Anwaltskosten ( nur Schriftverkehr)

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Maßgeblich dürfte sein, wie hoch die Kosten der geplanten gerichtlichen Auseinandersetzung waren. Hier sind typischerweise 2x Anwaltskosten (eigener und gegnerischer RA) und 1x Gerichtskosten anzusetzen. Kennt man diese (fiktiven) Kosten, so kennt man den Gegenstandswert, welcher vom Anwalt für die Deckungskorrespondenz anzusetzen ist. Ausgehend hiervon kann man in den Wertetabellen 

http://feser.koeln/content/kosten/

nachschauen, ob richtig abgerechnet wurde.

Hi...bin grade selber auf der Suche nach Rat & Tat und dabei auf deinen Eintrag gestoßen.

Meine Frau & Ich haben Eigentum erworben und uns wegen einer falschen Angabe des Maklers und einer evtl. Kaufvertragsänderung zur Sicherheit einen Anwalt genommen, der uns in der Angelegenheit beraten sollte. 

Alles in Einem hat er 4 Mails aufgesetzt. (Ausschließlich an uns...)             Für seine Dienste stellt er nun wie folgt in Rechnung: 

1,3 Geschäftsgebühren gem. Nr 2300 VV, §§ 13,14 RVG =       460,20 €  Entgelt für Post- und                                     Telekommunikationsdienstleistungen                                                           gem. Nr. 7002 (pauschal)                                                   =         20,00 €

480,20 € (netto) ! 

Er geht von einem Gegenstandswert i.H.v. 6.000 € aus, weil dies der Regelstreitwert sei, wenn der Gegenstandswert nicht oder schwer zu beziffern sei.

(Den geänderten Kaufvertrag und den neu vereinbarten Kaufpreis zwischen uns un den Verkäufern hat er nie gesehen)

Zwar verstehe ich die in § 13 RVG geregelten Gebühren bemessen am Gegenstandswert, generell würde mich nur Interessieren, ob und inwiefern ein solch hoher Rechnungsbetrag, bemessen an der Tätigkeit des Anwalts, gerechtfertigt ist ?! 

4 E-Mail mit allgemeinen Informationen bezüglich der aktuellen Rechtslage

Auch wenn das keine direkte & hilfreiche Antwort auf die ursprüngliche Frage ist, hoffe ich doch, dass der kleine Erfahrungsbericht zu weiteren Beiträgen & Erfahrungen führt.

LG

magnamera 



Könnte aber hinkommen. Hatte auch mal gegen eine gesellschaft einen Anwalt eingeschaltet. Streitwert knapp 10.000. Rechnung ca. 600- 700€.