Vorbeugende Rechtsberatung - Nachteil bei Rechtsschutzversicherung?
Hallo
Eine Frage zu meiner Rechtsschutzversicherung:
Hat vorbeugende Rechtsberatung (die man selbstverständlich selbst bezahlen muss) negative versicherungsrechtliche Auswirkungen auf eine später in derselben Sache notwendige Rechtsberatung auf Grund einer Rechtsverletzung?
Also wenn ich z.b. einen Kaufvertrag abschließen will, und mich vorab über mögliche und etwaige Probleme vom Anwalt auf meine Kosten beraten lasse.
Danach schließe ich den Kaufvertrag ab, und daraufhin gibt es Probleme mit dem Vetragsgegner, z.b. will er seine Verpflichtung aus dem Vertrag nicht erfüllen.
Somit wird erneute anwaltliche Beratung ggf. bei demselben Anwalt notwendig aufgrund einer Rechtsverletzung und eventuell sogar gerichtliche Vertretung.
Erhalte ich ohne Probleme eine Deckungszusage für die erneute anwaltliche Beratung und gerichtliche Vertretung?
Oder kann die Rechtsschutzversicherung darauf verweisen, dass ich in derselben Sache bereits anwaltlich beraten wurde und den Vertrag gar nicht hätte abschließen müssen?
Über eine Antwort würde ich mich freuen!
4 Antworten
Ich weiß jetzt nicht genau, worauf du abzielst.
Aber: Deckung gibt es nur für Versicherungsfälle die NACH Abschluss der Versicherung eingetreten sind (und die Wartezeit vorbei ist).
Ansonsten ist es egal, ob du dich vorher erst kostenpflichtig an einen Anwalt wendest, bevor du es über die Rechtsschutzversicherung machst.
Wie gesagt...
Ansonsten ist es egal, ob du dich vorher erst kostenpflichtig an einen Anwalt wendest, bevor du es über die Rechtsschutzversicherung machst.
Danke, der 2. Teil deiner Antwort beantwortet meine Frage. Ich wollte ja wissen, ob eine Rechtsberatung VOR Eintritt des Versicherungsfalls für mich versicherungsrechtliche Nachteile für eine spätere Beratung NACH Eintritt des Versicherungsfall haben könnte.
Es wird da aber schon genau geprüft, wann denn der Versicherungsfall tatsächlich eingetreten ist.
Wenn sich später heraus stellt, dass der Vertrag fehlerhaft ist, kannst du dich an den Vertragspartner halten oder auch den Rechtsanwalt. Erst dann käme es ja zu einem Verfahren.
Ich würde mal von hinten anfangen: die Prüfung hinsichtlich Deckungszusage ist von mehreren Faktoren abhängig. Meines Erachtes aber nicht davon, ob vorab eine Rechtsberatung stattgefunden hat.
Beim Beispiel Kaufvertrag müssen wir der guten Ordnung halber voraussetzten, dass es sich um Rechtsschutz im privaten Bereich handelt. Vertragsrechtsschutz ist im gewerblichen Bereich fast überall komplett ausgeschlossen. Eine weitere Voraussetzung ist, dass der RS bereits dokumentiert und Wartezeiten abgelaufen sind, wenn der Kaufvertrag abgeschlossen wird (Verursachungsprinzip). Sollte sich dann ein Rechtsstreit entwickeln, dann fragt m.E. niemand nach einer eventuellen Beratung in der Vergangenheit. Stattdessen wird der Fall selber geprüft.
Danke für die gute Antwort, besonders der 1. Teil beantwortet meine Frage.
Wenn die Anwartzeit vorbei ist, übernimmt ja die RS.
Sowohl die Erstberatung als auch eventuelle Folgen.
Hatte ich bei ner arbeitsrechtlichen Sache, als da eine anschuldigende Kollegin kapierte, ich hab mich beim Anwalt erkundigt, was ich machen kann.. hatte ich plötzlich doch nichts getan.
Hätte sie beharrt, hätte die RS auch die folgende anwaltliche Unterstützung bezahlt.
Hat der RA mir extra erklärt.
Für eine solche Rechtsberatung vorab, um einen Vertrag zu schließen, tritt eine Rechtsschutzversicherung sowieso nicht ein.
Für die Rechtsschutzversicherung ist der Versicherungsfall eine "Veränderung der Rechtslage". Diese ist ja nicht eingetreten.
Wenn dich der Anwalt falsch berät, haftet er ja dafür., wenn sich daraus ein wirtschaftlicher Nachteil für dich ergibt.
Danke, das war aber nicht meine Frage. Ich wollte ja wissen, ob eine Rechtsberatung VOR Eintritt des Versicherungsfalls für mich versicherungsrechtliche Nachteile für eine spätere Beratung NACH Eintritt des Versicherungsfall haben könnte.
Ich habe in meiner Frage ja geschrieben, dass ich eine vorbeugende rechtsberatung selbst bezahlen muss.
Wenn sich im Anschluss heraus stellt, dass die Beratung des RA falsch war, ist DAS ja der Versicherungsfall.
Hier geht es darum VORSORGLICH einen Rechtsanwalt einen Vertrag überprüfen zu lassen.
Das ist überhaupt kein Versicherungsfall für eine Rechtsschutzversicherung.