Grundsicherung Sozialhilfe Urlaub Krankheit

5 Antworten

Wenn sie Grundsicherung zur Altersrente bezieht,muss sie keiner Vermittlung zur Verfügung stehen,deshalb wird auch nichts sanktioniert werden können,um ganz sicher zu gehen,kannst du ja ein ärztliches Attest ausstellen lassen,das die Rückreise derzeit aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist !

Wenn sie den genehmigten "Urlaub" überzieht, wird ihr die aufstockende Grundsicherung von dem Tag an gekürzt, wo sie sich nicht persönlich zurück meldet.

Ob ein hiesiges Sozialamt den Arztbericht akzeptiert, der nicht geprüft werden kann, ist eine andere Frage.

Es wäre sowieso fraglich, ob ihr die aufstockende Grundsicherung in ihrem Heimatland ÜBERHAUPT zusteht. Dort wäre ja ihr Heimatland dafür zuständig.

"Für Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist der Träger der Sozialhilfe örtlich zuständig, in dessen Bereich der gewöhnliche Aufenthaltsort des Leistungsberechtigten liegt. Diese Zuständigkeit bleibt bis zur Beendigung der Leistung auch dann bestehen, wenn die Leistung außerhalb seines Bereichs erbracht wird."

http://www.elo-forum.org/grundsicherung-sgb-xii/93994-sgb-xii-sozialhilfe-rentner-urlaub.html

Deiner Mutter dürfte nichts abgezogen werden.

Auch wenn du neben ihr sitzt, kannst du nicht verhindern, dass sie eine falsche Bewegung macht. Von daher gesehen brauchst du sie nicht abholen.

Wenn deine Mutter Rentnerin ist, kann sie solange verreisen wie sie Lust hat.

Aber nicht mit aufstockender Grundsicherung.

@DerHans

Was ist "aufstockende" Grundsicherung?