Angemeldetes Motorrad gekauft, wie kann ich es nun fahren?
Moin an alle!
Ich habe ein neues Motorrad gekauft und angemeldet übernommen, es bekommt nächste Woche neuen TÜV und dann steht dem Fahrspaß nichts im Weg.
Nun stelle ich mir die Frage ob ich es einfach auf mich Versichere und auf mich ummelden darf oder ob es einer Abmeldung erfordert.
Danke für die Antworten!
6 Antworten
Zugelassen mit Verkauf bedeutet ja, die Versicherung wurde mitgekauft mit der ersten Fahrt vom Hof.
Bei uns muss der Käufer solche Käufe binnen eines Monats umschreiben lassen.
Schließlich gehen die Strafzettelchen dem Verkäufer nichts an.
Weiterhin gute Fahrt.
ummelden.
Aber darf ich mir mal eine Frage erlauben ?
Ihr habt das Moped gekauft- also gibt es ja auch ein Kaufvertrag. Wenn der Verkäufer schon so gnädig war euch mit den Nummernschilder noch nach Hause fahren zu lassen. Dann habt ihr das doch da auch geklärt
Da kann es keine Geschichte geben, denn die gesetzgeberischen Spielregeln sind klar und einfach.
Da gibt es eine Geschichte, dass der Vorbesitzer von meinem Verkäufer die Kennzeichen beim Kauf nicht mitgegeben hat und mein Verkäufer die Maschine nur auf Überführungskennzeichen fuhr. Nun habe ich eine Angemeldete Maschine mit Kennzeichen in meinen Händen doch Schlussendlich
Fahren nur mit Überführungskennzeichen ist ja nicht erlaubt/möglich.
Und wenn ein Kennzeichen verloren geht wie hier, gibt es doch Ersatz und gut ist.
Wenn das Fahrzeug noch angemeldet ist, kannst du damit fahren. Allerdings fährst du dann auf Risiko des Vorbesitzers.
Du solltest es zügig ummelden, damit du nicht unnötig lange auf Kosten des Verkäufers fährst.
Ummelden reicht völlig.
Es gibt eine sehr lange Hintergrundgeschichte mit dem Nummernschild aber, ne, wir könnten es nicht klären