Hat man mit 18 Anspruch auf sein Kindergeld?

7 Antworten

§ 74 EStG Zahlung des Kindergeldes in Sonderfällen

"(1) 1Das für ein Kind festgesetzte Kindergeld nach § 66 Absatz 1 kann an das Kind ausgezahlt werden, wenn der Kindergeldberechtigte ihm gegenüber seiner gesetzlichen Unterhaltspflicht nicht nachkommt. ...3Dies gilt auch, wenn der Kindergeldberechtigte mangels Leistungsfähigkeit nicht unterhaltspflichtig ist oder nur Unterhalt in Höhe eines Betrags zu leisten braucht, der geringer ist als das für die Auszahlung in Betracht kommende Kindergeld."

Die Eltern sind und bleiben die Bezugsberechtigten. Du kannst einen Abzweigungsantrag (Antrag auf Auszahlung des anteiligen Kindergeldes (KG11e) stellen, wenn die Eltern keinen Unterhalt mindestens in Höhe des Kindergeldes zahlen oder zahlen müssen. Du kannst das Kindergeld an Dich auszahlen lassen, wenn Du Dich allein versorgst.

Deine Eltern können aber auch einfach Deine Bankverbindung angeben.

Wenn du eine eigene Unterkunft bewohnst,also nicht mehr bei deinen Eltern lebst und die Anspruchsvoraussetzungen für das Kindergeld vorliegen,dann kannst du dein Kindergeld auch selber auf dein Konto bekommen !

Dazu ist es aber notwendig,das deine Eltern das Kindergeld beantragt haben,es beziehen und dir keinen Unterhalt leisten,der min.die Höhe deines Kindergeldes haben muss.

Dann kannst du bei der Familienkasse einen Antrag auf eine Abzweigung des Kindergeldes stellen und deine eigene Kontonummer angeben. Das Formular findest du auf der Seite der Familienkasse !

wenn du ein Kind hast bekommst du für dein Kind Kindergeld.....

Also bekommen deine Eltern für dich Kindergeld so lange du noch nicht 25 Jahre alt bist und in der Ausbildung bzw. im Studium bist.

Eine Abzweigung des Kindergeldes ist möglich, wenn die Eltern ihrer Unterhaltspflicht nicht nachkommen oder nicht genügend nachkommen.

http://www.kindergeld.org/abzweigungsantrag-kindergeld.html

Das Kindergeld ist für die Eltern vorgesehen als kleiner Ausgleich für deren finanziellen Aufwand.

Sobald das Kind selbst Geld verdient, gibt es kein Kindergeld mehr.

Kindergeld steht den Eltern zu und soll für das Kind verwendet werden. Auf dessen Auszahlung an dich hast du keinen Anspruch. Du hast aber eventuell auch als volljähriges Kind einen Anspruch auf Unterhalt gegen deine Eltern.