Unterschiedliche Zeugenaussagen zur Beziehung zwischen den Zeugen?
Wie ist dass wenn 2 Zeugen in einem Gerichtsverfahren befragt werden, die sich nicht abgesprochen haben aber trotzdem der eine Zeuge behauptet er würde den anderen kennen und habe mit ihm geredet (was der fall ist), und der andere Zeuge behauptet sie würden sich nicht kennen und haben nicht miteinander geredet. Kann es deswegen zu einem Verfahren kommen?
Und wen ja gegen welchea Gesetz?
Vielen Dank
10 Antworten
Wen Aussage gegen Aussage steht, kommt es auf die Glaubwürdigkeit an, das entscheidet der Richter; ein Gesetz gibts dafür nicht
kommt immer wieder vor
- angeklagter hat auf einmal 15 kuhsäääs die für ihn aussagen (lügen)
wird dann für das gericht äusserst schwierig 15 aussagen als unglaubwürdig zu ignorieren speziell dann, wenn der verteidiger sie gut präpariert hat
Wie hoch wäre dann die Strafe? Wegen Falschaussage ist die Mindeststrafe ja 3 Monate. Der Zeuge hat ja aber nicht direkt zum Fall gelogen sondern nur zur Beziehung zu einem anderen Zeuge. Spielt das eine mindernde Rolle?
Wenn nachgewiesen werden kann, dass ein Zeuge vorsätzlich lügt, dann hat er sich einer Falschaussage schuldig gemacht. Das ist eine Straftat.
Das ist jetzt so pauschal auch nicht ganz richtig.
Wenn der eine Zeuge im folgenden Verfahren wegen Falschaussage einfach behauptet er war betrunken und konnte sich nichtmehr an das Gespräch erinnern passiert aber wahrscheinlich auch nix?
Wenn ein Zeuge nachweislich vor Gericht lügt, ist das uneidliche Falschaussage.
In deinem Beispiel würde der Richter beide Zeugen vereidigen, und dann erneut befragen. Bleiben beide bei ihrer Meinung, gibt es eine Anklage wegen Eidlicher Falschaussage. Das ist dann schon richtig strafbr undeineGarantie für eine Haftstrafe. Natürlich hfür den, der beim Lügen erwischt wird. Ob die Beidne sich kennen, dürfte sich feststellen lassen.
Unterschiedliche Aussagen sind eig kein Problem, Erinnerungen könne ntrügen, das weiß auch ein Richter. Aber hier ist ein spezieller Fall: Eienr der Beiden behauptet, man würde sich nicht kennen, der Andere behauptet das Gegenteil Also wird der Richter hier von vorsätzlicher Falschaussage ausgehen.
Er würde auf die eidliche Falschaussage hinweisen, und dann BEIDE vereidigen, da er ja nicht weiß, wer von Beiden lügt.
Jaaa kann es.
also würde er im selben verfahren noch einen von beiden vereidigen?