Antrag auf Beurlaubung vom Unterricht von der Schule abgelehnt, was jetzt?
Hallo ihr Lieben,
folgene Situation: mein Sohn (10 Jahre) besucht die 4. Klasse einer privaten Grundschule. Wir haben eine Beurlaubung für den 26. und 27. Februar beantragt weil seine Uroma 80. Geburtstag feiert, und wir dafür über 400km fahren müssen, also eine Nacht dort bleiben müssen.
Die Schulleitung hat unseren Antrag nun abgewiesen mit der Begründung :“ Wir gestatten Unterrichtsbefreiungen, wenn diese einmalig oder nur in einem sehr begrenzten Maße erfolgen. Ihr Sohn ist demgegenüber schon häufiger vom Unterricht befreit worden. Hinzu kommt, dass eine Abmachung zwischen uns existiert, dass Ihr Sohn bis zum Ende seiner Forscherhauszeit KEINE Extrawünsche mehr erfüllt bekommt – wozu wir auch explizit Unterrichtsbefreiungen gezählt haben.Diese Absprache ist für mich bindend, weshalb ich ihn nicht für den 26. und 27.02.2018 vom Unterricht befreien werde.“
Eine derartige Absprache die explizit Beurlaubungen beinhaltet, wurde nie getroffen. Und die mehrfachen Beurlaubungen sind genau 3 mal gewesen. Eine Beerdigung, eine Hochzeit und einen 80. Geburtstag innerhalb von 5 Schuljahren da mein Sohn die 3. Klasse wiederholt hat.
Was kann ich nun tun? Widerspruch einlegen mit Aussicht auf Erfolg? Schulamt oder Bezirksregierung? Oder einfach zum Arzt und eine Krankschreibung holen? Natürlich ist denen dann klar was los ist, haben aber keine Handhabe dagegen.
Und jetzt?
10 Antworten
Du kannst noch einmal mit der Schulleitung reden. Wenn sie aber nicht zustimmt und danach sieht es aus, könnt ihr nicht fahren. Widerspruch, Schulamt und Bezirksregierung sind hier außen vor, da kurzfristige Beurlaubungen in die Zuständigkeit der Schulleitung allein fallen.
Drei Beurlaubungen sind schon allerhand in der kurzen Zeit, viele Schüler haben maximal 1-2 in ihrer ganzen Schulzeit.
Wenn Du eine Krankschreiben holst, ist mit einer Kündigung oder Aufhebung des Schulvertrages zu rechnen, da es ja schon diverse Neben- und Sonderabsprachen mit und wegen Deines Sohnes gibt.
Was kann ich nun tun?
Die Entscheidung der Schulleitung akzeptieren und in aller Ruhe darüber Nachdenken, warum ständige Extrawürste für dein Kind aus ziemlich fragwürdig sind.
Jetzt fragst du bei den Eltern eines Schulfreundes deines Sohnes ob dein Sohn die eine Nacht dort übernachten kann. Dann kann er zur Schule und du zu der Feier.
Unterricht geht vor. Egal wie alt die Oma wird.
Ich kann deine Gründe nachvollziehen und mal ehrlich, so schlimm ist das nun auch auch nicht. Oder sollte man andersherum die Schule auch mal mit rechtswirksamen Mitteln darauf hinweisen, wenn wiedermal der Unterricht ausfällt oder Lehrer trotz Anwesenheit ihre Pflicht zur Lehrplan/Stoffvermittlung vernachlässigen oder ihre Kompetenzen überschreiten oder ihre Aufsichtspflicht vernachlässigen etc etc? Und nebenbei...das Leben eines Kindes besteht nicht nur aus Schule, da sollte man bei der Überbelastung heutzutage auch drauf achten.
Schulamt , Kultusminister , haben damit nichts zu tun , Privat ist Privatsache !