Wer muss die Anwaltskosten bezahlen?

6 Antworten

Sollte die Sache wirklich in einem Rechtsstreit enden und du gewinnst, dann muss die gegnerische Partei auch die Anwaltskosten zahlen.

Wenn du die Klage gewinnst, müsste auch der Handwerker die Gerichtskosten übernehmen. Am Besten lässt du dich mal von einem Anwalt beraten. Oft reicht auch schon ein Schreiben des Anwalt aus.

so viel wie ich weiß, ist das zivielrecht und das kannst du über deine rechtschutzversicherung regeln

Du wirst doch nicht im ernst glauben, dass ich 150 Euro Selbstbeteiligung zahle und eine Hochstufung meiner Versicherung riskiere, nebst einer  evtl. Kündigung, nur weil Herr S. meint, seiner Verpflichtung nicht nachkommen zu müssen?

@Rosy1974

Bei einer Rechtsschutzversicherung wird man nicht hochgestuft. Die können einem höchstens nach drei Rechtsstreiten kündigen,wenn man ihnen zu teuer geworden ist.

Ist doch keine Kfz-Versicherung, wo man in eine anders Klasse eingestuft wird, wenn man sie in Anspruch nimmt.

@LiselotteHerz

Sollte die Sache vor Gericht gehen und Du gewinnst, muss der Beklagte alle Kosten tragen, auch Deine Anwaltskosten.

wieso machst du dann eine Rechtsschutzversicherung mit einer Selbstbeteiligung, wenn du im Schadensfalle nicht bereit bist diese Selbstbeteiligung zu tragen? Meines Erachtens an der falschen Stelle gespart, denn ich denke mal dass sich dadurch die jährliche Rate reduziert.

Ruf einen Anwalt an, frag nach.

Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast, bezahlt die das.

Wenn nicht, und der Anwalt ist da guten Mutes, muss das nach meinem Rechtsgefühl der Handwerker zahlen.

Eine telefonische Auskunft bezügl. der Kostendeckung kostet bei meinen Anwälten nichts. lg Lilo



Nach  meiner Rechtsauffassung auch. Wäre ja noch schöner, wenn mir durch sein Fehlverhalten noch mehr Kosten entstehen.  Fast 1700 Euro hab ich damals für das Dach bezahlt bzw. meine Versicherung. Ich hab ihm das Geld pünktlich gezahlt und ich hab seit 3 1/2 Jahren ein undichtes Dach.

 

Und nicht nur nach unserer Rechtsauffassung ist es so, dass der Handwerker die Kosten zahlen muss.

http://www.frag-einen-anwalt.de/Wer-zahlt-die-Kosten-eines-au%C3%9Fergerichtlichen-Vergleiches-bzw-einer-Einigung--f11770.html

Das hat ein Anwalt geschrieben.

 

Auch hab ich einen Bekannten, dessen Kunde neulich seine Rechnung nicht zahlen wollte. Das ging auch nicht vor Gericht. Trotzdem muss die Gegenseite die Anwaltskosten zahlen, da durch das Fehlverhalten des Kunden (Nichtbezahlen einer berechtigten Forderung) der Gang zum Anwalt erforderlich war.

 

Die Anwältin treibt nun ihr Honorar beim Gegner meines Bekannten ein. Sollte morgen nichts mit meinem Dach geschehen, kontaktiere ich gleich am  Dienstag diese Anwältin.

Warum soll meine Rechtsschutzversicherung die Anwaltskosten zahlen, die durch das Fehlverhalten meines Handwerkers entstanden sind? Ich hab doch nicht die Rechtsschutz für meinen Handwerker abgeschlossen. Der soll schön die Rechnung zahlen.  Ich hab diesen Typen damals übrigens über "Blauarbeit" kennen gelernt. Dort hab ich mich schon über ihn beschwert. Diese rieten mir sogar, ihm eine schlechte Beurteilung zu geben, damit er blutet. Das hab ich bislang noch nicht gemacht. Sollte es zur Gerichtsverhandlung kommen und ich ein rechtskräftiges Urteil in der Hand haben, werde ich das im Internet so veröffentlichen.

ganz einfach: du musst deinen Anwalt bezahlen. Wenn es vor Gericht geht und du gewinnst, trägt der Verurteilte meistens die Kosten des Verfahrens. Aber die Kosten deines Anwaltes trägst du. Normalerweise hat man dafür eine Rechtsschutzversicherung die die kosten entweder ganz übernimmt oder du nur eine Pauschale bezahlst.

OK. Gut dass ich das weiß. Dann erhebe ich sofort Klage.