Angeblicher „Zeuge“ war garnicht dabei?

10 Antworten

Diese Frage gehört zu deinem Anwalt und nicht auf gutefrage.net. Er kann dir da auf jeden Fall weiterhelfen und kennt auch die Umstände, weshalb es zum Verfahren gekommen ist etc.

Familiengerd  14.06.2018, 17:52
Diese Frage gehört [...] nicht auf gutefrage.net.

Warum nicht?

Man kann zu fast allen arbeitsrechtlichen Problemen andere (oft kompetentere) Personen befragen - Anwalt, Arbeitgeber, Personalabteilung - oder Informationen über Google recherchieren.

Aber wenn es nur danach ginge, könnte man das Forum schließen, und Deine Anwesenheit hier wäre auch überflüssig!

mafber  14.06.2018, 18:52
@Familiengerd

Natürlich kann man solche Fragen auch hier posten - und in vielen Fällen ist das auch OK, übers Internet sich eine zweite, dritte .. Meinung einzuholen. Nur darf dir hier keiner eine Rechtsberatung geben. Das dürfte dagegen ein Anwalt - welcher sich das natürlich gut bezahlen lässt aber soweit ich informiert bin auch in gewissen Maße für seine Beratung haftet.

Nach meiner Beurteilung bräuchte der Fragensteller eine Rechtsberatung zum vorliegenden Fall. Die wird er auf gutefrage.net nicht bekommen.

Familiengerd  14.06.2018, 19:16
@mafber
Nur darf dir hier keiner eine Rechtsberatung geben.

Gleichgültig, welche Auskünfte hier erteilt und welche Informationen hier gegeben werden:

Die Behandlung von Rechtsfragen in den Medien gilt nicht als Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes RDG.

Zum einen hängt die Beantwortung der Frage davon ab, was der Zeuge letztendlich bestätigen soll. Macht der Zeuge falsche Angaben ist dies allerdings strafrechtlich relevant. Hier reagieren Richter sehr sensibel. Die Frage dabei ist, wie dem Zeugen nachgewiesen werden kann, dass er die entsprechende Angabe gar nicht machen kann, da er eben nicht dabei war. Dies kann entweder durch Zeugen oder durch geschickte Nachfrage bei dem als Zeugen durch den Arbeitgeber gegebenen Mitarbeiter herausgearbeitet werden. Gegebenenfalls kann auch in einem Schriftsatz an das Arbeitsgericht nebenbei erwähnt werden, dass man auf eine bestimmte Zeugenaussage schon sehr gespannt ist und hier näher hinhören wird.

Dann teile das dem Richter mit (am besten vorab schriftlich). Der wird dann den "Zeugen" auch dahin gehend ermahnen, dass er schwer bestraft werden kann, wenn eine Falschaussage begeht.

Arbeitsrecht und Tathergang, ok. Ein Zeuge muss ja nicht zwingend eine Beobachtung wiedergeben. Ein Zeuge kann auch ein Sachverständiger sein, der eine Expertenmeinung von Aktion zu Reaktion abgibt.

Wenn der Zeuge ein Mitarbeiter ist, dann kann er eine Aussage über den gewöhnlich verlangten Arbeitsablauf machen. Du hast nur die Möglichkeit dir im Zusammenhang der Klage darüber Gedanken zu machen, was dieser Zeuge evtl aussagen könnte und dies mit deinem Anwalt zu besprechen..

Sag es deinen Anwalt und der wird dann evtl. die nötigen Schritte einleiten oder dir den genauen Sachverhalt erklären...