Kommt ein Arbeitgeber damit durch, wenn er nur 0,3% statt 0,5% bei der Abfindung anbietet?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Was die Höhe einer Abfindung angeht gibt es keinerlei gesetzliche Vorgaben. Vereinfacht gesagt ist es schlicht reine Verhandlungssache. Je besser deine rechtliche Lage, desto höher eine potentielle Forderung. Hintergrund von Abfindungsverhandlungen , also Verhandlungen über einen Aufhebungsvertrag in dem eine Abfindung und andere Dinge geregelt sind, ist immer auch die Frage wie hoch das Risiko ist, dass der Arbeitgeber eine wirksame Kündigung aussprechen könnte.

Hier geht es um eine betriebsbedingte Kündigung. Rein statistisch gesehen ist das Risiko, dass diese unwirksam ist relativ hoch. Die einzige Möglichkeit für einen Arbeitgeber wirksam zu kündigen, wäre die Schließung eines Betriebes. Bereits die Schließung einer Abteilung kann sehr viele Haken haben, die ein guter Anwalt nach und nach auseinander nimmt.

Ist ein Sozialplan vorhanden, so ist auch der Sozialplan erst einmal ein Angebot. Kein Arbeitnehmer ist verpflichtet die sich aus dem Sozialplan ergebende Abfindung zu akzeptieren. Jeder Arbeitnehmer hat das Recht, trotz Sozialplan, sich mit einer Kündigungsschutzklage zur Wehr zu setzen.

In der Regel macht es jedoch Sinn, um ein Gefühl für die Rechtslage, für die Chancen und Risiken zu bekommen, sich vorab rechtlich beraten zu lassen. Im Anschluss sollte überlegt werden, ob und mit welcher taktische Ausrichtung verhandelt wird.

Um konkret die Frage zu beantworten: ein Faktor 0,3 ist nur akzeptabel, wenn die Chancen, dass eine Kündigung durch den Arbeitgeber wirksam wäre hoch sind. Möglicherweise akzeptabel ist ein solcher Faktor auch, wenn ohnehin ein besseres Arbeitsverhältnis ansteht. Ansonsten erscheint mir der Faktor sehr niedrig. Auch den Faktor 0,5 halte ich (in der Regel) für zu niedrig. Im Zweifel kommt es natürlich immer auf den Einzelfall an und daher auch die empfehlungsrechtliche Beratung einzuholen um ein Gespür für die Rechtslage zu bekommen

Es gibt keinen Anspruch auf Abfindung sofern kein Sozialplan beschlossen wurde.

Arbeitsgerichte legen diese Ansprüche unterschiedlich fest wobei hier auch Alter, Betriebszugehörigkeit, Behinderung, Chancen auf dem Arbeitsmarkt etc. einfließen.

Gibt es denn einen Betriebsrat und einen Sozialplan?

Abfindungen sind gesetzlich nicht vorgeschrieben und geregelt.

Ein AG zahlt eine Abfindung, wenn er einen AN sonst nur sehr schwer oder gar nicht kündigen kann, um lange Kündigungsfristen und/oder Kündigungsschutzverfahren zu vermeiden oder wenn es eine Betriebsvereinbarung über die Abfindung im Rahmen eines Sozialplans gibt.

Beim Arbeitsgericht wird vom Arbeitsrichter oft eine Abfindung vorgeschlagen.

Diese 0,5 % sollen wohl bedeuten, dass der AG für jedes Beschäftigungsjahr einen halben Bruttomonatslohn bezahlen soll. Das ist der Wert, der oft verwendet wird aber nicht gesetzlich festgelegt ist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Samiraaa999888 
Fragesteller
 08.08.2018, 09:00

"Gibt es denn einen Betriebsrat und einen Sozialplan?" Ja, gibt es!

Hexle2  08.08.2018, 09:33
@Samiraaa999888

Dann frag doch mal beim Betriebsrat nach ob und warum die Abfindung in dieser Höhe ausgehandelt wurde.

Ich würde die Abfindung ausschlagen und mich kündigen lassen.

Vor dem Arbeitsgericht reichst Du Kündigungsschutzklage ein und legst dar,das es problemlos möglich ist,Dich in einer anderen Abteilung zu Gleichen Bedingungen weiter zu beschäftigen.( Hierzu solltest Du eine fachlich haltbare Ausarbeitung machen).

Du könntest in einem Vergleich eine deutlich höhere Abfindung bekommen,oder man arbeitet Dich gerne in die Neue Abteilung ein,was sehr oft als zumutbar erkannt wird,

und Du wirst wirst weiterbeschäftigt.

Also ist es eine betriebsbedingte Kündigung. Ich würde 0,5% erwarten und wenn der Arbeitgeber einen entsprechenden Umsatz und Gewinn ausweist, erwarte ich 1,0 aber das erreicht entweder der Betriebsrat oder ein Anwalt für Arbeitsrecht.

Eine Verpflichtung eine Abfindung zu bezahlen existiert jedoch nicht.