Wann bekomme ich nach einem Vergleich im Kündigungsschutzprozess (Kammertermin) den Bescheid / das Protokoll vom Gericht?
Ich habe Kündigungsschutzklage gegen meinen Arbeitgeber erhoben. Während des Kammertermins haben wir uns auf einen Vergleich geeinigt der sehr zufriedenstellend für mich ist. Wann bekommt man das Protokoll vom Gericht bzw. wie lange dauert die Abwicklung inkl. Auszahlung der Abfindung und Ausstellung des Endzeugnisses? Hat hier einer Erfahrungen? Danke im Voraus!
4 Antworten
Bei mir war es so, dass der Anwalt das Schreiben / Protokoll des Gerichts erhielt und mir dann zugesandt hatte. Ich war verwundert, dass es bereits eine Woche später bei mir war. Ob das überall so ist, kann ich nicht sagen.
Wann Du das Geld und die Unterlagen von Deinem Arbeitgeber bekommst, dürfte wohl an dessen Geschwindigkeit liegen. Hast Du einen Anwalt, dann frag diesen, ob es hier eine Frist gibt. Er kann dann auch bei Deinem Arbeitgeber nachhaken und Forderungen stellen.
Herzlichen Glückwunsch! Du bekommst kein Protokoll vom Gericht (das wurde meiner Anwältin zugesandt) und es hängt vom AG ab, wann die Zahlung bei Dir eingeht bzw. Dir Dein abgeändertes Zeugnis zugeht. Bei mir hat das nur 3 Wochen gedauert. Hat der Richter/in denn in der Verhandlung dem AG keinen Termin gesetzt? Frag Deinen Anwalt, wie da seine Erfahrungen sind. lg Lilo
Drei Wochen ist gut. :)
Das Protokoll gibt man dir in meiner Stadt gleich mit. Grundsätzlich haben die Gerichte aber fünf Monate Zeit, um das Urteil abzusetzen. Und der Rest kann sich noch ewig hinziehen, kommt auf die Bereitschaft des Arbeitgebers an und ob du noch weitere Schritte einleiten musst (Mahnverfahren etc)
Bei mir hatte die Gegenpartei drei Wochen Zeit den Vergleich anzunehmen.Dann hat es noch eine Woche gedauert bis ein Schreiben vom Anwalt kam.