Gekündigt wegen Bart, gibt es sowas?

13 Antworten

Ich bin mir ziemlich sicher, dass es das gibt. Ob eine solche Kündigung auch rechtswirksam ist, wird im Einzelfall zu entscheiden sein und viele werden sich lieber den Bart abrasieren als über den Rechtsweg den Arbeitsplatz einzuklagen.

es kommt darauf an! Stell dir vor, ein Koch hat einen langen Bart, der beim Koch oder Braten ständig im Topf oder in der Pfanne hängt! Ich denke da könnte man aus hygenischen Gründen kündigen.

user2034  14.07.2013, 11:22

Nein, da gibt es Möglichkeiten (Schutzmaßnahmen) um Haare in den Speisen zu verhindern.

wenn du zB. in einer Bank oder Rastaurant arbeitest wo es wichtig ist das du die Firma/Geschäft mir einem gewissen Aussehen darstellst ist das möglich(man darf ja auch keien tatoos haben die sichtbar sine) sonst dard das nicht sein, da du wegen soetwas nicht giskriminiert werden darfst

Das wäre m.A.n. nur in ganz wenigen speziellen Fällen rechtlich möglich. Beispielsweise in einem Beruf mit Publikumsverkehr (Gesundheitswesen, Verkauf etc.), wenn der Bart etwa z.B. lang, filzig und ungepflegt wäre. Oder wenn bei einem Koch der Bart so lang wäre, dass er ständig ins Essen reintunkt. Wenn also berufsbedingt hygienische Bedenken entstehen.

I.d.R. müsste selbst in solchen Fällen der Arbeitgeber erst abmahnen.

Wenn nicht eindeutig im Vertrag festgehalten wurde, dass kein Bart bei der Arbeit getragen werden darf, was übrigens nur bei ausreichender Begründung geschehen darf (z.B. bei der Arbeit in einer Prozessorenfabrik da sich Staub darin befinden kann was zu enormen Schäden am Produkt führt), darf keine Kündigung erfolgen. Allerdings ist es dem Chef gestattet nun nach jeder Verfehlung des Arbeiters zu suchen, um ihn aus dem Betrieb zu entfernen.

user2034  14.07.2013, 11:22

Dann ist Schutzkleidung durch den Arbeitgeber zustellen.