Wie urteilt ein Richter wenn mehr Zeugen ein Zeuge gegen einen aussagt?

4 Antworten

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Das nennt sich freie Beweiswürdigung, wie der Richter entscheidet und nach was, bleibt ihm überlassen.

https://dejure.org/gesetze/ZPO/286.html

1989Kriss 
Fragesteller
 14.08.2016, 16:45

Er kann doch keine Leute unschuldig verurteilen.

Wo sind wir denn hier Türkei leben wir in NS Zeiten.

huldave  14.08.2016, 17:00

Das bedeutet, wenn 50 Leute geben dich aussagen und nur einer für dich, kann sich der Richter aufgrund der Beweiswürdigung auch dem einen anschließen

1989Kriss 
Fragesteller
 14.08.2016, 17:14
@huldave

Okay also selbst wenn der eine Zeuge der das Geschehen gesehen  hat gegen mich aussagt hießt das nichts.

Allein wenn man sich die Aussagen der angeblich Geschädigten anhört würde jeder intelligenter Richter einen Freispruch geben.

Ich denke mal er wollte alles schnell vom Tisch haben damit er Feierabend bekommt.

Der Anwalt kam zu spät zur Verhandlung.

Ich habe schon einen Anwalt/in gefunden die ich noch anrufen muss aber es war ja Freitag deswegen Montags anrufen.

Zeugen werden nicht nach Anzahl gegeneinander aufgerechnet. Vor Gericht gilt vielmehr die freie Beweiswürdigung.

Das heißt, der bzw. die Richter untersuchen alle Aussagen auf ihre Glaubwürdigkeit. Dazu werden sie mit vorliegenden Beweisen und anderen Aussagen abgeglichen. Darüber hinaus wird die grundsätzliche Glaubwürdigkeit eines Zeugen bewertet. Diese ergibt sich aus dem Grad der Unabhängigkeit zum Geschehen sowie der Zuverlässigkeit der Person im Allgemeinen.

Es ist nicht üblich, dass der Anwalt einen Deal eingeht, ohne das Vorgehen und die Konsequenzen mit seinem Mandanten vorher abzusprechen.

1989Kriss 
Fragesteller
 14.08.2016, 17:24

Ich habe ihnen seine Meinung dazu gesagt.

Er hat mit mir darüber gesprochen.

Auch einen Freund von mir der dabei war aber nur Zuschauer war war er lautstark erst als er gesagt habe das man das auch im normalen Ton besprechen kann ging er mit seiner Tonlage runter.

So hatte ich den Anwalt bzw. nie erwartet.

Ich bin nicht schuldig und das weiß er auch aber der Feierabend war den ja lieber genau wie beim Richter.

Schon von Tagessätzen sprechen obwohl die Zeugen noch nicht gehört wurden.

1989Kriss 
Fragesteller
 11.06.2017, 13:52

Übrigens wurde das Verfahren eingestellt ohne jegliche Kosten für mich.

Ich musste mir ja einen anderen Verteidiger suchen weil der erste während einer Gerichtsverhandlung gegangen ist nur weil ich seinen Deal mich eingegangen bin.

Ich sollte seiner Meinung nach nur 300 Euro zahlen und die Sache wäre erledigt nur ich wollte das nicht weil ich weiß das ich auf jeden Fall unschuldig war.

Neuer Anwalt neues Glück ca. ein halbes Jahr später kurz von dem endgültigem Gerichtstermin hatte mich mein Anwalt angerufen mit einer guten Nachricht.

Das Verfahren wird eingestellt und ich muss nichts bezahlen weil ich nicht schuldig bin.

Die Richterin hatte auch das Video von meiner Cam gesehen und stimmt denn auch zu.

Ende gut alles gut

Das ist so wirr, dass ich nichts verstehe. Außer, dass Du anderer Meinung bist als der Richter.

1989Kriss 
Fragesteller
 14.08.2016, 16:37

Hier die Frage 

Ich meinte ob der Richter nach den Zeugenaussagen geht wenn mehr gegen einen sprechen...

oder welche Aussagen am plausibelsten klingen.

Heißt ja nicht wenn Zeugen gegen einen aussagen heißt das längst nicht das sie immer die Wahrheit aussagen.

Die Aussagen der geschädigten Personen sind auch nicht immer 100 % sicher deswegen sind unabhängige Zeugen sehr wichtig.

Wie urteilt der Richter wenn der eine Zeuge gegen einen aussagt zum Beispiel man hätte die Geschädigte geschlagen.

Die Geschädigte bestätigt dies aber dichtet noch andere Sachen dazu.

Wurzelstock  14.08.2016, 16:59
@1989Kriss

Offenbar geht es um einen Strafprozess. Da gibt es Täter, Opfer und Zeugen.

Du kannst es auch so ausdrücken: Es gibt Kläger, Beklagte, und Tatzeugen.

Dazu gibt es objektive Spuren wie Beulen an Gegenständen oder Personen.

Zu was hast Du also Fragen?

1989Kriss 
Fragesteller
 14.08.2016, 17:10
@Wurzelstock

Körperverletzung die ich nie begangen habe.

Was ist wenn ein Zeuge dagegen mich aussagt.

Ich bin Beschuldigter.

Es den Wahrheitsgrad der Zeugenaussage.

Wurzelstock  14.08.2016, 17:22
@1989Kriss

Wenn ich es nun richtig verstehe, hat das Opfer einen Zeugen, und Du hast keinen.

Du hast nur dann eine Chance, wenn Du nachweisen kannst, dass der Zeuge die Unwahrheit sagt. Das dürfte vor jedem Gericht der Welt so sein.

Es nützt dir nichts, wenn Du es weißt, und sonst niemand.

1989Kriss 
Fragesteller
 14.08.2016, 17:28
@Wurzelstock

Das Opfer hat keinen Zeugen gehabt.

Der Zeuge ist unabhängig.

Der Zeuge hatte der Polizei geschrieben ich hätte geschlagen obwohl er mindestens 10 Meter auf der anderen Straßenseite war.

Die Straße ist vierspurig und oft befahren weil es direkt an der Innenstadt ist.

Außerdem tauchte ein Zettel auf von einem Zeugen der nie vor Ort war.

Der klebte am Auto.

Ich sollte sie ans Auto gedrückt haben gewürgt haben getreten und alles in 15 Sekunden. 

Selbst der Zeuge hat dies nicht ausgesagt laut der Aussage bei der Polizei.

Wurzelstock  14.08.2016, 17:35
@1989Kriss

Was ist denn nun? Gibt es einen Zeugen oder nicht?

Wenn es keinen gibt - wer wurde dann vor Gericht befragt?

1989Kriss 
Fragesteller
 14.08.2016, 18:07
@Wurzelstock

Ja aber der hat mit der Geschädigten Person nichts am Hut sondern kam nur zufällig zum Tatort.

Nur die Geschädigte wurde vor Gericht gefragt.

Insgesamt gab es vier Zeugen.

Eine die nie ausgesagt hatte und nicht vor Gericht war, Eine die nichts gesehen hatte und nur da war um die Situation zw. mir und den anderen Zeugen nicht eskalieren zu lassen, Ein Zeuge der gesehen hatte ich hätte sie geschlagen,Ein Zeuge der nie vor Ort war aber ein Zettel ans Auto gehangen hatte.

Der letzte Zeuge wurde von niemanden gesehen wurde weder Zeugen Polizei und von mir.

Der Zeuge konnte das schlecht sehen weil er zahn Meter mindestens einfernt war auf der anderen Straßenseite auf einer of befahrbaren Straße.

Dieser Zeuge sagt was komplett anderes aus als die angeblich geschädigte Person.
 

Wurzelstock  14.08.2016, 18:43
@1989Kriss

Es gibt also 2 "Zeugen", die nicht dabei waren. (Einer hat sich nicht gemeldet, der andere kam erst nachträglich hinzu.)

Ein dritter "Zeuge" ist gar kein Zeuge. (Ein Unbekannter hat irgendwann einen Zettel an ein Auto gehangen. Das ist keine Zeuge.)

Bleibt ein Zeuge und die Klägerin. Beide bestätigen deine Version nicht. Vielmehr bezeichnen beide dich als Angreifer.

Vor Gericht sind alle Menschen von gleicher Glaubwürdigkeit, außer Beamten. Die haben durch ihren Beamteneid einen gesetzlichen Glaubwürdigkeitsvorsprung.

Du kannst deshalb keine höhere Glaubwürdigkeit für dich erwarten - es sei denn, Du wärst Beamter - sondern musst sie nachweisen. Entweder direkt, oder mittelbar durch Auschluß.

Die Spekulation, was jemand gesehen haben kann und was nicht, spielt keine Rolle. Das gibt es nur in amerikanischen Krimis. Entscheidend ist nur, was tatsächlich stattgefunden hat. Das musst Du nachweisen. Entweder direkt, oder mittelbar durch Ausschluß.

Kannst Du das nicht, giltst Du als unglaubwürdig, wenn zwei andere übereinstimmend das Gegenteil bezeugen. Übrigens unabhängig davon, ob Du der Beklagte bist oder nicht.

Anders können Zeugenaussagen in der Rechtsprechung nicht behandelt werden.

Ich möchte aber darauf hinweisen, dass ich kein Jurist bin. Was ich darlege, ist also ein laienhaftes Verständnis.

1989Kriss 
Fragesteller
 15.08.2016, 07:06
@Wurzelstock

Der Unbekannte der nie am Tatort gesehen wurde sollte auch vor Gericht wurde aber freigesprochen weil er eine Klausur schreiben muss.

Der eine Zeuge der auch vor Gericht ist kann seine Version jederzeit ändern.

Die Glaubwürdigkeit der geschädigten Person hinkt sehr stark weil sie sich ständig verbessert hatte.

Erst hat sie den Zettel nie gesehen und als der Richter nochmal gefragt hatte hat sie gesagt achja den Zettel hat er der Person angeblich gegeben.

Die geschädigte Person werte ich nicht als Zeugen weil die immer für sich aussagen und die Aussagen müssen nicht immer stimmen.

Es gibt nur einen Zeugen der was gesehen hatte die andere Person konnte nichts zu dem Vorfall sehen hat nur gesehen.

Sie wollte nur verhindern das der Zeuge der mich unter anderem fertig machen wollte das er mich angreift und sie hat mich beruhigt.

Steht so in Ihrer Aussage in der Polizeiakte.

Wie unlogisch ist das denn für dich:

Ich soll die Person gewürgt haben an die Motorhaube gedrückt haben und auf die Füße getreten.

Die ganze Situation hatte weniger als 15 Sekunden gedauert laut meiner kleinen Cam am Fahrrad.

Die Person widerspricht sich vor Gericht.

Wurzelstock  15.08.2016, 10:16
@1989Kriss

Das "Werten" und "Hinken" und die Logik ist ganz alleine die Sache des Richters. Sonst könnte jeder sein Urteil selbst sprechen.

Das hat dir vermutlich auch dein Anwalt gesagt. Wenn Du das nicht eingesehen hast, ist ihm überhaupt nichts anderes übriggeblieben, als dir sein Mandat vor die Füße zu schmeißen. Das ist nämlich etwas völlig anderes als "nur" eine Meinungsverschiedenheit. Was Du betreibst ist Anarchie.

Tatsache ist, dass der Kläger einen Zeugen hat, der für ihn aussagt. Du hast keinen. Du kannst auch nicht beweisen, dass die beiden lügen. Stattdessen appellierst Du hier an eine erkennbar subjektive Logik. Denn nicht nur ein Geschädigter "sagt immer für sich aus", sondern auch ein beklagter Schädiger.

Deshalb musste der Richter zwingend der Darstellung dieser beiden folgen, und nicht deiner. Das ist Logik. Auch dann, wenn er sich geirrt haben sollte - so bitter das für dich wäre.

1989Kriss 
Fragesteller
 15.08.2016, 18:09
@Wurzelstock

Anfangs dachte ich auch der Anwalt wird mir Recht geben weil er auch schon die richtigen Ansätze gemacht hat.

Zum Beispiel hat die Person Sachen ausgesagt die nie von den zeugen bestätigt wurden.

Der Kläger hat keinen Zeugen begreife es einfach mal.

Das Urteil wurde schon gefällt ohne das Zeugen gehört wurden sind.

Zum Glück habe ich schon wieder einen neuen Anwalt mit dem ich alles kläre und Sachen die wichtig gewesen wären vor Gericht.

Aber was schreibe ich den hier ellenlange Texte.

Wenn der Richter der geschädigten Person Recht gibt und ich verurteilt werde verurteilt er einen unschuldigen Menschen.

Läuft so unser Rechtssystem oder welches Rechtssystem ist das?

Wurzelstock  15.08.2016, 19:07
@1989Kriss

Deine Geschichte wird immer mysteriöser. Deine Strafsache müsste also so verlaufen sein:

Zu Beginn wurde die Anklage verlesen.

Danach wurde die Geschädigte angehört?

Du wurdest ebenfalls angehört?

Sodann streckten dein Verteidiger, der Staatsanwalt, und der Richter die Köpfe zusammen.

Nach der Besprechung hat der Richter dir einen Kompromiss angeboten, der keine Verurteilung enthält: Du sollst nur die Prozesskosten übernehmen?

Das hast Du abgelehnt. Darauf hin ist dein Verteidiger gegangen?

Wenn das so abgelaufen ist, war es das vernünftigste, was er machen konnte. Der Prozess hat überhaupt noch nicht stattgefunden.

Er geht erst weiter, wenn Du wieder einen Verteidiger hast. Wenn das so bisher abgelaufen ist -  worüber regst Du dich dann überhaupt auf?


Wurzelstock  15.08.2016, 19:19
@Wurzelstock

Eine weitere Frage, die an sich die wichtigste ist: Ist das ganze ein Strafprozess oder ein Zivilprozess?

1989Kriss 
Fragesteller
 16.08.2016, 06:31
@Wurzelstock

Strafsache falls es dir hilft.

Wurzelstock  16.08.2016, 09:41
@1989Kriss

Danke. In deiner Strafsache brauche allerdings ich keine Hilfe.

Der/Die Richter hören sich die Aussagen an udn prüfen sie:

1. nach Logik (kann das überhaupt stimmen?).

2. auf Übereinstimmungen mit der Aussage des Angeklagten und ggf. anderen Zeugen.

3. Persönliche Glaubwürdigkeit des Zeugen. Ist er sachlich? Legt er hohen Belastungseifer an den Tag? Legt er Entlastungseifer an den Tag?

4. Gibt es persönliche Verbindungen zum Angeklagten? Feindschaften/Abneigungen? Freundschaften?

Alles zusammen führt dann zu einer Einschätzung der Glaubwürdigkeit.

1989Kriss 
Fragesteller
 14.08.2016, 17:20

Der Richter hat schon direkt ein Urteil gefällt ohne andere Zeugen zu hören und hat mir empfohlen nur die Gerichtskosten zu zahlen

und die Geschädigte kriegt kein Schmerzensgeld und das Verfahren wird eingestellt und ich wäre nicht vorbestraft.

Es geht um eine Körperverletzung die ich nie begangen habe.

Die Geschädigte hat behauptet ich habe sie gewürgt an ihre Motorhaube ihres Auto gedrückt auf die Füße getreten und das innerhalb weniger als 15 Sekunden.

Allein da wird sich doch ein normaler Richter an die Nase fassen und denken was labert die denn.

Außerdem Verletzungen die schon verkrustet sind und blaue Flecken die auf den Beweisbildern gar nicht zu erkennen sind.

Noch nicht einmal ein Attest lag vor.

wfwbinder  14.08.2016, 17:37
@1989Kriss

Der Punkt ist, der Richter hat kein Urteil gefällt, sondern will das Verfahren wie es aussieht nach § 153a, oder 153 StPO einstellen. Nur will er die Kosten des Verfahrens nciht der Staatskasse auferlegen.

Ein ziemlich sicheres Zeichen dafür, dass er der Zeugin/Geschädigten nicht glaubt.

Es muss aber in dem Teil, den Du nicht geschildert hast Punkte geben, die Dich an der Situation nicht völlig unschuldig erscheinen lassen. Daher eben kein Freispruch.

Aber so ein Ausgang ist fast perfekt. Keine Vorstrafe, kein Schadenersatz, kein Schmerzensgeld.

Wenn Du nicht annimmst, geht es in eine Hauptverhandlung und es bleibt für Dich ein Risiko.

1989Kriss 
Fragesteller
 14.08.2016, 18:00
@wfwbinder

Nur das Problem ist das er mir die Kosten auferlegen möchte.

Warum nicht der Geschädigten.

Die Geschädigte müsste wenn ich darauf eingegangen wäre kein Schmerzensgeld bekommen aber auch keine Strafe obwohl sie gelogen hat das sich die Balken biegen.

Ich hatte ihm noch gefragt warum er sich sicher ist aber darauf hatte ich keine Antwort erhalten.

Mir wird Körperverletzung vorgeworfen die ich nie begangen habe aber ich soll Strafe zahlen und die Geschädigte geht straffrei aus.

Wenn ich niemanden geschlagen habe kann man mich wohl kaum wegen Körperverletzung verurteilen.

Vom Richter wurden auch keine Gründe deswegen genannt.

wfwbinder  14.08.2016, 18:04
@1989Kriss

Ich weiß nicht, warum Du es nicht begreifen willst.

Du musst keine Strafe zahlen, weil Du nicht verurteilt wirst. 

Das Verfahren gegen Dich wird eingestellt.

Nur die reinen Gerichtskosten trägst Du. 

Erwarte nicht, dass wir hier Deinen Fall komplett beurteilen können. Wir kennen nicht die Akten, wir kennen keine Aussage. wir wissen nicht, wie es zu der Situation kam. Wir kennen nur Deine Aussage.

Du musst ja der Einstellung nicht zustimmen. Du kannst es drauf ankommen lassen. Aber beschwere Dich nciht, wenn Du eventuell doch zu einer, wenn auch geringen, Strafe verurteilt wirst. Dann hat die (angeblich) Geschädigte eventuell doch eine Basis für einen Zivilprozess.

1989Kriss 
Fragesteller
 14.08.2016, 18:10
@wfwbinder

Wieso soll ich zahlen und die schuldige Person geht straffrei aus.

Immerhin wurde ich vor Gericht gezwungen.

Ich habe jetzt zwei Wochen seit einen neuen Verteitiger/in zu suchen weil ich mich ungerne selbst verteidigen möchte.

wfwbinder  15.08.2016, 01:05
@1989Kriss

Gut dann probiere es. Aber es ist der Prozess gegen Dich. Die Person, von der Du sagst, dass sie Schuld hat ist nicht angeklagt. Dann musst Du sie anzeigen, damit gegen sie ermittelt wird.

1989Kriss 
Fragesteller
 15.08.2016, 06:56
@wfwbinder

Du verstehst es nicht.

Warum jetzt auf einmal anzeigen?

Die Polizei hat schon jede Menge Fehler gemacht indem sie alles falsch aufgenommen haben und Zeugenaussagen verdreht haben.

wfwbinder  15.08.2016, 09:15
@1989Kriss

Doch ich verstehe schon was Du meinst, aber ich weis eben auch, was in der Strafprozessordnung steht.

Und wenn Du sagst:

  Wieso soll ich zahlen und die schuldige Person geht straffrei aus.

hast Du nicht berücksichtigt, dass Du zur Zeit angeklagt bist in einem Strafprozess. Und wenn die (vermeintlich) Geschädigte dort gelogen hat, so ist das Angebot an Dich, den  Prozess einzustellen, ein Zeichen dafür, dass der Richter ihr nicht glaubt. 

Aber die Kosten des Prozesses kann man ihr nur dann auferlegen, wenn bewiesen ist, dass sie nicht nur gelogen hat, sondern Dich wider besseren Wissens angezeigt hat.

Das können wir hier nicht beurteilen und werden es auch nie können.

Die Frau kann aber nur bestraft werden, wenn man auch gegen sie ermittelt und dann sie unter anklage stellt.

1989Kriss 
Fragesteller
 15.08.2016, 18:03
@wfwbinder

Ich finde es blöd schon Verurteilung und gütliche Einigung reden wenn man noch keine Zeugen gehört hat.

Nur die Fassung der geschädigten die so unlogisch klingt das selbst jemand anderes dafür an die Nase fassen soll was für nen Kack erzählt die da.

Laut der sollte ich ein Schwerverbrecher sein der unschuldige Frauen aus ihrem Auto zieht um sie ihre Motorhaube ihres Wagens zu drücken.

Und das alles binnen 15 Sekunden und kein Zeuge hat das ausgesagt.

Die Frau kann aber nur bestraft werden, wenn man auch gegen sie ermittelt und dann sie unter anklage stellt.

Klar aber das bringt auch nichts wenn man ein Verfahren einfach so einstellt und das wollte er demzufolge hätte sie kein Schmerzensgeld bekommen und wäre straffrei davon gekommen.

Und der Richter muss alle Zeugen hören um sich eine eigene Meinung zu bilden so hört er nur die Fassung der Frau.

Die polizeilichen Aussagen können sich jederzeit noch ändern weil man ja nicht verpflichtet ist bei der Polizei die Wahrheit auszusagen.

Hatte ich auch mal bei der Polizei gemacht um Streitigkeiten aus dem Weg zu gehen vor Gericht hatte ich die Wahrheit ausgesagt und der Richterin hat es nicht gestört aber ist ne andere Geschichte.