Übernahme der Gerichtskosten/Geldstrafe von JobCenter?

4 Antworten

Ich kann mir das zwar so nicht vorstellen, dass das Sozialgericht deine Schuld feststellt und ein nachfolgender Überprüfungsantrag nach § 44 SGB - X das Gegenteil ergibt, sollte das aber tatsächlich so abgelaufen sein und dem Überprüfungsantrag im vollen Umfang stattgeben worden sein, dann ist das Jobcenter auch verpflichtet nachweisbare notwendige Kosten, die dir durch das ganze entstanden sind zu ersetzen !

Schreib das Gericht an, dazu legst du eine Kopie deines Bescheides vom Überprüfungsantrag, es kann ja nicht sein das du eine Geldstrafe zahlst, obwohl es deiner Aussage nach keinen Grund dazu gab, wenn dir die Leistungen zugestanden haben.

Mugiwara88 
Fragesteller
 19.07.2018, 11:27

Sooo...heute ein Bescheid erhalten, welches meinen Antrag ablehnt, da die geforderten "Leistungen"( Antrag auf Kostenübernahme der Gerichtskosten) keine Leistungen nach dem zweiten Buch des Sozialgesetzbuch sind.

Das heißt dann wohl ich sitze auf meine Kosten.....

isomatte  19.07.2018, 11:45
@Mugiwara88

Das ist irrelevant !

Wenn deinem Überprüfungsantrag im vollem Umfang stattgegeben wurde, dann sollte darin ja auch stehen das notwendige und nachweisbare Kosten die dir durch diesen Überprüfungsantrag entstanden sind ersetzt werden müssen, dass hat doch nichts damit zu tun ob es Kosten nach dem SGB - ll waren oder nicht.

Du hast ja vor diesem Überprüfungsantrag sicher erst mal einen Widerspruch eingelegt und erst dann hast du eine Klage beim Sozialgericht eingeleitet, dass war dann deine letzte Möglichkeit.

Das Gericht hat dann was ich nicht verstehe die zu Unrecht bezogenen Leistungen bestätigt und im nachhinein ergibt sich durch den Überprüfungsantrag das dir diese Leistungen doch zugestanden haben.

Hast dann also deine Geldstrafe völlig zu Unrecht erhalten, wenn dies das Jobcenter auch jetzt anders sieht, dann bleibt dir wohl wieder nur der Gang zum Sozialgericht.

Also Beratungsschein beim Amtsgericht holen und dich vom Fachanwalt für Sozialrecht beraten lassen, der kann dir dann gleich sagen ob eine Klage Sinn machen würde oder nicht.

Mugiwara88 
Fragesteller
 19.07.2018, 12:15
@isomatte

Ja genau das ist es ja was ich überhaupt nicht verstehe,,,,wenn sie mich verklagen wegen zu Unrecht bezogener Leistungen in Höhe von 5960,60€ für einem Zeitraum von knapp einem Jahr und ich meine es sind ja keine Peanuts und dann nach dem Überprüfungsantrag dann einsehen, das mir diese Leistungen doch zustanden und somit dem Antrag entsprochen wird und ich ünnötig die Geldstrafe zahlen muss.

Außerdem habe ich die Geldstrafe noch zu zahlen bzw muss sogar eine Restfreiheitsstrafe absitzen, was auch völlig unnötig ist wenn das JC den Fehler wieder einsieht.....

Super danke für den Rat mit dem Beratungsschein beim Amtsgericht...aber um ehrlich zu sein hatte ich noch nie was mit dem Gericht oder sowas zu tun....muss man nicht die Kosten für den Anwalt noch bezahlen?

isomatte  19.07.2018, 13:21
@Mugiwara88

Dafür gibt es ja diesen Beratungsschein beim Amtsgericht, der kostet dich max.20 € und damit kannst du dir dann einen Fachanwalt suchen, Personalausweis / Reisepass, aktuelle Kontoauszüge und Bescheid des ALG - 2 und des Überprüfungsantrags nicht vergessen !

Der Anwalt kann dich dann sicher auch beraten wenn es um das zuvor ergangene Urteil und deine Geldstrafe vom Sozialgericht geht.

Mugiwara88 
Fragesteller
 20.07.2018, 18:27
@isomatte

ja okay super danke...habe mich mal kurz informiert und werde Montag morgens mal hinfahren :) nochmals vielen Dank!

Melde mich wieder, wenn es was neues gibt ;)

isomatte  20.07.2018, 18:49
@Mugiwara88

Mach das, wünsche dir viel Glück !

Das sollte dein Anwalt klären den du wurdes wegen betrug beschuldiegt und verurteilt weil aber die überprüfung was Andere ergab mus das Urteil Aufgehoben werden und du kanst das jobcneter wegen verleumdung zb Anzeigen!

Wen das Urteil aufgehoben wird kanst du auch dein geld zurückfordern!

Das solltest Du mit dem Jobcenter klären. Wenn die Gerichtskosten zu unrecht entstanden sind, sollte die Arge das übernehmen oder mit dem Gericht klären.

kevin1905  27.06.2018, 00:26

Viel wichtiger wäre einen Wiederaufnahmeantrag nach § 359 Nr. 5 StPO zu versuchen.

Sonst bleibt der Eintrag im BZR stehen...

Mugiwara88 
Fragesteller
 27.06.2018, 01:36
@kevin1905

Was bewirkt dieser Antrag?

Mugiwara88 
Fragesteller
 27.06.2018, 01:33

Ja ich habe auch schon einen Antrag auf Übernahme der Gerichtskosten gestellt. Nur würde ich gerne wissen ob ich das Geld zurück bekomme, wenn ich zu unrecht angeklagt wurde.

Versteh ich das richtig?

  • Jobcenter schickt Aufhebungsbescheid wegen vermeintlich zu viel gezahlter Leistung.
  • Erstattet Anzeige gegen dich wegen Betrugs?
  • Du wirst verurteilt zu einer Geldstrafe
  • Hinterher durch Überprüfungsantrag stellt sich raus, du hast die Leistung nicht zu Unrecht erhalten und folglich auch keine Straftat begangen?
Mugiwara88 
Fragesteller
 27.06.2018, 01:28

Ja genau zu der Zeit habe ich noch ne Ausbildung gemacht und mit meinen Eltern noch gelebt die auch damals Leistungen bezogen haben. Da wurde mir vom JobCenter gesagt ich hätte keinen Anrecht auf die Leistungen. Dann war ich vorm Gericht da die meinten ich habe Betrug begangen. Dann wurde mir im Gericht von einer Mitarbeiterin vom JobCenter die als Zeugin da war gesagt, ich könne einen Überprüfungsantrag stellen. Dann habe ich als Urteil eine Geldstrafe wegen Betrug erhalten in Höhe von 1047€. So Antrag gestellt und nach ner Woche eine Bestätigung erhalten das mein Antrag im vollen Umfang entsprochen wird. Da ich ja die Geldstrafe mit meinem Azubigehalt bezahlt habe bzw noch bezahle und ich mir denke das ich ja in dem Sinne keinen Betrug/ Straftat begangen habe wenn Sie mir den Antrag schon entsprechen, würde ich gerne Wissen ob ich das Geld zurück bekomme bzw das JobCenter die Kosten übernimmt. Ich hab jetzt auch schon einen Antrag auf Kostenübernahme der Gerichtskosten mit Rechnung an das JobCenter geschickt.

kevin1905  27.06.2018, 02:10
@Mugiwara88

Absätze

Absätze

Absätze

Absätze bitte.

Antrag auf Wiederaufnahme nach genannten § an das Gericht, dass den Strafprozess durchgeführt hat. Dem Antrag den Üperprüfungsantrag beifügen.