Grundsicherung Sozialhilfe Urlaub Krankheit
Hallo ihr Lieben... ich werde mich zwar gleich morgen (Montag) selbst erkundigern aber ich möchte euch trotzdem um euren Rat bitten.
Also, die Lage ist so: Ich bin mit meiner Mutter in den Urlaub (in die Heimat) und dann alleine wieder zurück, da ich arbeiten musste. Meine Mutter erhält Altersrente, Witwenrente, Grundsicherung.
Meine Muter hat den Schwehrbehindertenausweis, sie ist etwas gehbehindert. In der Türkei haben Ärzte noch etwas anderes bei Ihr diagnostiziert, was die Ärzte hier nicht rausgefunden haben. Und da ist es so, dass eine falsche Bewegung gefährlich sein kann, geschweigedenn, dass sie den ganzen Flug alleine macht. SO will ich sie abholen, geht aber grad nicht, da meine Kolleginnen in Urlaub/ krank etc sind. Meine Mutter hat ja 3 Monate/ Jahr Anspruch auf Urlaub hat und die wird überfällig, wenn ich erst in ein paar Wochen fliegen kann.
Was soll ich machen? Hilft evtl ein Ärztebericht, dass ihr die Leistung nicht abgezogen wird? Und, wenn die zu spät kommt, wird ihr die Leistung für 3 Monate abgezogen??
Bitte um Hilfe
danke..
5 Antworten
Wenn sie Grundsicherung zur Altersrente bezieht,muss sie keiner Vermittlung zur Verfügung stehen,deshalb wird auch nichts sanktioniert werden können,um ganz sicher zu gehen,kannst du ja ein ärztliches Attest ausstellen lassen,das die Rückreise derzeit aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist !
Wenn sie den genehmigten "Urlaub" überzieht, wird ihr die aufstockende Grundsicherung von dem Tag an gekürzt, wo sie sich nicht persönlich zurück meldet.
Ob ein hiesiges Sozialamt den Arztbericht akzeptiert, der nicht geprüft werden kann, ist eine andere Frage.
Es wäre sowieso fraglich, ob ihr die aufstockende Grundsicherung in ihrem Heimatland ÜBERHAUPT zusteht. Dort wäre ja ihr Heimatland dafür zuständig.
"Für Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist der Träger der Sozialhilfe örtlich zuständig, in dessen Bereich der gewöhnliche Aufenthaltsort des Leistungsberechtigten liegt. Diese Zuständigkeit bleibt bis zur Beendigung der Leistung auch dann bestehen, wenn die Leistung außerhalb seines Bereichs erbracht wird."
http://www.elo-forum.org/grundsicherung-sgb-xii/93994-sgb-xii-sozialhilfe-rentner-urlaub.html
Deiner Mutter dürfte nichts abgezogen werden.
Auch wenn du neben ihr sitzt, kannst du nicht verhindern, dass sie eine falsche Bewegung macht. Von daher gesehen brauchst du sie nicht abholen.
Wenn deine Mutter Rentnerin ist, kann sie solange verreisen wie sie Lust hat.
Was ist "aufstockende" Grundsicherung?
Aber nicht mit aufstockender Grundsicherung.