Anspruch weihnachtsgeld
Hallo, ich habe ab Februar bei einer Firma mit IG-Metall tarif angefangen. Nun habe ich ein besseres Angebot von einer anderen Firma bekommen. Habe zum 31.10 gekündigt. Tarif war metall und Elektro in NRW. FRAGE: habe ich anteilig Anspruch auf weihnachtsgeld?
Danke im vorraus
3 Antworten
Nachdem Weihnachtsgeld sogar zurückgefordert werden kann wenn man im Folgequartal kündigt hast du keinen Anspruch drauf. Anders sähe es aus wenn es "nur" ein 13. Monatsgehalt wäre
Nee. Selbst wenn du erst im Januar oder Februar gehen würdest, müsstest du das Weihnachtsgeld zurückzahlen. Bis 31. März des nächsten Jahres muss man im Betrieb bleiben.
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
Nein...wie denn auch??