Anspruch auf Weihnachtsgeld bei Übernahme nach Ausbildung

6 Antworten

wenn WG in deinem AV steht, dann steht dir für 7 mon. lehrlings WG zu und für 5 mon. das WG deines AV.

also anteilig 7/12 und 5/12.

Du wirst mit Weihnachtsgeld rechnen können. Da die Vergütung allerdings sehr unterschiedlich war (Lehrling) wirst Du wohl ein etwas geringeres Weihnachtsgeld erhalten als ein "normaler" Angestellter der Firma.

Es gibt überhaupt keinen Anspruch auf Weihnachtsgeld - ich glaube das liegt in der Handhabe des Arbeitgebers.

Kommt drauf an, was im Arbeitsvertrag steht.

Mal ist es eine Gewinnbeteiligung (hier besteht kein Anspruch), mal ein klassisches 13. (meist bei Tarifverträgen)

Wenn Weihnachtsgeld gezahlt wird, werden in der Regel die Gehälter von entweder 10 (Januar bis Oktober) oder 12 Monate zusammengerechnet und durch die entsprechende Anzahl der Monate geteilt. Das Ergebnis wäre dann das 13. Dieses wird entweder anteilig auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld gesplittet oder komplett als Weihnachtsgeld ausgezahlt.

Bei dir wäre es dann der Fall, dass du weniger als andere bekommen würdest, da du zu Beginn des Jahres noch in der Ausbildung warst und entsprechend von Januar bis August dein Ausbildungsgehalt zählt...

ansprcuh hast du so gesehn keinen darauf, weil es eine vom arbeitgeber freiwillige zahlung ist.