Strafbar gemacht mit Youtube Converter? Hilfe wurde angeschrieben von einem Anwalt!

17 Antworten

Ich meine, ich habe bei Frontal 21 oder so etwas mal einen Bericht darüber gesehen, dass das ein Fake ist. Die wollen nur ans Geld. Wäre es wirklich von Universal beauftragt worden, würden mindestens 500 Euro anfallen - ist meiner Freundin wirklich passiert. Aber nicht mit dem Youtube Downloader. Ob der legal ist, darüber streiten sich die Fachleute. Aber ich würde generell sagen es ist ok.

Zahl das bloß nicht. Das Geld bist du los und wirklich seriös klingt anders.

Außerdem sind die Paragraphen teilweise falsch. Denn wenn du mal guckst:

"Sie sind dabei gemäß § 97 Abs. 1 UrhG zur Unterlassung und gemäß § 97a Abs. 1 UrhG zur Erstattung der Kosten unserer Inanspruchnahme verpflichtet"

Dazu steht im Internet: http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__97.html

Also Absatz 2 und nicht 1.

Fakemail !!
  1. ein Anwalt wird sich niemals mit einer Emailadresse eines Freeanbieters outen...!

  2. ein Anwalt wird niemals sich per privater Nachricht auf einer Plattform bei dir melden...!

  3. ein Anwalt wird niemals per PaySafe oder andere eine Zahlung verlangen...!


Mal was zu dem Text und den mutmaßlichen Rechtsgrundlagen...

I. Durch das vervielfältigen urheberrechtlich geschützter Werke haben Sie sich laut § 106 Abs. 1 UrhG i.V. mit §§ 15,17,19 Abs. 2 pp UrhG nachweislich strafbar gemacht.

Die bloße Vervielfälltigung eines geschützten Werkes ist sogar ausdrücklich zulässig, sofern sie im Sinne von § 53 Abs UrhG gehandhabt wird! Die Anschuldigung wäre nur dann ok, wenn du gegen den genannten § 15 UrhG zuwiederhandelst - es also öffentlich zugänglich machst oder vekaufst oder anbietest ect pp...

Was mich doch sehr verwundert ist der § 19 Abs 2 UrhG - denn: (2) Das Aufführungsrecht ist das Recht, ein Werk der Musik durch persönliche Darbietung öffentlich zu Gehör zu bringen oder ein Werk öffentlich bühnenmäßig darzustellen.

Bist du also auf YouTube persönlich auf der Bühne rumgesprungen und hast ein Liedchen geträllert? Echt lachhaft so ein Stuss...

Für ihren Account sind mehrere Vervielfältigungsversuche von urheberrechtlich geschützten Werken dokumentiert worden.

Das Alleine ist ansich noch nicht strafbar - auch wenn nach § 106 Abs 2 UrhG der Versuch schon strafbar ist, nur dazu muss erst einmal überhaupt ein Verstoß vorliegen, der mit einer Vervielfältigung noch nicht vorliegt.

Sollte bis zur angesetzten Frist kein Ausgleich der Kostennote stattgefunden haben, werden wir unverzüglich ein gerichtliches Verfahren gemäß §§ 688 ff. ZPO gegen Sie einleiten;

Ein Mahnbescheid ist noch kein gerichtliches Verfahren in dem Sinne Angst haben zu müssen - Widerspruch gegen die Forderung gesamt und schon ist erst einmal Ruhe und auch keine Kosten - die übrigens gerade mal 23€ sein würden zzgl Zinsen aus 25€ - man wird sich hüten eine Klage auf o.g. Grundlage anstrengen zu wollen - denn man wäre schnell des Betruges überführt und säße ratzfatz in U-Haft...


Was solltest du jetzt noch tun? - nach dem du den Troll dem Support von YouTube gemeldet hast ganz entspannt nach dem Löschen der Mail zurücklehnen...

Ein Brief ohne namentliche Ansprache oder hast du das nur für hier gelöscht? War es ein richtiger Brief oder eine Mail?

Abgesehen davon, wenn das echt wäre: warum bietet man nur die Möglichkeit einer Paysafecard? In Deutschland ist es üblich, solche Sachen per Überweisung zu zahlen.

Und nein, wer lesen kann, wenns echt wäre

Der geltend gemachte Betrag in Höhe von 25,00 Euro ist bis spätestens den 10.11.2011> müsstest du 25€ zahlen.

Beim Falle einer Wiederholung

bei zukünftigen Zuwiderhandlungen eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.000,00 EUR zu zahlen>

was das Wort "zukünftig" ausdrückt, wären 5.000€ fällig...

aber alles im allem seh ich das auch eher als schlechten Scherz

Mit wurde das als Nachricht an meinen Youtube Account geschickt, ich wurde nicht namentlich etc. angesprochen. Adresse etc sind nicht gegeben.

@Lenchen13

Wird ja immer besser :-D Sorry für die Ironie, aber Anwaltsschreiben kommen auch im Jahre 2011 in Deutschland immer noch per Post und dann auch mit Unterschrift! Wo dann natürlich entsprechend ein Briefkopf der Kanzlei vorhanden ist, samt Telefonnummer und ein Konto, auf das man ganz normal überweisen kann. ;)

@alphafrau81

Ach und noch was, IP Adressen prüfen darf nur die Staatsanwaltschaft, wenn ein Grund vorliegt. Das heißt, wenn bereits eine Klage eingegangen ist und diese strafrechtlich verfolgt wird. Weil das auch noch so "schön" in dem Schreiben erwähnt wird.

@alphafrau81

Ja, ich hab mich ja auch gewundert, dass sowas über Youtube kommt und ohne Adresse etc.

@Lenchen13

Ja, das hab ich mich auch gefragt, ob man das denn überhaupt darf mit der IP Adresse.. danke!

Das ist keine Verarsche! Du musst zunächst nur 25,00 EUR zahlen und eine Unterlassungserklärung abgeben. Wenn Du weiterhin bei youtube geschütze Werke klaust, werden EUR 5.000,- fällig. -Ja, das Downloaden von youtube-Videos stellt eine Urheberrechtsverletzung dar.

Ist gut Mario, du hast es zumindest versucht. ;)

Also 5000 ist heftig....... ist der wirklich strafbar?!?! Die 25 halte ich für Wahrscheinlicher, aber sag es UMBEDINGT deinen Eltern!!!! Wenn das eiine verarsche ist wissen die am ehesten wie man vorgeht.....

....ich lösch mal kurz den video konverter

ah neee :D is ne verarsche