Anspruchsübergang bei ALG1?

7 Antworten

Ich hoffe Jemand kann in meinem Fall helfen???

ich habe ab 1.5.16 Arbeitslosengeld beantragt. Der Grund war: ich habe seit Februar kein Gehalt bekommen und zum 30.04.16 fristlos gekündigt. Heute habe ich einen Brief von der afa erhalten, über andpruchsübernahme der Gehälter, Urlaub, Abfindung. Ich würde gerne wissen werden meine bereits überfälligen Gehälter an das Arbeitslosengeld angerechnet? Ich hab kein Arbeitslosengeld für die Zeit der fälligen Gehälter bezogen.

Das AlG wird unter dem Vorbehalt gezahlt, dass du eine evtl. Abfindung anzuzeigen hast. Diese wird dann ganz oder teilweise auf den Leistungsanspruch verrechnet. Der Anspruch auf AlG 1 entsteht erst, wenn das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der Kündigungsfristen erloschen wäre.

engelengel1 
Fragesteller
 20.11.2010, 22:22

falls ich z.B. 2000€ Abfindung bekomme, heißt es, dass die Abfindung geht direkt nach Arbeitsamt und ich bekomme nix davon? Ich habe 12 Monate ALG bewilligt bekommen und werde vorerst nur zwei Monate (Nov und Dez 2010) beziehen, da ich ab Januar einen neuen Job habe... Danke Dir!

nein, das heißt nur dass für zeiträume während des ALG bezugs keine einahmen aus dem arbeitsverhältnis geltend gamacht werden können (nach dem 1.11.2010), das gilt nicht für abfindungen die für zeiträume während des arbeitsverhältnises geltend gemacht werden (vor 1.11.2010)

engelengel1 
Fragesteller
 20.11.2010, 00:35

Die Klage ist von Oktober, und der Gerichtstermin ist erst in Dezember. Ich werde nur zwei Monate (November und Dezember) ALG1 beziehen, da ich ab Januar neue Stelle eintreten werde... Wie sieht es in meinem Fall aus? Danke.

Diese Antworten sind leider nicht ganz richtig. Da ich selbst in der Leistungsabteilung arbeite kann ich dir folgendes mitteilen: Eine Abfindung wird nur dann angerechnet, wenn die Kündigungsfrist nicht eingehalten worden ist. Punkt-Aus-Ende. Anzeige Anspruchsübergang: Dies ist nur ein Schreiben zur Absicherung für die Agentur. Als Beispiel: Sollte bei der Verhandlung sich ergeben, dass du noch 5 Tage Anspruch auf Urlaubsabgeltung hast, dann werden diese Tage ohne Umwege an das Amt gezahlt, da diese schließlich in Vorleistung getreten sind. Du brauchst dir keine Sorgen zu machen, alle nachträglichen Zahlungen werden ausschließlich dir zukommen.

Biker18  02.03.2016, 12:44

Folgender Sachverhalt:

Fristloße Kündigung am 13.11.15 > Arbeitslos gemeldet und natürlich Sperrzeit bekommen (ALG1) für 3 Monate

13.01.15 Gütetermin gegen ehm. Arbeitgeber > gewonnen (Fristgerechte Kündigung zum 31.12.2015 + Abfindung + Jahressonderzahlung + rest Lohn (November, Dezember)) > Sperrzeit wurde aufgehoben und seit dem 01.01.16 beziehe ich ALG1 > ehm. Arbeitgeber schrieb mir heute, dass Sie mir das Geld nicht geben könnten, bis mit dem Arbeitsamt geklärt sei (was die derzeit tun) ob der Anspruch an das Arbeitsamt übergehen würde ( §115 X Sozialgesetzbuch).

So wie ich das Verstanden habe, kriege ich aber trotzdem die volle Summe, da im November und Dezember nichts von der Agentur bezahlt worden ist (durch die Sperrzeit) und die Kündigung fristgerecht zum 31.12.15 ausgesprochen wurde. Sehe ich das richtig? 

Danke schonmal

ich habe auch so ein schreiben erhalten! mein arbeitsverhältnis ist befristet bis zum 31.12.2011 und endet dann auch, da ich ab dem 20.01.2012 in mutterschutz gehe. daraufhin habe ich mich arbeitslos gemeldet, da ich ja versichert sein muss! ich bekomme am 15. januar das letzte gehalt (zeitarbeit). was passiert dann???? ich habe ein wenig sorgen :(