Anfechtung Kaufvertrag wegen neuerem Modell (Thermomix)

7 Antworten

die frage ist, ob die verkäuferin nicht davon gewusst hat und es euch verschwiegen hat.

grundsätzlich kann man sich aber auch heute sehr leicht informierne, ob ein neues modell herauskommt.

selsbt wenn man auf einer messe ist oder der verkäufer an der haustür schellt, kann ihm sagen, das man nicht sofort den vertrag unterschreiben will, sondern sich meldet, wenn man es sich überlegt hat.

und auf einer messe ums eck zu gehen und mit dem smartphone zu googeln ist ja nicht schwer.

egal, ob vorwerk, hoover, tuperware, all die verkäufer dort, müssen verkaufen, egal wie.

entsprechend sollte man als kunde sich durch andere quellen informieren, nur nicht durch dne vertreter.

wir hatten auch vetreter von kabelfernsehanbietern und telefon typen, die an de rahsutür erzählten, das mit dem analogen satellitensignal auch telefon und dvb-t abgeschaltet wird.

TorBal 
Fragesteller
 23.09.2014, 14:38
grundsätzlich kann man sich aber auch heute sehr leicht informierne, ob ein neues modell herauskommt.

Stimme ich dir zu ... ich habe jedoch nichts gefunden gehabt und bin mir auch recht sicher, dass es dazu nichts gab.

sie von keinem neuen Modell wüsste.

das kann die Wahrheit sein! Sie war NICHT darüber informiert. Du hast die Promotion angenommen und auch bekommen. Warum solltest du das NEUE Gerät bekommen?? Das wird wohl etwas teurer sein. Ich sehe keine Arglistische Täuschung.

TorBal 
Fragesteller
 23.09.2014, 14:37

Eine arglistige Täuschung im Sinne des § 123 I BGB liegt vor, wenn jemand bei einem anderen vorsätzlich einen Irrtum hervorruft, um ihn zur Abgabe einer Willenserklärung zu veranlassen.

  • Vorwerk ließ mich glauben, dass kein neues Modell erscheint

Die Täuschung kann durch Vorspiegelung falscher Tatsachen, aber auch durch einfaches Verschweigen einer Tatsache hervorgerufen werden.

  • Es wurde Verschwiegen, dass ein neues Modell erscheint bzw. die Kenntnisnahme verhindert

Das arglistige Handeln erfordert zumindest Vorsatz, eine gezielte Absicht ist nicht erforderlich. Der arglistig Handelnde muss die Unrichtigkeit seiner Angaben kennen oder für möglich halten.

  • Vorwerk informierte mit Absicht nicht!
Ich sehe keine Arglistische Täuschung. ?
peterobm  23.09.2014, 14:57
@TorBal
Vorwerk ließ mich glauben, dass kein neues Modell erscheint

Nicht Vorwerk, sondern NUR die Mitarbeiterin

Es wurde Verschwiegen, dass ein neues Modell erscheint bzw. die Kenntnisnahme verhindert

Wenn Sie es nicht wusste, war es kein Verschweigen, da müsstest du den Gegenbeweis antreten.

Ich denke das ist ein faires Geschäft. Wann und in welchem Umstand die Firma ihre Mitarbeiter jeglicher Art informiert, ist dessen Angelegenheit. Wenn die Geschäftspolitik eine solche ist, kannst du nichts machen. Ich bezweifle auch, dass die Einführung des neuen Modells drei Tage nach Ablauf des Widerrufsrechts geplant ist. Es wird jeden Tag ein Kauf getätigt. Ein anderer Käufer hat das Glück und seine Frist läuft noch.

So ist es im Leben leider, das Rad dreht sich manchmal schneller als es uns lieb ist.

Tja, an der Haustür gekauft!!!

TorBal 
Fragesteller
 23.09.2014, 14:39

Kauf mal anders bei Vorwerk

Meine Bekannte hat den Kauf eines TM31 erwogen. Ihre Beraterin wies sie aber auf das kommende neue Modell hin. Meine Bekannte erwägt dennoch, sich den TM31 zuzulegen und nicht zum TM5 zu schwenken, da das neue Modell sicher nich genügend Kinderkrankheiten aufweist. Ich bin seit 8 Jahren TM31- Besitzerin und bis auf die Lautstärke habe ich an dem Teil nichts auszusetzen. LG Elfi96

TorBal 
Fragesteller
 23.09.2014, 14:42

Hi,

würde mich freuen wenn du den Kontakt vermittelst. Bin eher der TechFreak und möchte das neue Modell :-)

LG Torsten