Anfechtung Kaufvertrag wegen neuerem Modell (Thermomix)
Hallo in die Runde,
wir habe vor kurzem einen Thermomix von Vorwerk gekauft. Bei der Vorführung wurde eine Rabatt-Aktion angepriesen, in welcher es einen zweiten Mixtopf und zwei zusätzlich Kochbücher gab. Aus diesem Anlass haben wir nachgefragt, ob ein neues Modell erscheinen würde. Die Repräsentantin versicherte uns, dass die Aktion aufgrund der geringeren Verkäufer während des Sommers beruht und sie von keinem neuen Modell wüsste.
Gerät erhalten zwei Wochen und zwei Tage im Einsatz ... und siehe da ... ein neues Modell.
Sachverhalt mit Emotion
Nun fühle ich mich geprellt (bin mir nicht sicher ob das der richtige Ausdruck ist aber ich wollte hier nicht ausfallend werden :-)! Gefühlt hat Vorwerk seine Repräsentanten bewusst nicht informiert um die Lagerbestände zu leeren und sogar noch extra eine "Geschichte" dazu erfunden und hat arglistig getäuscht!
Ohne Emotionen
Die Widerrufsfrist ist drei Tage nach erscheinen des neuen Modells abgelaufen daher geht das schon einmal nicht. Ein Mangel in der Sache liegt auch nicht vor und Vorwerk hat seine Mitarbeiter wohl ganz bewusst und offiziell im Dunkeln gelassen. Daher auch kein Vorsatz bei der Repräsentantin und Fahrlässigkeit ... wohl alles eher schwierig.
Mein Ansatz:
Ich sehe eine Art Informationspflicht eines Unternehmens gegenüber seinen Mitarbeitern bzw. zumindest eine Art Zurechnungsfähigkeit. Das Erscheinen eines neuen Modells ist/war für mich ein Kauf entscheidender Faktor welcher nicht nur "verschwiegen" sondern vielmehr mit einer "Geschichte" verschleiert wurde. Zudem muss ich zugeben, dass mir im eigentlichen Sinn kein bzw. ein nur schwer zu beziffernder Schaden entstanden ist. Alles in allem sehe ich wenig Chancen, da etwas zu machen.
Allein ein solches Geschäftsgebaren weckt jedoch den Tatendrang in mir. Ich habe ja Verständnis dafür, dass man das nicht an die große Glocke hängt aber einem die Chance vorenthalten sich über Kauf relevante fakten zu informieren? Es kann doch nicht sein, dass Vorwerk mit so etwas durch kommt!
Ich bin offen für Ratschläge und bedanke mich ganz herzlich für die Bemühungen im Voraus.
LG TorBal
7 Antworten
die frage ist, ob die verkäuferin nicht davon gewusst hat und es euch verschwiegen hat.
grundsätzlich kann man sich aber auch heute sehr leicht informierne, ob ein neues modell herauskommt.
selsbt wenn man auf einer messe ist oder der verkäufer an der haustür schellt, kann ihm sagen, das man nicht sofort den vertrag unterschreiben will, sondern sich meldet, wenn man es sich überlegt hat.
und auf einer messe ums eck zu gehen und mit dem smartphone zu googeln ist ja nicht schwer.
egal, ob vorwerk, hoover, tuperware, all die verkäufer dort, müssen verkaufen, egal wie.
entsprechend sollte man als kunde sich durch andere quellen informieren, nur nicht durch dne vertreter.
wir hatten auch vetreter von kabelfernsehanbietern und telefon typen, die an de rahsutür erzählten, das mit dem analogen satellitensignal auch telefon und dvb-t abgeschaltet wird.
grundsätzlich kann man sich aber auch heute sehr leicht informierne, ob ein neues modell herauskommt.
Stimme ich dir zu ... ich habe jedoch nichts gefunden gehabt und bin mir auch recht sicher, dass es dazu nichts gab.
sie von keinem neuen Modell wüsste.
das kann die Wahrheit sein! Sie war NICHT darüber informiert. Du hast die Promotion angenommen und auch bekommen. Warum solltest du das NEUE Gerät bekommen?? Das wird wohl etwas teurer sein. Ich sehe keine Arglistische Täuschung.
Vorwerk ließ mich glauben, dass kein neues Modell erscheint
Nicht Vorwerk, sondern NUR die Mitarbeiterin
Es wurde Verschwiegen, dass ein neues Modell erscheint bzw. die Kenntnisnahme verhindert
Wenn Sie es nicht wusste, war es kein Verschweigen, da müsstest du den Gegenbeweis antreten.
Ich denke das ist ein faires Geschäft. Wann und in welchem Umstand die Firma ihre Mitarbeiter jeglicher Art informiert, ist dessen Angelegenheit. Wenn die Geschäftspolitik eine solche ist, kannst du nichts machen. Ich bezweifle auch, dass die Einführung des neuen Modells drei Tage nach Ablauf des Widerrufsrechts geplant ist. Es wird jeden Tag ein Kauf getätigt. Ein anderer Käufer hat das Glück und seine Frist läuft noch.
So ist es im Leben leider, das Rad dreht sich manchmal schneller als es uns lieb ist.
Tja, an der Haustür gekauft!!!
Kauf mal anders bei Vorwerk
Meine Bekannte hat den Kauf eines TM31 erwogen. Ihre Beraterin wies sie aber auf das kommende neue Modell hin. Meine Bekannte erwägt dennoch, sich den TM31 zuzulegen und nicht zum TM5 zu schwenken, da das neue Modell sicher nich genügend Kinderkrankheiten aufweist. Ich bin seit 8 Jahren TM31- Besitzerin und bis auf die Lautstärke habe ich an dem Teil nichts auszusetzen. LG Elfi96
Hi,
würde mich freuen wenn du den Kontakt vermittelst. Bin eher der TechFreak und möchte das neue Modell :-)
LG Torsten
Eine arglistige Täuschung im Sinne des § 123 I BGB liegt vor, wenn jemand bei einem anderen vorsätzlich einen Irrtum hervorruft, um ihn zur Abgabe einer Willenserklärung zu veranlassen.
Die Täuschung kann durch Vorspiegelung falscher Tatsachen, aber auch durch einfaches Verschweigen einer Tatsache hervorgerufen werden.
Das arglistige Handeln erfordert zumindest Vorsatz, eine gezielte Absicht ist nicht erforderlich. Der arglistig Handelnde muss die Unrichtigkeit seiner Angaben kennen oder für möglich halten.