Fragen zur UG (haftungsbeschränkt) bezüglich Stempel?

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Das Problem hast Du genannt: Man ist da sehr kleinlich. Und worum geht es bei der ganzen Sache? Die Geschäftskontakte sollen wissen, dass sie es mit einer haftungsbeschränkten Gesellschaft zu tun haben.

Ich habe aber keine Beweismöglichkeit als Geschäftsführer, dass ich den Kunden informiert habe. Schließlich kann man nur ganz schlecht vor jedem Gespräch oder so die Information unterschreiben lassen.

Also muss ich die Geschäftsabläufe so organisieren, dass vor irgendwelchen Verträgen der andere informiert war. Klar, beim Bareinkauf von Gummibärchen kann auch der Gesetzgeber nichts dagegen haben, dass man nicht sagt, dass das eine UG in ihrem Besprechungszimmer stehen hat...

Darum habe ich überall - auch auf dem Stempel usw. den Zusatz stehen. Gerade bei langen Firmierungen bietet sich zweizeilig aus Gestaltungsgründen einfach an. Also Firma UG in die erste Zeile und dann (haftungsbeschränkt). Folgend eben Anschrift, Mail oder Telefon oder was auch immer.

Übrigens melde ich mich auch am Telefon immer erst mit: Firma UG haftungsbeschränkt, mein Name ist..., was kann ich für Sie tun?

Das die Freunde eine lange Firmierung gewählt haben, spricht per se leider für eine schlechte Vorbereitung, denn sonst hätten sie eine kürzere Firma gewählt.

Kleiner Hinweis neben der Frage: Du hast oben MaxMustermann Firma geschrieben. Die Firma lautet MaxMustermann. Firma ist der Name eines Kaufmanns unter dem er klagen kann und verklagt wird und Verträge schließt. Das UG ist die Rechtsform, wie AG oder GmbH auch. Das Haftungsbeschränkt ist nicht Teil der Rechtsform (wenn ich das richtig sehe), sondern es kommt aus der Pflicht über die Beschränkung zu informieren.

Außerdem noch ein psychologischer Hintergedanke. Wer das 'haftungsbeschränkt' immer mit spricht und immer schreibt, der erreicht in der Außenwirkung für sich, dass sich das bei den anderen abschleift und gar nicht mehr so auffällt. Im Gegenteil, wenn andere es nicht tun, dann fällt es dort unangenehm auf. Wieso tut er das nicht? Also die Frage wurde mir durchaus von anderen schon mehrfach gestellt. Wobei ich in der Beratungsbranche unterwegs bin und Genauigkeit zwar lustig ankommt, aber auch der inneren Erwartungshaltung entspricht.

Wenn es ein Absender Stempel ist:

Mustermann & Co.

UG (haftungsbeschränkt)

Beispielgasse 1

01010 Musterhausen

Wenn es ein Stempel ist, den man neben die Unterschrift auf Verträgen und Briefpapier reicht:

(LOGO)

Mustermann&Co. UG

01010 Musterhausen

Die Frage ist, welche Funktion der Stempel haben soll. Ist er nur "Dekoration", reicht auch ein Logo und/oder der Firmenname.

Soll er aber dazu dienen, auf Fremdfomularen das manuelle Eintragen der Firmendaten einzusparen, dann muss alles korrekt drauf - evlt. mehrzeilig.

Das weiß ich leider nicht. Aber ich vermute das auf eigenem Briefpapier gestempelt wird.

Wenn das UG (haftungsbeschränkt) oder nur letzteres auch in der zweiten Zeile ausreicht, würde das ja dem Zweck (Übersichtlich, nicht zu lang) schon dienen. Oder muss es zwangsläufig direkt auf dem Firmenname folgen?

@Knelta

Ich gebe zu, dass ich das rechtlich nicht exakt weiß, aber vom logischen her muss man einen Zeilenumbruch machen, wenn der Platz nicht reicht.