Nötigung wegen Zuparken einer Garage?

6 Antworten

Nötigun ist es, wenn jemand von euch die Garage absichtlich zugestellt hat. Das müsste man allerdings erst einmal beweisen. Viele Grüße.

schreib denen, daß nicht du das Auto gefahren hast, sondern, wer es war und daß er das Auto dort ohne dein Wissen abgestellt hat.

DU bist der Halter und du bekommst die Anzeige.Wie kann man aber auch so dusselig sein und eine Garage zuparken.

Du kannst dich getrost zurücklehnen. Als Halter bist du nicht für den Täter haftbar. Die Anzeige wegen Nötigung dürfte im Sande verlaufen, weil m.E. der Tatbestand nicht erfüllt ist.

Ob das wirklich als Nötigung ist bezweifle ich sehr. Der Mieter hätte doch mal im Haus fragen können, wem das Auto gehört, oder? Das wäre schon mal ein Gegenargument.

Du kannst natürlich angeben, daß dein Freund das Auto vorschriftswidrig geparkt hat. Ob er dann die Anzeige bekommt oder ob es weiter über dich als Halter läuft, weiß ich allerdings nicht.