Anteilige Miete fordern?
Hallo, es sei der Fall: Mieter A übergibt Mitte des Monats seine Schlüssel an den Vermieter B. Die volle Miete für genau diesen Monat ist wegen eines Dauerauftrages schon überwiesen worden. Im Mietvertrag, steht Kündigung zum Ende des Monats möglich. Die Nachfrage des Mieters A die Hälfte der Miete wegen der verfrühten Schlüselübergabe zurück zu bekommen wurde abgelehnt. Besteht, wenn nicht explizit im Mietvertrag festgehalten, ein Anrecht auf das Zurückzaheln anteiliger Miete?
P.S.: Die Wohnugn wird für diesen Monat nicht weiter vermietet. Steht also einfach leer.
LG und danke.
9 Antworten
Sicher, der Vermieter hat das Recht auf Zahlung der vollen Mieter. Wenn der Mieter eine längere Kündigungsfrist hat und früher auszieht, muss er unter Umständen auch die Miete für ein paar Monate zahlen, die er schon woanders wohnt.
zwei Dinge sind dabei wichtig. Erstens die vereinbarte Kündigungszeit- wurde also zum Ende des Monats gekündigt ist auch bis dahin die volle Miete fällig. Zweitens gäbe es dabei nur eine Ausnahme, nämlich dass die Wohnung vorher von neuen Mietern bewohnt wird, aber das ist hier ja nicht der Fall.
Das hätte man VOR der Schlüsselübergabe klären sollen. Die Schlüsselübergabe bedeutet für dich eine Art "Abschied" aus der Mietsache. Der Vertrag läuft weiter - du könntest den Schlüssel zurückfordern und die Wohnung nutzen (was keinen Sinn macht) - einen Anspruch auf Rückzahlung hast Du nicht, wenn es nicht vereinbart wurde. Ich denke das ist Ermessenssache des Vermieters.
Nein, da hat man keine Chance. Die Kündigung ist zum Ende des Monats, also hat der Vermieter das recht auf die ganze Miete. Wenn man dann den Schlüssel schon Mitte Monat abgibt hat das keinen Einfluss darauf.
Man muss den Schlüssel ja nicht früher abgeben, als am letzten Tag. Wenn die Kündigung zum X-ten festgelegt wurde, muss auch bis X-ten Miete gezahlt werden, denn bis zu diesem Tag, besteht das Mietverhältnis noch.