Anonyme Beschwerde

8 Antworten

Falls dieser sog. Eintrag eine Abmahnung sein soll, kannst du dagegen Rechtsmittel vor dem Arbeitsgericht einlegen und den Eintrag aus der Personalakte entfernen lassen..

Rede mit deinen Vorgesetzen oder so und erkläre ihn, dass die Anschuldigungen nicht stimmen und ihn das Gegenteil beweisen kannst.

betriebsrat, gewerkschaft, klage.

du hast das recht, dich zu verteidigen

Du kannst gegen den Eintrag widerspruch einlegen...

Erstmal ist so eine Beschwerde rechtens wenn sie gemäß BetrVG §84 erfolgte. Was vom Personalbüro kam könne nwir schlecht beuurteilen, denn man müsste zumindest wissen mit was das Schreiben betitelt ist. Ist es eine Abmahnung, oder ist es einfach nur ein Schreiben bezüglich der Beschwerde. Beides kann in die Personalakteaufgenommen werden, nur wen nes keine Abmahnung ist dann ist die androhung der Kündigung nicht rechtens.

In deinem Fall solltest du eine Gegendarstellung schreiben und verlangen dass das Schreiben aus dem Personalbüro aus deiner Akte entfernt wird, und dies dir mitgeteilt wird.

Zeitgleich solltest du unbedingt das persönliche Gespräch mit dem Chef anstreben um mit ihm darüber zu sprechen, denn wenn die Vorwürfe nicht haltbar sind, dann ist das definitv Mobbing.

Jetzt zu deinem dir vorgeworfenem Verhalten, klar fällt es auch wenn man sein Handy relativ oft in der Hand hat, und das ist heute nichts ungewöhnliches, aber vermutlich solltest du das nicht mehr so offensichtlich machen. Also was ich schreiben will, versuche nicht unnötig Öl ins Feuer zu giessen, dass macht die Situation nicht einfacher. Klar, an der Stelle haben die Verursacher der Beschwerde gewonnen, aber um die Situation zu verändern geht das wohl nicht anders. Hast du eine Vorgesetzten Position, oder bist du auf einer ebene mit den anderen Kollegen?

Geh zu deinem Betrisbrat und setze ihn von dem Schreiben in Kenntnis und lasse ihn auch aktiv werden.

Es macht mir Angst als Arbeitsrechler wenn ich lese wie in vielen Firmen agiert wird, egal ob es von Kollegen kommt, oder von der Arbeitgeberseite.