Können in einem Verfahren beide Parteien Verfahrenskostenhilfe bewilligt bekommen?

3 Antworten

Der Antragsteller, bzw. Kläger in einem Verfahren kann immer Prozesskostenhilfe bekommen wenn er "arm" im Sinne des Gesetzes ist und der Antrag, die Klage Aussicht auf Erfolg verspricht. Der Antragsgegner, bzw. Beklagte kann Prozeßkostenhilfe bekommen, wenn er auch "arm" im Sinne des Gesetzes ist und sein Verteidigungsbegehren Aussicht auf Erfolg verspricht.

ja prozeßkostenhilfe kann jeder beantragen,entscheidend sind die einkünfte der jeweiligen partei,haben beide parteien wenig einkommen,so wird es auch für beide bewilligt.denk ich mal

Ja das mit dem Einkommen ist klar! aber könnnen es beide für das selbe Verfahren bekommen oder nur eine der Parteien?

@F4V0RiT3

bei scheidung war es bei mir so,dass mein ex und ich dieses bekamen,hoffe weiter geholfen zu haben

Hallo,

du meinst sicherlich die "Prozesskostenhilfe" und die "Beratungskostenhilfe". Die kann grundsätzlich von jedem in Anspruch genommen werden, der die Bedürftigkeit hat, also auch von beiden Parteien in einem Rechtsstreit.

Viele GRüße

Andreas