Rechtsanwalt, Deckungszusage, Rechtsschutzversicherung
Ich bin zu einem Anwalt und habe ihn aufgefordert, dass er bitte mit meiner Rechtsschutzversicherung abklären soll, ob sie die Kosten übernehmen. Das ging zwischen Anwalt und Versicherung 3 mal hin und her (Brief) und die Versicherung will die Deckung nicht übernehmen .
Also sag ich zum Anwalt , ok dann lassen wir das und stellen die Sache ein.
Ich habe eine Rechnung von 450 Euro bekommen... Was ich für sehr übertrieben halte .
Ist das so überhaupt zulässig ? Er ist von einem streitwert von 5000 Euro ausgegangen . Es ging doch aber nur um die Abklärung der Deckung .....
4 Antworten
Rechne mal am besten aus...
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Noch was: Bei Rechtsanwälten kann man das Entgelt nicht kürzen, auch wenn die erbrachte Leistung mangelhaft gewesen sein sollte. Das ist so höchstrichterlich entschieden.
Du hast die Vollmacht unterschrieben und musst die Forderung begleichen, da du keine Vorbehaltsklausel erstellt hast (vorbehaltlich der Deckungszusage der RV) Jetz bleibt dir noch eine Klage gegen deine RSV wegen Deckungszusage.
LG
Du hast doch den RA beauftragt, für Dich tätig zuwerden. Das kostet Geld. In diesem FAlle Deins. Die Klärung mit der RSVersicherung hättest Du ja auch selber machen können, bevor Du den RA beauftragst.
Welche Gebühren hat der Anwalt in Rechnung gestellt? Die Ziffern werden doch in der Rechnung benannt worden sein. Grundsätzlich ist auch der Schriftverkehr mit der Versicherung eine gebührenpflichtige Tätigkeit.