Wie oft in derr Woche muss ich den makler in meine Wohnung lassen mit Kaufinteressenten

6 Antworten

und rief mich an, dass er in 4 Stunden mit dem Makler vorbeikommt.

Kannst Du getrost ablehnen. Eine Ankündigung muss mindestens 24 Stunden vorher erfolgen.

Besichtigungszeiten

Ist der Mieter darüber unterrichtet worden, dass der Vermieter das Haus oder die Wohnung verkaufen will, muss der Mieter dafür sorgen, dass die Wohnung während der ortsüblichen Besuchszeit vom Vermieter zusammen mit Intressenten besichtigt werden kann. In der Regel bedeutet dies die Zeit von 10:00 Uhr bis 13:00 Uhr und von 15:00 Uhr bis 19:00 Uhr. Trotzdem ist eine Terminabsprache mit dem Mieter notwendig. Ohne Termin keine Besichtigung. Überraschende Besuche muss der Mieter nicht hinnehmen. Der Mieter ist mindestens 24 Stunden vorher zu benachrichtigen, andernfalls kann er den Termin ablehnen ( AG Köln WM 1986, 86 ; AG Aachen WM 1986, 87). Bei berufstätigen Mietern kann die Anmeldefrist auch bis zu 4 Tagen betragen (z.B. Außendiensttätigkeit) (AG Münster WM 82, 282). Bei Berufstätigen sollten die Termine während zumutbarer Feierabendzeit zwischen 18:00 und 21:00 Uhr angeboten werden. Bei der Terminierung ist auf die Belange des Mieters Rücksicht zu nehmen. Kommt dem Mieter der Termin ungelegen, muss er ihn nicht akzeptieren. Der Vermieter sollte immer Ausweichtermine nennen. Es empfehlen sich "Blocktermine" bei denen die Wohnung jeweils gleichzeitig mit mehreren Interessenten besichtigt wird. Besichtigung an Sonntagen nur mit Zustimmung des Mieters, ebenso an Samstagen. In jedem Fall ist der Vermieter gehalten, Interessen zu bündeln um seinen Informationsbedarf nach Möglichkeit in einem einzigen Besichtigungstermin zu befriedigen. Es verstößt jedenfalls gegen das Gebot schonender Rechtsausübung, wenn eine Mehrzahl von Besichtigungsgründen in kurzer Folge zum Gegenstand immer neuer Besichtigungsbegehren gemacht wird (AG Hamburg (Urteil vom 23. 2. 2006 - 49 C 513/05). Es reicht aus, wenn der Mieter die Besichtigung einmal wöchentlich für 3 Stunden ermöglicht (LG Kiel WM 93, 52). Hat der Mieter schon sehr viele Besichtigungen erduldet, so reicht es aus, wenn er nur einmal im Monat für 30 Minuten die Besichtigung zulässt ( AG Hamburg WM 92, 540).

Mietrecht 03 - 2005 Mietrechtlexikon

Wie oft dürfen Besichtigungen stattfinden?

  • Die Rechtsprechung hat in zahlreichen Urteilen herausgearbeitet, dass es ausreichend ist, wenn der Mieter Besichtigungen ein bis zweimal pro Woche für 2-3 Stunden duldet (z. B. LG Kiel, WM 1993, 52; LG Frankfurt a. M., NZM 2002, 696).

  • Sofern der Mieter bereits eine Vielzahl von Besichtigungen zugelassen hat, wird dem Mieter hier mit steigender Zahl der Besichtigungen eine Verringerung der Zahl der Termine zuzusprechen sein (AG Hamburg, WM 92, 540, hier ein Sammeltermin pro Monat).

  • Im Sinne einer schonenden Ausübung des Besichtigungsrechts sollte der Vermieter versuchen, anstehende Besichtigungen terminlich zu bündeln.

Ist dir damit geholfen, oder möchtest du mehr wissen

Wer darf die Wohnung betreten?

  • Zutritt zur Wohnung muss im Rahmen einer Besichtigung aufgrund der anstehenden Weitervermietung der Wohnung dem Vermieter sowie den Mietinteressenten gewährt werden.

  • Weiteren Personen muss nur dann Zutritt gewährt werden, wenn dies im Einzelfall für die Durchführung der Besichtigung unerlässlich ist.

  • Der Vermieter kann sich bei der Besichtigung, beispielsweise durch einen Makler, vertreten lassen.

  • Der Mieter hat das Recht, die Namen der an der Besichtigung teilnehmenden Personen durch Vorlage eines geeigneten Dokuments zu erfragen und zu notieren (AG München, WM 1994, 425).

Fotos oder Videoaufnahmen der Wohnung dürfen durch die Mietinteressenten grundsätzlich nur mit Zustimmung des Mieters angefertigt werden.

@DahleRieger

Rechtsfolgen der Zutrittsverweigerung

  • Zwar kann der Mieter in Ausübung seines Hausrechts grundsätzlich dem Vermieter sowie den Mietinteressenten den Zutritt zur Wohnung verweigern, allerdings besteht in diesem Fall die Gefahr, dass sich der Mieter Schadenersatzforderungen, beispielsweise für die Kosten der Besichtigung und eventuelle Mietausfälle, aussetzt.

  • Die Durchsetzung der Wohnungsbesichtigung mit Gewalt oder unter Anwendung sonstiger Zwangsmaßnahmen durch den Vermieter kann zu strafrechtlichen und zivilrechtlichen Konsequenzen führen.

@DahleRieger
  • Grundsätzlich keine Besichtigung der Wohnung ohne vorherige Terminabsprache

  • Spontane Besichtigungen des Vermieters zum Zwecke der Weitervermietung oder dem Verkauf der Wohnung muss der Mieter nicht hinnehmen.

  • Eine Ausnahme besteht auch bei Besichtigungen aus anderen Gründen lediglich zur Abwehr von Gefahren für die Mietsache.

  • Bei der Terminierung der Besichtigung sind die Belange des Mieters zu beachten.

  • Der Mieter kann vorgeschlagene Termine durchaus mit guten Gründen ablehnen.

  • Der angemessene Zeitraum zwischen Benachrichtigung und Besichtigung beträgt nach Ansicht der Rechtsprechung mindestens 24 Stunden (AG Köln, WM 1986, 86), kann aber beispielsweise bei einer besonderen beruflichen Situation des Mieters auch deutlich länger sein (AG Münster, WM 1982, 282).

  • Sofern der Mieter berufstätig ist, ist dies auch bei der Wahl der Zeiten für Besichtigungen zu berücksichtigen.

  • Hier bietet sich eine Besichtigung in der zumutbaren Feierabendzeit zwischen 19:00 Uhr und 21:00 Uhr an.

  • Besichtigungen am Sonntag oder an Feiertagen muss der Mieter grundsätzlich nicht dulden.

  • Gleiches gilt für Besichtigungen zu unüblichen Besuchszeiten, beispielsweise sehr früh morgens oder nachts.

@DahleRieger

reicht das , ich glaube, das war das Wichtigste

@imager761

bitte um Entschuldigung die Quelle schreib ich sonst immer dazu

Wie oft muss ich den makler mit Interessenten in die Wohnung lassen?

Darüber ist sich die Rechtsprechnung nicht ganz einig. Aber so 1 - 2 x pro Woche solltest Du das schon ermöglichen.

Allerdings sollte ein Besichtigungstermin rechtzeitig vereinbart/angekündigt werden. Rechtzeitig heißt mindestens 24 Stunden vorher.

Bei so einer kurzen Ankündigung mußt Du weder den Makler noch den Vermieter (auch wenn es Dein Bruder) nicht mit Kaufinteressenten in die Wohnung lassen.

Mein Tip:

Leg selbst 1 - 2 (jeweils 1 - 2 Stunden) Termine pro Woche (einen wenn möglich am WE) fest an denen Du für Besichtigungen zur Verfügung stehst fest und teile diese dem Makler und Vermieter schriftlich mit.

Mehr Infos dazu hier

http://www.mieterschutzbund-berlin.de/8_1_2.html

Das Betretungsrecht in gesetzlich verankert und kann nicht verwehrt werden.

Allerdings wäre es zwingend mind. 24 Stunden vorher anzukündigen und nur nach Terminabsprache durchzuführen. Sonn- und Feiertage und Mittagsruhezeiten oder nach 20 Uhr wären tabu.

Bedeutet: Termine mußt du anbieten, auch Samstags, darfst allerdings erwarten, daß er Besichtigungen auch gebündelt und nicht jeden Tag Einzelbesichtigungen vornimmt und bei Neuvermietung und Verkauf können es auch mehrere Termine in der Woche oder zwei an einem Tag sein.

In dieser Größenordnung (!) werten die Gerichte das Verwertungsrecht der Eigentümer deutlich höher als das Recht des Mieters auf ungestörtes Wohnen. Bestes Argument: Als Mietinteressent würdest du dein Interesse an einer Besichtigung auch höher werten als die damit verbunden Störung der Nochmieter - und mußt dir das im umgekehrten Fall eben auch anrechnen lassen :-)

Übrigens: Vereinbarte und bestätigte Termine berechtigen den Eigentümer wie Interessenten zu Schadensersatz, wenn du sie vergißt und niemanden sonst mit dem Zutritt beauftragst (Nachbar mit Schlüssel) und sie unverrichteter Dinge abziehen müssen :-(

G imager761

Einmal die Woche nach Terminabsprache

Du hast die Wohnung angemietet. Es ist DEIN Privatbereich

hat leider keine Rechtsgrundlage und wäre schön ist aber falsch

@DahleRieger

hat leider keine Rechtsgrundlage und wäre schön ist aber falsch

Ist nicht grundsätzlich falsch!

Es reicht aus, wenn der Mieter die Besichtigung einmal wöchentlich für 3 Stunden ermöglicht (LG Kiel WM 93, 52). Hat der Mieter schon sehr viele Besichtigungen erduldet, so reicht es aus, wenn er nur einmal im Monat für 30 Minuten die Besichtigung zulässt ( AG Hamburg WM 92, 540).