Können in einem Verfahren beide Parteien Verfahrenskostenhilfe bewilligt bekommen?
Ich möchte wissen, ob in einem Rechtsstreit beide Parteien Verfahrenskostenhilfe beantragen bzw. bewilligt bekommen können?
hab im Internet nach kurzer Suche nichts gefunden und da ich erfahren habe, dass hier auch einige Anwälte unterwegs sind, hab ich mir gedacht ich frag hier mal nach! ;D
vielen Dank im vorraus (:
3 Antworten
Der Antragsteller, bzw. Kläger in einem Verfahren kann immer Prozesskostenhilfe bekommen wenn er "arm" im Sinne des Gesetzes ist und der Antrag, die Klage Aussicht auf Erfolg verspricht. Der Antragsgegner, bzw. Beklagte kann Prozeßkostenhilfe bekommen, wenn er auch "arm" im Sinne des Gesetzes ist und sein Verteidigungsbegehren Aussicht auf Erfolg verspricht.
ja prozeßkostenhilfe kann jeder beantragen,entscheidend sind die einkünfte der jeweiligen partei,haben beide parteien wenig einkommen,so wird es auch für beide bewilligt.denk ich mal
bei scheidung war es bei mir so,dass mein ex und ich dieses bekamen,hoffe weiter geholfen zu haben
Hallo,
du meinst sicherlich die "Prozesskostenhilfe" und die "Beratungskostenhilfe". Die kann grundsätzlich von jedem in Anspruch genommen werden, der die Bedürftigkeit hat, also auch von beiden Parteien in einem Rechtsstreit.
Viele GRüße
Andreas
Ja das mit dem Einkommen ist klar! aber könnnen es beide für das selbe Verfahren bekommen oder nur eine der Parteien?