mein bruder hat ein brief bekommen zeugen aussage was nun?!

9 Antworten

Hi lilacaya,

... grundsätzlich hat Dein Bruder in einem Strafverfahren unter anderem das Zeugnisverweigerungsrecht. Diese Recht ermöglicht ihm, ohne weitere Folgen für ihn, Angaben zum Sachverhalt zu verweigern. Eine solche Belehrung steht in einem Anhörungsbogen, oder wird nach einer Vorladung und freiwilligem Erscheinen bei der Polizei, vor seiner Aussage ihm mitgeteilt. Also, Dein Bruder braucht keine Angaben zum Sachverhalt machen, und gegen Dich aussagen.

Dein Bruder hat allerdings die Pflicht, gegenüber der Polizei Angaben zu seiner Person zu machen. Der Form halber, und falls er nicht will, dass meine Kollegen bei ihm zu Hause, bei ihm auf der Arbeit oder in der Schule auf der Matte stehen, sollte er bei der Polizei (steht in dem Vorladungsschreiben) anrufen, und um die Zusendung eines Zeugenanhörungsbogen bitten, damit er fehlende Daten zu seiner Person ergänzen, und sein Zeugnisverweigerungsrecht in dem Verfahren mitteilen kann.

Ich hoffe nur, dass es auch Dein "wirklicher", also verwandtschaftlich gesehene Bruder ist, und nicht um eine Person handelt, die man andernorts auch Kumpel, Freund oder Bekannter nennt.

IdS

MrDirekt

Hi lilacaya,

... meine Quelle: § 52 Abs. 1 Nr. 3 StPO Das gilt auch in einem Ordnungswidrigkeitsverfahren.

IdS

MrDirekt

Zeugen Aussage bedeutet, dass dein Bruder erhlich sagt was er gesehen hat. Warum sollte er eine Schuld haben, er ist nicht gefahren. Wenn du die Wahrheit gesagt hast ist alles o.k., wenn du gelogen hast kann er glaube ich die Aussage verweigeren

als zeuge kannst du primaer mal nicht bestraft werden. du kannst nur spaeter eine anzeieg bekommen wenn du was verbrochen hast oder eine falschaussage machst, deshalb musst du im zeugenstand nichts sagen was dich selbst oder verwandte belastet. also entweder die wahrheit oder verweigern. das kann man aber von punkt zu punt individuell entscheiden.

aber ganz allgemein bleibt da nicht wirklich ne wahl, wenn du als zeuge geladen bist, dann musst du auch kommen, sionst machst du diech weiderum strafbar...das ist sozusagen buergerpflicht!!!

Dein Bruder hat gegenüber dir ein Zeugnisverweigerungsrecht. Er muss dich nicht belasten. Falls die Aussage deines Bruders der einzige Beweis der Polizei ist, dann könnt ihr euch so gegenseitig decken und aufs Zeugnisverweigerungsrecht berufen. Sag mal was näheres zum Sachverhalt

Er muß aussagen, da er eine Vorladung bekommen hat.

Als Bruder darf er aber die Aussage verweigern.