Was bedeutet ein Anspruchsübergang bei ALG 1?

2 Antworten

Stehen dir andere vorrangige Leistungen / Gelder zu, in deinem Fall vom AG - und du bekommst aus diesem Grund nachrangige Gelder gezahlt, dann geht dein Anspruch gegen den AG - bis auf Höhe der erbrachten nachrangigen Leistung auf die entsprechende Behörde / Amt über.

Die werden sich dann dementsprechend darum kümmern das sie ihre erbrachte nachrangige Leistung vom AG - zurück erhalten und evtl.noch übrig gebliebener Restbetrag würdest du dann bekommen.

Die Behörde Jobcenter vertritt sie bei der Einforderung des Restlohnes !

Sie brauchen also nicht selbst aktiv werden um die Aussenstände zu erhalten .

So , ohne Details !