Entscheidung der Eigentümerversammlung zum Nachteil?

Wem gehören die Stellflächen, der WEG oder dem Eigentümer per Grundbucheintrag.

Meine Parkplätze sind bei mir im Grundbuch mit eingetragen.

7 Antworten

Verstehe ich das richtig: als Eigentümer der Stellplätze hast du dem Beschluss zugestimmt. Bist also auch damit einverstanden, dass die Kosten des Überwachungsdienstes deine Nebenkostenabrechnung belasten werden und auch deine Stellplätze von diesem Dienst kontrolliert werden.

Was dich stört ist die nicht zu Ende gedachte Überwachung mit den Plaketten. - ja würde mir auch gewaltig gegen den Strich gehen.

Dir geht es um deine Söhne, anderen vielleicht grundsätzlich um Besuch, den Handwerker, den Pflegedienst... Egal ob ich Eigentumer oder Besitzer eines solchen Stellplatz bin, mir muss die Möglichkeit eingeräumt werden den Platz jemand anderem zur Verfügung zu stellen. - ohne viel Aufwand. Hier gibt's bestimmt bessere Möglichkeiten.

Selbst das Leihauto will ich dort abstellen.

Von daher stellt sich die Frage, ob der Vertrag mit dem Überwacher hier ebenfalls schon beauftragt wurde, was die AGB dieses Vertrages sagen und ob man das Thema wieder auf die nächste Tagesordnung bringen kann.

Spätestens wenn ich als Eigentümer oder Besitzer einem "Protokoll " meines Gastes widerspreche , muss die Erstattung gewährleistet sein - dann stellt sich vielleicht auch die Wirtschaftlichkeit in Frage.

Inwieweit man den Beschluss wieder aufheben kann - weiß ich nicht, hierfür müsste man vermutlich die Teilungserklärung, den Vertrag WEG Hausverwaltung und den Beschluss selbst kennen. Wenn nicht einvernehmlich - bleibt nur der Rechtsweg.

Da sind die ET übers Ziel hinausgeschossen.

Solche Beschlüsse gehen nicht, es fehlt die Potenz.

Besitzer sind die Fahrer, die ihre Fz. abstellen, die haben solche Verfügung nichtmal zur Kenntnis zu nehmen, wenn die Eigentümer der Flächen denen parken erlauben.

Eine WEG hat ja auch mit Eigentümer/Mieter nichts am Hut, die im Sondereigentum wohnen, wenn es die WEG gar nicht betrifft.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Genau so denke ich auch. Kennst du eine Rechtsgrundlage dafür welches ich als Argument bringen könnte?

@Rechtsfragen820

Ich suche, frage mal die Verwaltung, aufgrund welcher Rechtsgrundlage die Dein Sondereiegentum überwachen und den Gebrauch auch noch bestimmen dürfen.

Kontrollieren die auch die Wohnungen, in denen Mieter wohnen, ob alles passt?

@schleudermaxe

Da ich keine Antworten mehr von meinem Ansprechpartner bekomme habe ich die Geschäftsführung bezüglich dieser Thematik aufmerksam gemacht. Demnach überlege ich für das nächste mal mit Gesetzes Beispielen eine Mail zu schreiben und denen eine Frist zu setzen. Nur das ich die Rechtsgrundlage dafür nicht gefunden habe.

@Rechtsfragen820

Mir ging es um die Rechtsgrundlage, wieso Du Dein Eigentum zu kennzeichnen hast und eine Überwachung dulden musst.

"Meine Parkplätze sind bei mir im Grundbuch mit eingetragen."

Dann gehören die parkplätze und somit der Grund von Grundbuchamt- wegen Dir

Fertige Dir halt einfach Kopien an und gib sie Deinen Söhnen. Sollte dann was von dieser komischen Firma kommen, dann sagst denen schriftlich bescheid, daß die Partkplätze Dir gehören und Du da Parken lassen kannst, wen auch immer Du gewillt bist

Hallo,

warum denn so kompliziert machen?

Lege den 2.Parkausweis in Deine Wohnung und wenn Besuch mit einem Auto kommt, legst Du dieses Schild ins Auto.

Grüße aus Leipzig

Leider ist das viel zu umständlich die Wohnung zu verlassen und sie wieder zu betreten um den Parkausweis abzulegen. Ich möchte eigentlich nur wissen ob ich mir das gefallen lassen muss und ggfs. zum Anwalt gehen.

@Rechtsfragen820

Naja, jeder wie er kann. Ich kenne es nur wie erwähnt.

Nun wollte ich erfahren ob ich diese Entscheidung der Eigentümerversammlung anfechten kann

Dafür dürfte zum einen die Frist abgelaufen sein. Zum anderen stellte sich da die Frage, ob so was anfechtbar wäre.

Apropos: Setze der Hausverwaltung schriftlich eine Frist zur Zustellung der Parkscheine.

Das ich noch einen Parkausweis nicht ausgestellt bekomme stellt sich erst seit kurzer Zeit fest.

@Rechtsfragen820

Gar nicht, oder nur, weil die HV das nicht auf die Reihe bekommt?