Ankaufserklärung Eigentumswohnung

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Eine Ankaufserklärung bedeutet gar nichts.

Erst ein Kaufvertrag der notariell beglaubigt wurde ist gültig. Der Makler ist scheinbar immer noch auf der Suche nach den anderen 7 Käufern. So lange will er euch hinhalten.

Ihr könnt ihm schriftlich eine Frist setzen bis zu der er den Notartermin benennt. Danach könnt ihr diesen Verbindung ohne Konsequenzen beenden

Seb112 
Fragesteller
 30.08.2014, 17:08

Vielen Dank für die Antwort. Das war jetzt wirklich mal hilfreich!!!

Gibt es eine schriftliche Bestätigung über die 8 Wochen? Wenn du aber noch nichts unterschrieben hast, dann kannst du doch diese Ankaufserklärung für nichtig erklären.

lesterb42  29.08.2014, 16:42

Ich frage mich immer wieder, vor welchem Hintergrund Fragen in dieser Form beantwortet werden. Warum soll der Fragende die Ankaufserklärung für nichtig erklären ? Es ist doch ausreichend, wenn er von seiner Kaufabsicht zurücktritt.

Seb112 
Fragesteller
 30.08.2014, 01:08

Erst mal danke für Antwort. Es ist so, dass ich die Ankaufserklärung Anfang Mai unterschrieben habe. Jedoch habe ich damals kein Datum eingetragen, bis wann die Kaufabwiklung abgeschlossen werden soll, da der Markler mir damals gesagt hat dass es circa acht Wochen dauern wird ,habe ich Ihnen einfach geglaubt. Weiß jetzt allerdings nicht, ob ich die Ankaufserklärung jetzt so einfach für nichtig erklären kann. Da der Notar mittlerweile auch schon angeblich seit längerem beauftragt worden ist. Nur zieht sich das ganze nun schon Mega lange hin.

DerHans  30.08.2014, 14:47
@Seb112

Ich lese hier nur etwas von Absichten und angeblichen Terminen. Durch einen Anruf beim Notar kannst du doch leicht feststellen, dass du da nur hingehalten wirst.

Da hilft nur ein: Schriftlich (Einschreiben-Rückschein) den Makler informieren, dass Du Dich noch zwei Wochen an die schriftliche Absichtserklärung gebunden fühlst. Nach Ablauf dieser Frist gilt Deine schriftliche Kaufzusage nicht weiter. Der Makler kann nicht erwarten, dass Du monatelang wartest und hingehalten wirst. Eventuell hilft auch ein Gespräch mit der Hausverwaltung, um dort den aktuellen Sachstand zu erfragen und zu hören, womit die Verzögerungen begründet werden.