Ansprüche gegen Arztpraxis, welche Koloskopie aufgrund von Urlaub nicht abgesagt hat?
Ich hatte heute einen Termin für eine Darmspiegelung (Koloskopie). Alle Medikamente zur Darmreinigung, Abführmittel habe ich bereits genommen.
Jetzt stehe ich vor der Tür von meinem Arzt und lese: "Wir haben wegen Urlaub geschlossen"
Welche Ansprüche kann ich jetzt, wie geltend machen?
Schmerzensgeld, Opportunitätskosten, etc.
Das ist das zweite Mal, dass die Koloskopie verschoben wurde. Beim ersten Mal habe ich zufällig erfahren, dass die Praxis aufgrund von Krankheit geschlossen war. Zum Glück bevor ich die Abführmittel genommen habe.
Ich musste mir für gestern und heute Urlaub nehmen. Mein Sohn hat sich heute Urlaub genommen, um mich abzuholen. Und ich habe ein Zugticket gelöst für die Hinfahrt.
Ich bin sehr dankbar für Hilfe, wie man jetzt am Besten vorgeht. Dazu kommt, dass mein Mann und ich auch einen Urlaub verschoben haben.
Die Koloskopie ist für mich als Vorsorge wichtig, da es mütterlicherseits bereits Darmkrebs gab.
Bearbeitet: Ich bin mir sicher, dass ich den Termin heute gehabt habe und der Fehler nicht bei mir liegt.
13 Antworten
Wende Dich doch Bitte an die Ärztekammer , die sind dafür zuständig.
Schadensersatz wegen der Körperverletzung sollte wohl gegeben sein, garantiert aber für das Zugticket
In Deutschland ist es leider so, dass du leer ausgehen wirst. Evtl. kriegst du die Fahrkarte erstattet. Ansonsten nur den real entstandenen Schaden... Und der wäre?
Telefoniere am besten mit der KK und erkläre denen was dir zum zweiten Mal passierte, das sowas nicht sein kann und sie dir dabei helfen. Auch ist es wichtig damit die sich mal an dem Arzt wenden und damit abklären wie das passieren konnte eventuell informieren die auch die Ärztekammer wegen dem Arzt, denn du warst bestimmt nicht die einzige die während den Tagen einen Termin dort hatte oder wende dich mal an den Verbraucherschutz die können dir sagen was du rechtlich machen kannst. Das sie dir einen Termin für einen für dich sehr Wichtige Untersuchung gegeben haben und beide male waren die Türen verschlossen. Vorallem da du alles eingenommen hattest damit sie die Behandlung durchführen können und dann wirst du nichtmal Informiert das sie zu haben! Die müssten das doch in ihren Terminplaner haben das sie an dem Tag eine Untersuchung haben.
Vorallem, wenn man aus der Familie schon Fälle gab und Vorsorge in dem Fall sehr Wichtig ist. Man darf sowas nicht verschleppen vorallem nicht als Arztpraxis.
Suche dir einen anderen der die Untersuchung durchführen lassen kannst und mache dort einen Termin. Erkläre es denen das du es als wichtige Vorsorge machen musst da es in der Familie Vorerkrankungen gibt und der Arzt bei dem du das machen lassen wolltest, schon 2x da warst sie aber dir jedesmal Termine gaben, wo die im Urlaub waren und das du das unbedingt machen lassen musst.
Hebe den Zettel mit dem Termin sehr gut auf und gebe den auch nicht ab, wenn die das wollen. Denn mit dem Zettel hast du einen Beweis das du dort einen Termin hattest und sie zu hatten, aber dich nicht Informierten. Selbst, wenn es ein kurzfristiger Urlaub wäre, wären sie verpflichtet gewesen die Personen anzurufen, die an den Tagen Termine dort haben, abzusagen!
Hatte das dieses Jahr auch das ich beim Arzt für Freitag Vormittag einen Termin bekommen habe und als ich dann hinging war zu.
Wenn es tatsächlich der Fehler der Praxis war, ist es natürlich ärgerlich. Wobei ich mir als Arzt es kaum vorstellen kann, dass bescheuerterweise ein Termin für in der Urlaubszeit rausgegeben wird, da eigentlich immer sehr deutlich in Terminplänen und ähnlichem Urlaubszeiten markiert sind, so dass im Normalfall ein solcher Fehler eigentlich gar nicht stattfinden kann…
Wenn es tatsächlich ein Fehler auf Seiten der Praxis war, könntest du vermutlich ich einen Schadensersatz für dein Zugticket und für den sinnfreien Urlaubstag geltend machen. Ich bezweifle aber, dass die Praxis dir von sich aus eine Entschädigung hierfür zahlen wird und ob du für die vielleicht insgesamt (wenn überhaupt) 100 € jetzt bis vors Gericht ziehst, ich weiß ja nicht… Wenn du dir dann am Ende sicher bist, dass der Fehler mit dem Termin durch die Praxis verschuldet wurde, kannst du ja den Arzt dort einfach fragen, mal provokant, wie es denn jetzt aussähe, du hättest für soundsoviel Euro ein Zugticket gekauft, du hättest dir unnötig zwei Tage Urlaub genommen, dein Sohn auch, wie das denn jetzt damit aussähe. Dann kannst du ja mal die Reaktion abwarten… Ich würde aber erstmal höflich, aber bestimmt bezüglich dieser Problematik anfragen – sonst wird es peinlich, wenn – unvermuteter Weise – der Fehler vielleicht doch auf deiner Seite lag…
T3Fahrer
Warum nicht? Entgangene Urlaubsfreuden kann man ja zum Beispiel bei Reisemängeln auch geltend machen. Ich bin mir da schon recht sicher, dass unnötig genommene Urlaubstage umgerechnet werden können in einen Schaden. Das ist ja Zeit, die der Fragesteller/die Fragestellerin hier unnötig und sinnlos offenbar aufgrund der Schuld eines Dritten aufgewendet hat.
es könnte ein normativer Schaden sein ;)
Weil sich der Schaden nicht beziffern lässt. Im Reiserecht ist das dagegen explizit aufgeführt.
Quatsch.
Danke, für deine Meinung.
Ich habe noch u.a. den Zettel der Praxis mit den Angaben zum Termin Dienstag der 10.03 und auch die Daten und Zeiten der Vorbereitung, etc.
Ruf mal Deine Krankenkasse an, ich glaube da gibt es Beschwerdestellen wo man solche Pfuschereien melden kann..schildere das alles (abver sehr sachlich) und schau mal, was die Dir raten, zumindest können die sich mit dem Arzt in Verbindung setzten und den rügen...
Dann verwahre den Zettel gut und werde kurzfristig nach Urlaubsende dort vorstellig. Bleibe dennoch höflich, aber bestimmt, dann sind die meisten Menschen (auch bei eigenem Verschulden) viel zugänglicher, auch was ein Entgegenkommen welcher Art auch immer angeht. Selbst wenn die Leute schuld sind, machen sie erstmal die Schotten dicht, wenn du direkt losschimpfst in der Anmeldung…
Auch wenn das hier natürlich alles sehr ärgerlich für den/die FS war, muss man doch auch mal ein bisschen die Kirche im Dorf lassen. Es kann nun wo Menschen arbeiten leider Gottes auch Fehler geben – zumal der Arzt selbst auch vermutlich den Termin nicht rausgegeben haben wird, sondern eine der Helferinnen… Jetzt den Arzt zu versuchen bei der Krankenkasse anzuschwärzen finde ich schon ziemlich assig…
naja die Arzthelfer sind wohl zumindest Verrichtungsgehilfen.
Da habe ich auch gar keinen Zweifel dran, das sollte auch nicht grundsätzlich die Ersatzpflichtigkeit für entstandene Schäden in frage stellen. Ich fand nur hier, dass das sehr subjektive Züge annimmt, als hätte der Arzt auf bösartige Art und Weise absichtlich irgendwas angestellt - das wollte ich mal nur etwas relativieren...
Also erstmal ist kein Mensch assig, das ist kein Anschwärzen, denn das passiert jetzt das zweite Mal, die Dame die die Termine vergibt muß aufpassen wie alle bei Ihrer Arbeit, einmal kann man das ja durchgehen lassen: Frage :Sagt der Arzt nictht zu seiner MTA,: Sagen Sie bitte alle Termine ab, ich möchte Urlaub machen??..und wenn sies dann vergißt, ist sie am falschen Platz..
Genommener Urlaub ist kein Schaden