Sind Angebote von Unternehmer an Kunden (unterschrieben) rechtsverbindlich oder kann man es noch später ablehnen?

6 Antworten

Da müsstet ihr mal ind en AGB'S schauen. Theoretisch könnt ihr das Angebot wiederrufen, nur wird es euch wahrscheinlich etwas Kosten, da der Handwerker für diese Zeit vielleicht noch andere Kunden hatte und jetzt für den Monat keine Projekte hat.

Ein Angebot ist eine einseitige Willenserklärung und kann vom Kunden angenommen oder abgelehnt werden.

Wenn der Kunde das Angebot nicht schriftlich angenommen hat, ist das Angebot abgelehnt.


Korrekt

Ein Vertrag ist eine beiderseitige Willenserklärung.

Der Handwerker erklärt seinen Willen mit dem Angebot, du erklärst deinen Willen mit der Unterschrift dieses Angebots. Somit ist ein Vertrag zustande gekommen. Dieser ist natürlich bindend.

Du buchst doch auch kein Flugticket für Dezember und dann fällt dir plötzlich ein, dass du ja im November Urlaub genommen hast...

Man kann ggf. einen Aufhebungsvertrag machen, der wiederum durch beiderseitige Willenserklärung zu bestätigen ist. Wird der Handwerker ohne eine entsprechende Entschädigung für den entgangenen Auftrag wohl eher nicht machen.

Von Vertrag steht da nichts. Es ist eine Kostenaufstellung. Die Unterschrift ist, meines Erachtens nach, die Kenntnis über die aktuellen Preise, so das die mir eine Zeit lang gewährt werden.

Wer hier eine Antwort liefert, tut gut daran auch vielleicht ein Quellenlink zu posten

@MissDance

Wer im Glashaus sitzt...

Von Vertrag steht da nichts. Es ist eine Kostenaufstellung. 

Wer lesen kann... wo liest du in der Frage bitte das Wort Kostenaufstellung.

Es steht da, dass ein Angebot per Unterschrift angenommen wurde. Das ergibt ergo einen Vertrag.

Da brauche ich auch keinen Quellenlink... mit Wikipedia wirst du im Zweifel hoffentlich umgehen können. Außerdem lernt man das in jedem kaufmänn. Beruf in der Berufschule.

@MissDance

Kein Mensch lässt sich Kostenvoranschläge ohne Auftrag quittieren.

Aber bitte - wer sich eine blutige Nase holen will.

@MissDance

Gut würdest du tun, wenn du nicht erst wirr unterschreiben, um folgend kostenlosen Rat zu suchen.

@Funfroc

Ja, aber hätte sie eine qualifizierte Ausbildung genossen, müsste sie nicht pseudoclever fragen...denke ich.

Mit deiner Unterschrift hast du rechtsverbindlich einen Auftrag erteilt. Jetzt kannst du nur auf die Kulanz des Betriebes hoffen.

Damit bist Du einen Vertrag eingegangen, der ist rechtsverbindlich.

Das ist Unsinn, was du da schreibst.

@herja

Mit der Unterschrift wurde die Annahme des Angebots schriftlich bestätigt. Da braucht es kein extra Schriftstück.

@Menuett

gibt es dazu ein Gesetzestext? Ich mein, da steht ja nichts von Vertrag, keine AGB, keine Verbindlichkeiten usw. Nur eine Kostenaufstellung und meine Unterschrift, dass ich das Angebot wahrgenommen habe.
By the side.. ich glaube auch daran, dass es rechtsverbindlich ist, doch versuche eine Lücke zu finden.

@Menuett

Das kommt darauf an, was zur Unterschrift des Kunden erklärt wurde.

Normalerweise steht dann dort: "Auftrag erteilt" -> Unterschrift.

Wenn dieser Zusatz "Auftrag erteilt" nicht da steht, wird es schwer für den Handwerker zu beweisen, das sein Angebot plötzlich ein Auftrag sein soll.

Eine Unterschrift alleine macht ein Angebot nicht automatisch zum Auftrag.

@herja

Nö. Außer zur Auftragsannahme gibt es keinerlei Grund für den Kunden das Angebot zu unterschreiben.

Das ist hier eindeutig.

@MissDance

Es gibt keine Gesetzestexte, wo genau Unterschriften zu stehen haben.

Auch eine mündliche Zusage wäre hier gültig gewesen. Im Handwerk gibt es keinen Zwang zum schriftlichen Vertrag.

Du hattest hier sogar schon einen Termin - aus der Nummer kommst du nicht heraus, das ist ein Beweis, dass Du den Vertrag angenommen hast.

@herja

Danke. Das denke ich nämlich auch.
Dort steht das nicht: "Auftrag erteilt"...
Wir haben von einem anderen Gewerk nämlich genau so etwas. Ein Dokument mit Angebot und ein weiteres (fast identisch) mit Auftragsbestätigung, wo man dann auch unterschreiben kann.

@MissDance

Wie willst Du ggf. dem Richter erklären, zu welchem Zweck dann der Termin vereinbart wurde?

@MissDance

Du willst es nicht begreifen oder. Du hast einen Vertrag abgeschlossen. Es ist gelinde gesagt Schxxx-egal, ob dort "Auftrag erteilt" steht oder nicht.

Ein Vertrag müsste noch nicht mal durch eine Unterschrift geschlossen werden... Es reicht "schlüssiges Handeln".

Du bekommst ein Angebot und sagst "Klingt gut, machen wir so" und vereinbarst einen Termin. Das erfüllt zum einen durch die Zusage das mündliche zustandekommen eines Vertrages, zum anderen über die Terminabsprache auch durch schlüssiges Handeln.

Die Unterschrift ist lediglich für die bessere Beweisführung da.