Reicht die TÜV Plakette auf dem Nummernschild des Vorbesitzers (der aktuell noch angemeldet ist) zum ummelden statt der TÜV Bescheinigung?

3 Antworten

§ 29 Abs. 10 StVZO schreibt vor, dass der Halter oder sein Beauftragter den Untersuchungsbericht den zuständigen Personen und der nach Landesrecht zuständigen Behörde auf deren Anforderung hin aushändigen muß.

Obwohl die Prüfplakette eine gültige HU nachweist, kann die zuständige Zulassungstelle zusätzlich den Untersuchungsbericht fordern.

Grundsätzlich liegt es also im Ermessen der jeweiligen Zulassungsstelle, ob der Untersuchungsbericht gefordert wird, oder nicht. Allerdings soll es Weisungen von Regierungspräsidien geben, dass dieser immer vorzulegen ist.


Nein reicht nicht.

Aber für manche Zulassungsstellen reicht die ZB-Teil I, andere wollen hingegen den HU-Bericht wie vorgesehen haben.

habe ZB Teil 1 jetzt nicht zur Hand, aber da ist ja auch ein TÜV Stempel drin oder?

@unikatio

In der ZB-Teil I ist die nächste Vorführung zur HU vermerkt.

Das nützt dir aber nichts wenn die Behörde den HU-Bericht haben möchte. Wie gesagt es gibt Zulassungsstellen welchen lediglich die ZB Teil I ausreicht. Wenn die Zulassungsstelle aber strikt nach Vorschrift arbeitet wird der HU-Bericht benötigt.

Ja ist drin. Ist der Fahrzeugschein...

Nein, die Tüvbescheinugung musst du vorweisen.

Diese Aussage ist Quatsch, ich habe in den letzten Jahren hier in Oldenburg mehrere Autos und Motorräder umgemeldet und es war jedesmal der Eintrag im Fahrzeugschein ausreichend.

@klobrille82

Ich hab dieses Jahr ebenfalls schon 3 Autos umgemeldet, die wollen definitiv einen HU-Bericht sehen, egal welche Nummernschilder, Zulassungsbescheinigungen Teil 1 und 2 und weiß der Kuckuck was man sonst dabei hat. Aber wo ist das Problem?! Man nehme die Zulassungsbescheinigung Teil 1 oder auf Deutsch Fahrzeugschein, gehe zur nächsten Tüvstelle und lase sich eine drucken. Problem gelöst.

@klobrille82

"... in den letzten Jahren ..."    ... öfter mal was neues. Aufgrund der zugenommenen Zahl von gefälschten Stempeln und Plaketten verlangen mittlerweile fast alle Zulassungsstellen die Vorlage des HU Berichtes.

Bis vor ein paar Jahren reichte der Stempel