Motorrad drosseln und ummelden?
moin, kaufe mir ein motorrad mit 52 kw. muss es auf 35 kw drosseln. zum überführen darf nen kumpel mit dem verkäufer sein nummernschild fahren. Er will aber, dass ich es so schnell wie möglich ummelde (also auf mich). jetzt frage ich mich wie mach ich das ? ich muss ja die drossel beim tüv eintragen lassen. Oder soll ich es zuerst ummelden und dann drosseln lassen ? (freund könnte damit zum tüv fahren)
5 Antworten
Hallo,
erst ummelden und dann eintragen lassen verursacht doppelte bzw. unnötige Kosten.
Also entweder erst einmal nur abmelden oder mit dem Verkäufer absprechen, dass das Motorrad erst gedrosselt werden muss und ihm versprechen, dass in der Zwischenzeit nicht gefahren wird.
Ist halt fraglich, ob der Verkäufer da mitspielt.
Viele Grüße
Michael
wenn dein Kumpel den entsprechenden FS hat, kann er fahren,
du must drosseln lassen, vom Tüv bestätigen und bei der Zulassungsstelle eintragen lassen, erst DANN darfst die fahren
aber; wenn dieses Motorrad darüber liegt; darfst die selbst nicht mit Drossel fahren:
Die Klasse A2 berechtigt zum Führen von Krafträdern mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt
klar geht das, wer der Halter ist spielt keine Rolle, einzig fahren darfst nicht; bis die Voraussetzungen geschaffen wurden.
andere Leistung, kann billiger werden seitens der Steuer und Haftpflicht, dort ebenfalls melden, Steuer geht bei Ummeldung
Du brauchst es ja nicht sofort auf Dich zulassen, also nicht gleich ummelden. Erstmal nur abmelden, damit ist der Verkäufer beruhigt.
Wenn dann die Drosselung gemacht wurde und es abgenommen ist kannst Du es immernoch zulassen.
Meld das motorrad erstmal ab. Dann ist der Verkäufer glücklich, das du dich an dein Wort gehalten hast. Auf die Schnee wirst du nämlich nie eine Drossel bekommen, Einbau, Eintragung etc. Wenn du das Mopped anmeldest hast du alle zeit der Welt die Drosselung vorzunehmen . Lass das aber in einer Werkstatt machen, da kann der TÜV Prüfer das auch gleich absegnen, und dann kannst du mit eingetragener Drossel das Mopped auf dich zulassen.
Ok
Melde es vor dem abholen um dann soll es in die Werkstatt wo der Drosselsatz eingebaut wird dann zum TÜV und zum Eintragen in die Papiere was ist da dran so schwer .
Was ist daran so schwer, vorher nachzudenken?
Erst ummelden und dann eintragen lassen verursacht doppelte bzw. unnötige Kosten.
Und wer weiß, wo der Verkäufer wohnt. Wie soll er das dann überhaupt vor dem Abholen ummelden?
Gruß Michael
Ja schon alles abgeklärt. gedrosselt darf ich sie fahren. Ich werde sie erst ummelden und dann drosseln lassen. Geht ja nicht?