal davon aus, dass ggf. auch geklaert wurde, ob eine spaetere Teilnahme an der Massnahme nach Beendigung der Erkrankung noch Sinn macht), dann ist eine Sanktion absolut nicht gerechtfertigt und auch, wenn nur Kleinigkeiten bemaengelt werden, hat ein Widerspruch gute Erfolgsaussichten.

Was stand denn genau in dem Brief, auf welchem Fehlverhalten die Sanktion basiert, welcher Pflicht genau ist er nicht nachgekommen? Der Teilnahme, der rechtzeitigen Krankmeldung oder was.

Vielleicht hat das Amt ja auch einfach was uebersehen, z.B. dass eine Krankmeldung vorliegt und man muss das denen einfach nur mitteilen.