Rechtsanwalt, Deckungszusage, Rechtsschutzversicherung

4 Antworten

Du hast die Vollmacht unterschrieben und musst die Forderung begleichen, da du keine Vorbehaltsklausel erstellt hast (vorbehaltlich der Deckungszusage der RV) Jetz bleibt dir noch eine Klage gegen deine RSV wegen Deckungszusage.

LG

Du hast doch den RA beauftragt, für Dich tätig zuwerden. Das kostet Geld. In diesem FAlle Deins. Die Klärung mit der RSVersicherung hättest Du ja auch selber machen können, bevor Du den RA beauftragst.

Welche Gebühren hat der Anwalt in Rechnung gestellt? Die Ziffern werden doch in der Rechnung benannt worden sein. Grundsätzlich ist auch der Schriftverkehr mit der Versicherung eine gebührenpflichtige Tätigkeit.