Welchen Rechtschutz bei einer Scheidung?

5 Antworten

bei mir steht in 2-3 Monaten eine Scheidung an.

Trennungsjahr ist um?

Um etwaige Anwaltskosten abzufangen denke ich daran noch schnell eine Rechtsschutzversicherung abzuschliessen.

  1. Gibt es extreme Einschränkungen im Familienrecht bei den meisten Rechtsschutzversicherungen, viele bieten dafür gar keine Deckung.
  2. Ein bereits anstehendes Verfahren kann nicht abgesichert werden. Wenn der Fall bereits rechtshängig wäre, dann sowieso nicht.
  3. Beim erstmaligen Abschluss gibt es i.d.R. eine Wartezeit von 3 Monaten bis ein grundsätzlicher Anspruch auf Deckung besteht.

Welche Versicherung sollte denn einen Kunden wollen bei dem quasi feststeht, dass er mehr kostet als er bringt?

Scheidung fällt unter Familienrecht und dafür gibt es eigentlich keinen Rechtsschutz. Bei der Arag gibt es eine Ausnahme. Allerdings muss diese Versicherung drei Jahre vor Einreichen der Scheidung bereits abgeschlossen worden sein. Und eine Privat Rechtsschutz Versicherung miss bei der Arag ebenfalls genau so lange bestehen. Man kann sich bei einer Scheidung aber zusammen einen Anwalt nehmen und die Kosten dadurch deutlich senken.

Eine Versicherung abzuschließen, wenn der Schadenfall sich schon abzeichnet, geht vom Grundsatz der Unvorhersehbarkeit im VVG nicht. Auch und schon garnicht im Rechtsschutz.

Es gibt Konzepte für das Familienrecht, da besteht Rechtsschutz auch bei Verfahren mit Anwaltszwang. Aber das sind Konzepte, die von Versicherungsmaklern mit RSVersicherern entwickelt wurden. Sie sind für treue Maklerkunden gedacht.

Wer kein langjähriger Kunde von einem Versicherungsmakler ist, schaut eben in die Röhre.

Theoretisch ja, da gibt es nämlich nur die ARAG. Aber die Wartezeit beträgt 3 Jahre, also ... untauglich.

Die Anwaltskosten Deiner Scheidung lassen sich also nicht absichern.

Bitte zuerst die erfolgten Antworten prüfen,  und dann nicht alles wiederholen,  dahinter niemandem. 

@AntwortMarkus

Na, dann ist ja gut dass Du hier die Vorgehensweise vorgibst.

Dafür gibt es keine Rechtsschutzversicherung

Um Kosten zu sparen, könnt ihr euch aber auf eine einvernehmliche Scheidung einigen. Dann genügt ein gemeinsamer Anwalt.

Dann genügt ein gemeinsamer Anwalt.

Nein einen gemeinsamen Anwalt gibt es nicht. Aber es reicht dann, wenn der Antragssteller den Anwalt nimmt.

Der Antragsgegner, wenn er dem Scheidungsantrag nur zustimmen will, kann auf den Anwalt verzichten.

Er kann dann nur keinen Rechtsmittelverzicht erklären, da vor dem Familiengericht grundsätzlich Anwaltszwang herrscht und nur Anwälte dort Anträge stellen können.