Ich habe ein Motorrad gekauft, wie bekomme ich es nachhause?

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn der Besitzer sie dir zugelassen verkauft kannst du natürlich damit fahren, ist ja deine.  Du bist dann nur gesetzlich verpflichtet die baldmöglichst umzumelden.

Meldet er sie vor dem Verkauf ab, kannst du dir ein Kurzzeitkennzeichen bei deiner Zulassungsstelle besorgen, oder du fährst hin und holst erst mal die Papiere um sie anzumelden und läßt das Mopped noch dort. Dann hast du halt die Fahrt 2x. Kurzzeitkennzeichen ist da wohl etwas billiger.

Es gibt mehrere Möglichkeiten:

1) Du transportierst es auf einem Anhänger oder in einem Transporter

2) Du überführst es mit den Kennzeichen und der Zulassung des Vorbesitzers

3) Wenn das Krad noch eine gültige HU hat, mit Kurzzeitkennzeichen

4) Du zahlts vorher und läßt Dir die Papiere schicken, läßt es vorher zu und nimmst dann die neuen Kennzeichen mit.

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Wenn der Vorbesitzer einverstanden ist, würde ich Variante 2 wählen, ansonsten 1 oder 3, je nachdem was für Euch günstiger ist.

Ich glaube nicht, dass Dich der jetzige Besitzer mit seinen Kennzeichen fahren lässt, denn er braucht sie für die Abmeldung.
Entweder du besorgst Dir ein Kurzzeitkennzeichen, jemanden mit einem Anhänger oder Du kannst nur die Papiere mitnehmen, das Fahrzeug anmelden und mit den Kennzeichen zurück fahren es abholen. Wobei Du da bei der Zulassung nachfragen solltest ob du es vorführen musst.

Warum will er sie überhaupt abmelden?

Weil er Steuern und Versicherung für jeden Tag bezahlt, an dem es angemeldet ist und jedes Blitzerfoto zu ihm kommt.

Niemand überlässt seine Kennzeichen einem Fremden. Man weiß nicht, wann und ob überhaupt man sie zurück bekommt.

@DieMoneypenny

Du brauchst sie auch nicht zurück. Die gelten eh nicht mehr. Du brauchst nur ein korrektes Übergabeprotokoll. Damit geht jede Haftung auf den Käufer über.

Entweder ist das Krad noch auf den Vorbesitzer zugelassen, dann kannst Du es mit dessen Kennzeichen und dessen Versicherung überführen.

Du kannst es aber auch mit dem vorherigen Nummernschild des Vorbesitzers überführen, wenn dieser die Maschine schon abgemeldet hat und das Nummernschild entstempelt ist.

Bedingung hierbei: Du mußt damit direkt zur Zulassungsstelle ohne irgendwelche Umwege fahren, Dir vorher eine Versicherungsdeckung besorgen (EVB), und natürlich während der Überführungsfahrt sämtliche Papiere dabeihaben (Zulassungsbescheingungen, HU-Bericht). Die brauchst Du ja ohnehin, weil Du die Maschine am gleichen Tage zulassen willst. - Der Versicherungsschutz beginnt am Tage der Zulassung um 0.00 Uhr, also bist Du in diesem Fall auch versichert.

Du kannst es aber auch mit dem vorherigen Nummernschild des Vorbesitzers überführen, wenn dieser die Maschine schon abgemeldet hat und das Nummernschild entstempelt ist.


Ne, das darf er nicht.  Die Regelung ist vor einiger Zeit verschärft worden und das geht jetzt nur noch unter ganz strengen Bedingungen innerhalb seines  Zulassungsbezirks wenn dem Mopped dort bereits eine Nummer zugeteilt wurde.  Da der Verkäufer 100km entfernt wohnt ist der sicherlich in einem fremden Zulassungsbezirk.


@Effigies

Daß das von mir Beschriebene nur noch im eigenen Zulassungsbezirk gilt, war mir neu.

Wieder was dazugelernt - danke!

In dem Fall muß sich der Fragesteller ein Kurzzeitkennzeichen besorgen.

@maccvissel

Ja, ich bin auf die Änderung auch erst hier auf GF aufmerksam geworden.

Genau heist es da: Die Fahrten müssen im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen,

Die Fahrten müssen auf direktem Weg, ohne jeden Umweg, erfolgen.

und

Diese Fahrten dürfen Sie nur innerhalb des auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks ausführen.

Wird das Mopped nach Außerhalb verkauft, muß es aufm Hänger reisen  wenn es entstempelt ist.

@Effigies

... und warum dürfen wir hier auch aus den Nachbarzulassungsbezirken anreisen zur hiesigen Zulassungsstelle, wenn es denn ein schon zugeteiltes Kennzeichen gibt?

@Effigies

Der genaue Gesetzestext lautet:

(4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs durchgeführt werden, wenn sie von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.

Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__10.html

@schleudermaxe

Weil da etwas geändert wurde und das so im Gesetz steht. Und weil du, wärend Apolon und ich die genauen Bedingungen noch mal nachgeschlagen haben, schon mal mit dem meckern angefangen hast.

Morgen,

ich finde TransalpTom hat schon alle Möglichkeiten super aufgezeigt. Vielleicht noch ein kleiner Tipp. Manche Versicherungsgesellschaften bieten an, dass du das Kurzzeitkennzeichen gegenrechnen kannst. Heißt: Wenn du das Kurzzeitkennzeichen bei der Versicherung holst, dann einen Vertrag bei der Versicherung abschließt, wird dir ein Großteil der Kosten wieder erstattet.

Viel Spaß mit dem neuen Motorrad. Wetter dafür ist ja super!  

David

... und bitte warum ein Kurzzeitkennzeichen????

@schleudermaxe

Hi Schleudermaxe,

oder halt Überführungskennzeichen.

Vorausgesetzt der Vorbesitzer überlasst sein Kennzeichen dem Käufer nicht, oder es steht kein Anhänger parat, muss das Motorrad ja mit Versicherungsschutz bewegt werden.

Grüße, David