ist betriebliche Altersvorsorge haram?

11 Antworten

es ist eine gute Sache. Wenn man das nicht macht (es ist sogar vorgeschrieben ein Teil zahlt der Arbeitgeber ein Teil der Arbeitnehmer), hat man im Alter keine Rente ausser man macht das privat. Ob es haram ist weiss ich nicht bin im Islam nicht bewandert.

Allerdings wäre es unverantwortlich das nicht zu tun, denn wie gesagt, dann hast du im Alter kein Geld auf der Seite. Und zu Mohammeds Zeiten gab es das noch nicht, also ist es fast unmöglich, dass das irgendwo im Koran zu finden sein wird

„...hat man im Alter keine Rente ausser man macht das privat"

Wie kommst du darauf, dass man im Alter keine Rente bekommt, wenn man Beiträge gezahlt hat?

In den anderen Punkten hast du völlig recht.

@okieh56

Ganz einfach: würde man das nicht tun also Beiträge einzahlen wäre auch nichts da.

@NolaAmelie

Dann meinst du also, man hätte keine zusätzlich Rente.

Um die gesetzliche Rente ging es dem FS ja gar nicht. Er wollte zusätzlich vorsorgen.

@okieh56

Falsch! Er hat nach der betrieblichen gefragt und die ist Vorschrift.

@NolaAmelie

Unsinn!

Die betriebliche Altersvorsorge ist freiwillig, der Arbeitnehmer entscheidet, ob er es machen will. Vorschrift ist, dass der Arbeitgeber sich mit 15% beteiligen muss.

Gesetzlich vorgeschrieben ist - bis auf einige Personenkreise - die gesetzliche Rentenversicherung, aber um die ging es hier gar nicht.

@okieh56

ich kann nur für die Schweiz reden da gibt es drei Säulen der Altersvorsorge;

Die erste (obligatorische) Säule besteht namentlich aus der Altersversicherung. Mit ihr soll sichergestellt werden, dass Sie ein minimales Einkommen haben, das die Grundkosten deckt, wenn Sie das Rentenalter erreichen.

Die erste Säule basiert auf dem Grundsatz der Solidarität: Die berufstätige Bevölkerung bezahlt die Beiträge und finanziert damit die Renten der pensionierten Bevölkerung. Wer besser verdient und somit höhere Beiträge bezahlt, unterstützt die weniger wohlhabenden Versicherten, die tiefere Beiträge bezahlen.

Dank der Hinterlassenenversicherung erhalten Sie auch Hilfeleistungen, wenn Ihr Ehemann oder Ihre Ehefrau oder aber ein Elternteil oder beide Eltern sterben; so soll verhindert werden, dass Sie in finanzielle Schwierigkeiten geraten.

Reicht die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) nicht aus, um Ihre Grundkosten zu decken, sind in der ersten Säule weitere Hilfeleistungen vorgesehen: die Ergänzungsleistungen.

Die zweite Säule

Die berufliche Vorsorgen, auch Pensionskasse oder BVG genannt, ist für die meisten erwerbstätigen Menschen obligatorisch. Sie ergänzt die AHV-Rente und soll es Ihnen ermöglichen, auch nach der Pensionierung einen angemessenen Lebensstandard aufrechtzuerhalten.

Der Betrag aus der ersten und der zweiten Säule garantiert Ihnen ein Einkommen, das in etwa 60 Prozent des Einkommens vor der Pensionierung entspricht.

Mit der dritten Säule haben Sie die Möglichkeit, Ihre Altersrente zu verbessern.

Im Gegensatz zu den beiden anderen Säulen ist die dritte Säule nicht obligatorisch. Es handelt sich um eine individuelle und private, freiwillige Versicherung. Versichern können Sie sich, solange Sie erwerbstätig sind und wenn Sie beabsichtigen, im Hinblick auf die Pensionierung zusätzliches Geld auf die Seite zu legen.

@NolaAmelie

Wenn du von der Schweiz sprichst, haben wir aneinander vorbei geredet - denn dort ist ein ganz anderes System als in Deutschland.

Also war es nicht falsch oder Unsinn, was wir geschrieben haben - wir haben nur verschiedene Dinge gemeint.

Auch in Deutschland gibt es drei Säulen der Altersvorsorge. Doch nur die gesetzliche Rentenversicherung ist (für die meisten) obligatorisch. Gerade Gutverdiener wie Ärzte, Rechtsanwälte, Ordensangehörige, Apotheker, die meisten Selbständigen und die Beamten müssen nicht in die Rentenversicherung einzahlen.

Wenn du mich fragst, halte ich das schweizerische System für besser.

Was machst du denn mit dem Weihnachtsgeld oder dem 13. Monatsgehalt. Das ist doch auch nicht gesetzlich, sondern freiwillig. Bei der betrieblichen Altersvorsorge ist es ähnlich. Manchmal zahlt der AG die Beiträge alleine, aber meist AG und AN zur Hälfte.

Die gab es damals noch gar nicht. Der Koran wird da sicherlich keine Auskunft drüber geben.

Woher ich das weiß:Hobby

Ist die Betriebliche Altersorge zu Gesetzlich, sonst darf ich keine Versicherung annehmen

@Ventus833

Was heisst zu gesetzlich?

@Velbert2

ich darf keinen Privaten nehmen, sagt mein Bruder.

@Ventus833
Was heisst zu gesetzlich?
@Ventus833

Es ist eigentlich beides. Das Geld wird vom Betrieb gezahlt, also privat und wird gesetzlich gefördert, damit der Betrieb einen Anreiz hat, diese Altersvorsorge zu gewähren.

@Velbert2

Ich werd mich mal bei einem Gelehrten erkundigen, er kann es mir 100 pro sagen

@Ventus833

Prima. Dann darfst Du ja sicher auch keine Sozialhilfe und kein Hartz 4 annehmen? Find ich super. Is ja auch Geld ohne Gegenleistung und somit haram.

@minecraftgrief

Ich frag mal besser als zu sündigen, es ist meine Religion, deshalb bitte ich um Rücksicht.

@Ventus833

Jo, kein Ding. Solange Du Dich nicht durch unser Sozialsystem schmarotzt, ist alles gut. Andernfalls gehe bitte zurück in Dein Herkunftsland und organisiere dort religionskonform Deinen Lebensunterhalt.

@minecraftgrief

Ich bin hier geboren also wenn du kein konstruktive Ratschlag hast, gehe du wo der Pfeffer wächst.

Ist doch egal, zu diesen prekären Zeiten MUSST du sowas abschließen, damit du in dich in deiner Rente noch finanziell über Wasser halten kannst. Die gesetzliche Rente ist nicht mehr so sicher wie früher, vor allem wenn du noch jung bist. Glaub die Generation die in den 90ern und später geboren worden ist kann froh sein, wenn wir überhaupt noch irgendwas vom Staat bekommen, wenn wir in Rente gehen. Wenn du als Rentner Flaschen sammeln und zur Tafel gehen musst, hilft dir die Religion auch nicht mehr. Klingt hart, ist aber so.

Konzentriere dich darauf, ein guter Mensch zu sein und dich gut um dich selbst und andere zu kümmern.

Wenn du dafür extra was bezahlen musst, ist es nicht erlaubt.

Jeder Vertrag, wo sowohl Leistung, als auch Gegenleistung Geld ist, also im Zentrum weder eine Ware, noch eine Dienstleistung besteht, ist Zins und somit verboten.

Wenn die Zahlung rein vom Arbeitgeber ist, also ohne Eigenanteil, könnte es unter Umständen erlaubt sein, aber das würde ich vorab mit einem Gelehrten abklären.

dankeschön

Niemand macht den Islahm besser schlecht als Moslems das tun!

Diese Antwort ist so weltfremd, dass ich mich frage: Kann DAS denn wahr sein?